Energiepreis-Protest > Care-Energy AG

Versorger Care Energy

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SabbelMR:

--- Zitat von: Mikesch am 12. August 2013, 10:25:43 ---Damit dürfte sich das Kundenwachstum wohl von selber erledigen.
--- Ende Zitat ---

Das sagen Sie..

Care Energy will weiterhin ausschließlich auf den Direktvertrieb setzen. Mit anderen Worten: Haustürgeschäfte.

Es hängt also erheblich ab, mit welcher "Transparenz" der Vertreter das Angebot anpreist 8).


Unterschreiben tut der Kunde ja nur für das Energiepreismodell (welches für den Letztverbraucher ohne energiewirtschaftliche Fachkenntnisse sehr attraktiv erscheinen mag) sowie dafür, daß er eine "Tarifberatung" erhalten habe. Die böse Überraschung kommt möglicherweise erst dann, wenn der Netzbetreiber die erste jährliche Netznutzungsentgelt-Abrechnung vornimmt.

khh:
OFF-TOPIC

@ Mikesch

Wo sind denn Ihr Enthusiasmus und Ihre Sympathie für das so großartige CE-Geschäftsmodell abgeblieben? Oder ist Ihnen in den drei Monaten „auf Tauchstation“ inzwischen ein Licht aufgegangen? Was sagt eigentlich Ihr ‚persönlicher Mitarbeiter’ beim für Sie zuständigen Netzbetreiber zu den „innovativen“ CE-Praktiken?

Und bevor Sie jetzt mit mehr oder weniger klugen Beiträgen wieder loslegen, sollten Sie sich vielleicht erst mal fragen, ob nicht eine Entschuldigung dafür angebracht ist, was Sie verschiedenen Usern hier vormals zum Thema CE um die Ohren gehauen haben (bspw. „bezahlter Schreiberling von RWE & Consorten“)!   >:(

GPKE-Xperte:
Ich habe mal ne Frage zum praktischen Ablauf:

Was kann passieren, wenn ein Kunde die Netzentgelte nicht zahlt und entsprechende Rückstände aufweist? Ist der Netzbetreiber dann berechtigt eine Anschlusssperrung vorzunehmen? Oder wie ist hier das weitere Vorgehen? Was passiert dann mit Care Energy?

SabbelMR:
Eine Sperre anfordern kann eigentlich im üblichen Szenario (!) immer nur der Lieferant (auf seine Kosten!), der dem Verteilnetzbetrieb dabei zu versichern hat, daß entsprechende Rückstände bestehen, die eine Sperre rechtfertigen.

Vermutlich würde der Verteilnetzbetreiber in der Praxis, wenn Rückstände bei den Netzentgelt-Zahlungen bestehen, zunächst Care Energy an der Lieferstelle als Lieferant "rausschmeißen" und diese, wie jede Lieferstelle ohne Lieferant, dem Grund-/Ersatzversorger zuordnen - sagt mein Gefühl.


Ich nehme an, es existiert bis jetzt sowieso noch kein dokumentierter Fall, wo ein Verteilnetzbetrieb einem Letztverbraucher auf Bestreben von Care Energy den eigenständigen Netznutzungsvertrag bestätigt hat.

Es wäre ja vorrangig die Frage, was ein solcher Vertrag für Regelungen für den besagten Fall (Zahlungsrückstand seitens des Letztverbrauchers bei den Netznutzungsentgelten) enthielte.

Bisher hat man allerdings wohl noch keinen "Netznutzungsvertrag für Privatkunden" zu Gesicht bekommen, sodaß man viel spekulieren kann..

Energiesparer51:

--- Zitat von: GPKE-Xperte am 12. August 2013, 13:03:52 ---Ich habe mal ne Frage zum praktischen Ablauf:

Was kann passieren, wenn ein Kunde die Netzentgelte nicht zahlt und entsprechende Rückstände aufweist? Ist der Netzbetreiber dann berechtigt eine Anschlusssperrung vorzunehmen? Oder wie ist hier das weitere Vorgehen? Was passiert dann mit Care Energy?

--- Ende Zitat ---

Was passiert in einem solchen Fall denn bei einem Industrie- oder Gewerbekunden mit separatem, eigenen Netznutzungsvertrag?

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