Energiepreis-Protest > Care-Energy AG

Versorger Care Energy

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SabbelMR:
Die verlinkten Musterverträge wurden aber nicht für Letztverbraucher (Privatkunden) geschrieben und sind ganz sicher nicht 1:1 auf solche anwendbar.


Hier z.B.:

http://www.stwbs.de/fileadmin/pdf/Netze/NN_Kunde/NNV_Kunde.pdf

wäre auf Seite 1 schon die "Marktpartneridentifikationsnummer (ILN/BDEW-Codenummer)" des Netznutzers einzutragen! Was schreibt Lieschen Müller in diesem Feld ;)?


Ferner schreibt der Vertrag die Nutzung der branchenüblichen elektronischen Datenaustauschverfahren zwischen Netznutzer und Netzbetreiber vor (Lieschen Müller wird sich freuen), wobei hier allerdings ein Bevollmächtigter für den Netznutzer "einspringen" kann (was dann wohl Care Energy wäre und damit fast wieder "alles beim alten", außer die Preise und daß der Kunde umfangreiche Verpflichtungen aus zwei Verträgen statt einem hat).


Man kann nicht Vertragstexte, die die Industrie untereinander oder im Geschäftsverkehr mit Großabnehmern verwendet, plötzlich Vertragsverhältnissen mit Letztverbrauchern zu Grunde legen, wo von Gerichten ganz andere Anforderungen an Vertragsbedingungen unter Verbraucherschutzgesichtspunkten gestellt werden.


Ich bleibe dabei:

Noch hat meines Wissens kein Verteilnetzbetrieb einen angepassten Netznutzungsvertrag für den Privatkunden (Letztverbraucher) als Netznutzer, so wie von Care Energy angedacht, veröffentlicht.

SabbelMR:

--- Zitat von: Energiesparer51 am 12. August 2013, 14:08:03 ---Was passiert in einem solchen Fall denn bei einem Industrie- oder Gewerbekunden mit separatem, eigenen Netznutzungsvertrag?
--- Ende Zitat ---

NN-Vertrag kann außerordentlich gekündigt werden und der Lieferant guckt in die Röhre, kann wegen Unmöglichkeit nicht mehr liefern..

SabbelMR:
Überhaupt - ich hatte ja schon darauf hingewiesen:

In dem von Care Energy verwendeten Musterschreiben für die Anforderung eines Netznutzungsvertrags weist der Energiekunde den Verteilnetzbetreiber an, "sämtlichen Schriftverkehr, als auch die Abrechnungen" an Care Energy zu übersenden!


Wo ist dann die von Care Energy angepriesene Kontrolle und Transparenz?


Vielmehr geht der Energiekunde hier weitreichende Zahlungsverpflichtungen aus dem eigenständigen Netznutzungsvertrag ein (z.B. Nachforderungen aus Mehr-/Mindermengenabrechnung), wird aber die relevante Korrespondenz und die Abrechnungen möglicherweise gar nicht direkt zu Gesicht kriegen. Nur zahlen, das muss er ganz sicher.

Kontrolle über die Vorgänge beim Netzbetreiber hat der Energiekunde schon deshalb nicht, weil er dafür ja - gemäß gängiger Netznutzungsverträge und der Energiegesetze - mit dem Netzbetreiber in den elektronischen Spezialformaten kommunizieren können müsste (einschl. Notwendigkeit einer BDEW-Kennung etc.)! Er hat insoweit gar keine andere Wahl, als die vermeintlich gewonnene Kontrolle direkt wieder aus der Hand zu geben und die sogenannte "Marktkommunikation" von Care Energy als Bevollmächtigtem besorgen zu lassen - was er mit dem CE-Musterschreiben ja auch tut.



Die ganze vermeintlich heroische "Kunden macht eure eigenen Netznutzungsverträge"-Nummer dient doch nur der Gesamtkosten-Verschleierung beim neuen Preismodell sowie der Sicherstellung des Netzzugangs in Zeiten, wo Care Energy-Kunden in einzelnen Regionen bereits in die Grund-/Ersatzversorgung gefallen waren, weil einige Netzbetriebe Care Energy wegen angeblichen Zahlungsrückständen (vgl. Presseberichte) die Netznutzung aufgekündigt hatten - ob rechtens oder nicht sei dahingestellt..

SabbelMR:
Care Energy hat jetzt übrigens seine Preisangaben auf http://www.care-energy-online.de/index.php/stromgas/strom wie auch auf Facebook geändert.


Dort heißt es nun im Kleingedruckten:


--- Zitat von: http://www.care-energy-online.de/index.php/stromgas/strom ---*inkl. 19% Ust., Tradingfee 1,00 ct/kWh, Stromsteuer 2,05 ct/kWh,
EEG-Umlage 3,28 ct/kWh,
zzgl. Netznutzungskosten des regionalen Netzbetriebes (zwischen 2 und 11 ct pro kWh),
zzgl. 6,99€ Grundgebühr Real-Tarif / 19,99€ Grundgebühr Professional-Tarif
--- Ende Zitat ---


Zuvor war dort die volle EEG-Umlage mit 5,28 Ct. erwähnt, offenbar hat man sich jetzt entschieden doch grünstrompriviligiert zu sein und nun sind es nur noch 3,28 Ct./kWh.

Die Ergänzung "zwischen 2 und 11 ct pro kWh" bei den Netznutzungskosten ist neu - und prinzipiell ein löblicher Fortschritt.



Jedoch:

2 Ct. / kWh verbrauchsabhängige Netznutzungskosten (netto / brutto?) gibts wenn überhaupt allenfalls für Heizstrom in einigen handverlesenen, günstigen Netzgebieten, wo die Gemeinde ferner auch noch die Konzessionsabgabe für Heizstrom reduziert (nicht der Regelfall).

11 Ct. / kWh (netto / brutto?) wiederum ist längst nicht "das Ende der Fahnenstange" bei den verbrauchsabhängigen Netznutzungskosten - fast 13 Ct. / kWh (brutto) gibt es ebenfalls; hatte ich ja an einem Beispiel bereits gezeigt:


--- Zitat von: SabbelMR am 07. August 2013, 21:41:02 ---15517 Fürstenwalde/Spree:

8,42 Ct. NN-Arbeitspreis + 1,59 Ct. Konzessionsabgabe + 0,126 Ct. KWK- + 0,329 Ct. §19- + 0,25 Ct. Offshore-Umlage
= 10,715 Ct. / kWh netto NN-Kosten (12,75 Ct. / kWh brutto)

..zzgl. Messstellenbetrieb + Messdienstleistung + Abrechnung: insg. 41,40€ netto / Jahr (4,11€ brutto / Monat)
--- Ende Zitat ---


Nun gut, wollen wir mal nicht zu kleinlich sein. Vielleicht war ja netto gemeint.


Aber:

Die von den meisten Verteilnetzbetrieben verrechneten jährlichen Grundkosten sowie die immer anfallenden Kosten für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung werden nach wie vor gar nicht erwähnt. Hat man diese möglicherweise anhand eines Durchschnittsverbrauchs auf die kWh umgelegt, passt die Angabe "bis 11 Ct. / kWh" allerdings erst recht nicht.

Beispiel: Obiges (zugegeben teures) Netzgebiet, 2500 kWh Jahresverbrauch. Macht bei 41,40€ netto Fixkosten / Jahr auf die kWh umgelegt 41,40€ / 2500 kWh = 1,656 Ct. / kWh netto Grundkosten. Damit wären wir insgesamt dann schon bei Gesamt-Netznutzungskosten von 10,715 Ct. / kWh netto + weitere 1,656 Ct. / kWh netto aus den Fixkosten = 14,72 Ct. / kWh brutto Netznutzungsentgelte insgesamt (bei 2500 kwh).



Ich nehme nun einmal zu Gunsten von Care Energy an, daß die Angabe allein auf die verbrauchsabhängigen Netznutzungskosten (Netznutzungs-Arbeitspreis und verbrauchsabhängige Abgaben / Umlagen) bezogen sein sollte.

Da Care Energy ferner Letztverbrauchern gegenüber Bruttopreise ausweisen muss, nehme weiter ich an es handelt sich um einen Tippfehler und man hat eigentlich "zzgl. Netznutzungskosten [..] bis 13 Ct. / kWh" schreiben wollen.

Auch den Hinweis "zzgl. jährliche Grundkosten des Netzbetreibers von 40 - 60€ je Entnahmestelle (bei Standard-Eintarifzähler)" hat man sicher nur vergessen.

GPKE-Xperte:

--- Zitat von: SabbelMR am 12. August 2013, 15:07:58 ---Die verlinkten Musterverträge wurden aber nicht für Letztverbraucher (Privatkunden) geschrieben und sind ganz sicher nicht 1:1 auf solche anwendbar.

Ich bleibe dabei:

Noch hat meines Wissens kein Verteilnetzbetrieb einen angepassten Netznutzungsvertrag für den Privatkunden (Letztverbraucher) als Netznutzer, so wie von Care Energy angedacht, veröffentlicht.

--- Ende Zitat ---

Also ich denke nicht, dass Netzbetreiber anpassen werden. Denke da werden sich die entsprechenden Privatkunden dann notgedrungen durch die Vertragsungetüme kämpfen müssen...

Was ist denn aus Eurer Sicht nicht passend für Privatkunden am NN-Vertrag vom Bayernwerk?

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