Ob etwas funktioniert oder nicht, hängt zunächst einmal nicht vom Preis ab, der - aus welchen Gründen auch immer - immer wieder in das Zentrum der Betrachtung gerückt wird.
Zunächst gibt es noch kein stromerzeugendes Modul, dessen Betrieb durch mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG ganz eigene Probleme aufwerfen kann.
Der Haushaltskunde benötigt eigentlich eine leitungsgebundene Stromversorgung.
Er würde eigentlich nur einen neuen Stromlieferanten beauftragen, diesem ggf. eine Vollmacht erteilen, um den bisherigen Stromlieferungsvertrag beim bisherigen Stromlieferanten zu kündigen und der neue Stromlieferant hätte dann leitungsgebunden Strom zum vereinbarten Preis zu liefern.
An die Stelle dieses einfachen sollen drei Vorgänge gesetzt werden, deren genaue vertragliche Ausgestaltungen nicht ersichtlich sind.
Das erhöht zunächst die Kosten, denn an die Stelle eines Geschäftsvorfalls treten drei Geschäftsvorfälle, die buchhalterisch abgebildet werden müssen.
Um so kompexer ein an sich einfacher Vorgang wie der leitungsgebundene Energieversorgung ausgestaltet wird, um so fehler- und deshalb gefahrgeneigter wird es für den Kunden.
mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG soll an der Abnahmnestelle ausschließlich die mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG leitungsgebunden mit Strom beliefern.
Voraussetzung dafür wäre wohl, dass der Anschluss auf mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG übertragen wird.
Wie diese Übertragung erfolgt, bleibt für den Kunden wohl schon unklar.
Für den Netzbetreiber sähe es so aus, als wäre ein neuer Anschlussnutzer eingezogen, also als wenn in die Wohnung des bisherigen Anschlussnutzers jetzt eine mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG eingezogen sei, deren etwaig vorhandenen "Untermieter" wie mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG und deren Kunde mit dem Netzbetreiber jedenfalls nichts mehr zu schaffen haben.
Es gibt wohl schon Streit mit Netzbetreibern, ob eine solche Übertragung des Anschlusses auf eine mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG überhaupt zulässig und wirksam ist.
Fällt der Stromlieferant mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG - aus welchen Gründen auch immer- aus, kann die mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG als Letztverbraucher nicht in die Grundversorgung fallen, da sie selbst schon kein Haushaltskunde ist. Möglicherweise hätte sie Anspruch auf Ersatzversorgung.
mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG soll mit dem von ihr bezogenen Strom die mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG beliefern.
Zwar mag die mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG Letztverbraucher sein, sie ist aber beim Netzbetreiber nicht angemeldet und kann wohl allein deshalb in dem Fall, dass die mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG - aus welchen Gründen auch immer - ausfallen sollte, keinen Anspruch auf Ersatzversorgung haben.
mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG soll ihren eigenen Kunden (den bisherigen Haushaltskunden) nicht leitungsgebunden mit Elektrizität, sondern mit sog. Nutzenergie beliefern.
Wie der Strompreis, den mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG an mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG zahlt, und der Strompreis, den mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG an mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG zahlt, kalkuliert sind, ist für den Nutzenergiekunden der mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG vollkommen belanglos.
Denn an diesen Vertragsverhältnissen ist der Nutzenergiekunde ebensowenig beteiligt wie der Stadtwerkekunde an den Strombezugsverträgen des Stadtwerkes.
Der Preis für Nutzenergie ist - mit Ausnahme der Mehrwertsteuer- wohl mit keinerlei Steuern und Abgaben belastet.
Dieser Preis kann deshalb wohl beliebig kalkuliert sein.
Werden in Rechnungen über die Lieferung von Nutzenergie in diesen nicht geschuldete Steuern und Abgaben ausgewiesen, kann sich daraus womöglich eine gesonderte Steuer- und Abgabenschuld des Rechnungserstellers ergeben, vgl. § 14c UstG.
Bemerkennwert erscheint, dass die von mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG dem Kunden vertraglich geschuldete Nutzenergie und deren Verbrauch nicht gemessen wird.
Bei der Umwandlung von elektrischer Energie in sog. Nutzenergie wird es sicherlich zu Umwandlungsverlusten kommen, so dass die sog. Nutzenergie jedenfalls geringer sein wird,
als die elektrische Energie, welche mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG noch von mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG bezogen hat.
Wurde der Anschluss- für das Geschäftsmodell notwendig - auf die mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG übertragen, so kann der Kunde der mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG bei deren Ausfall jedenfalls selbst keinen Anspruch auf Grundversorgung haben.
Ein Untermieter, dessen Vermieter alleiniger Anschlussnutzer und Stromkunde ist, hat schließlich auch keinen eigenen Anspruch auf Grund- oder Ersatzversorgung, wenn gegenüber dem Hauptmieter in Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts die Anschlussnutzung unterbrochen wird.
Ob und wie eine Rückübertragung des Anschlusses von mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG auf den Kunden der mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG vorgesehen ist,
ist nicht ersichtlich.
Es bedarf für die Rückübertragung des Anschlusses von mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG ebenso eines entsprechenden Rechtsaktes wie schon für die Übertragung des Anschlusses auf mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG. Insolvenzabhängige Lösungsklauseln sollen nach der jüngeren Rechtsprechung des BGH jedenfalls unwirksam sein.
Zu bedenken ist für den Verbraucher:
Mag das Unternehmen an der notwendigen Übertragung des Anschlusses auf mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG noch ein dringendes Interesse haben,
so wird es womöglich kein solches Interesse mehr an der Rückübertragung von mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG haben und daran eher nicht so mitwirken, wie es notwendig ist.
Schließlich hat man ein ausgesprochenes Interesse daran, den Kunden möglichst lange zu binden, worauf der Kunde sogar ausdrücklich hingewiesen wird.
Wird deshalb irgendwo in der Kette ein Zurückbehaltungsrecht durch Anschlussunterberechung ausgeübt, etwa durch den Netzbetreiber gegenüber mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG wegen nicht gezahlter Netznutzungsentgelte, so hat der Nutzenergiekunde der mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG dadurch jedenfalls noch keinen Anspruch auf Grund- bzw. Ersatzversorgung.
Damit steht der Nutzenergiekunde der mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG wohl jedenfalls schlechter als ein Haushaltskunde, dessen Stromlieferant - aus welch Gründen auch immer - ausfällt.
Ist die - für das Geschäftsmodell wohl ersichtlich notwendige - Übertragung des Anschlusses auf mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG wirksam, so erscheint mir deshalb die Aussage, der Nutzenergiekunde der mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG habe bei deren Ausfall einen eigenen Anspruch auf Grund- bzw. Ersatzversorgung eher unlauter.
Solange und soweit der Anschluss wirksam auf mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG übertragen ist, kann der Kunde (der mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG) diesen nicht ummelden oder anderweitig darüber Energie von einem anderen Lieferanten beziehen. Er steht nicht anders als der Untermieter eines alleinigen Anschlussnutzers bzw. Stromkunden.
Dies bleibt grundätzlich auch so, wenn der Kunde seinen Vertrag mit seinem ausschließlichen Vertragspartner, der mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG kündigt.
Notfalls muss wohl erst - langwierig- auf Rückübertragung des Anschlusses geklagt werden.
Kommt es zu einer solchen Klage auf Rückübertragung, ist nicht absehbar, wie es mit einem solchen Prozess weitergeht, wenn die beklagte mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG in Insolvenz fällt.