Energiepreis-Protest > Care-Energy AG
Versorger Care Energy
Maryla:
--- Zitat von: khh am 06. August 2013, 22:37:52 ---
--- Zitat von: Maryla am 06. August 2013, 22:11:04 ---... Momentan herrscht leider ein wenig (so weit ich weiß) die Maxime: die Gerichte werden es richten! ...
--- Ende Zitat ---
Womöglich setzt man beim vzbv auf die bereits ausgeurteilte sowie die noch anhängigen Klagen der ÜNB
und insbesondere auf deren absehbare Folgen/Auswirkungen !?
--- Ende Zitat ---
Wie gesagt, ich bin Architektin/Innenarchitektin, keine Juristin. Und was der vzbv tut, kann ich nicht beeinflussen/kommentieren!
SabbelMR:
--- Zitat von: Maryla am 06. August 2013, 22:36:35 ---Mit zwei Kolleginnen betreibe ich die technische Energie- und Bauberatung bei der VZ xy. Zwei weitere Kollegen machen für die VZ die juristische Energierechtsberatung. Gemeinsam haben wir Anfang des Jahres extrem viele Anfragen zu CE gehabt und natürlich recherchiert.
--- Ende Zitat ---
Bitte entschuldigen Sie meine Unverfrorenheit, wenn ich jetzt Nachfrage:
Würden Sie sagen daß die Anfragen zu Care Energy seit Jahresanfang eher zugenommen oder abgenommen haben?
Interessiert mich als rein privater Beobachter dieser ganzen ... Misere :).
SabbelMR:
--- Zitat von: khh am 06. August 2013, 22:37:52 ---Womöglich setzt man beim vzbv auf die bereits ausgeurteilte sowie die noch anhängigen Klagen der ÜNB
und insbesondere auf deren absehbare Folgen/Auswirkungen !?
--- Ende Zitat ---
Naja .. vielleicht wird auch die "Verbissenheit" von Herrn Kristek etwas unterschätzt.
Beklagter in den EEG-Verfahren war/ist m.W. die mk-energy. Auch die Forderungen über angeblich rückstände Netznutzungsentgelte und Sicherheitsleistungen seitens der Verteilnetzbetreiber dürften gegenüber der mk-energy als Entgeltschuldner bestehen.
Die Kunden haben aber ein Vertragsverhältnis mit der mk-power, die von den Kunden mit der Nutzenergiebesorgung beauftragt und bevollmächtigt wurde.
Sollte, als zulässiges reines Gedankenspiel, die mk-energy irgendwann zahlungsunfähig werden, beispielsweise wegen der EEG-Forderungen, müsste die mk-energy wohl Insolvenz anmelden. Die persönlich haftende Gesellschafterin der mk-Tochterfirmen (allesamt GmbH & Co. KG), also auch der mk-energy, ist die mk-holding GmbH & Co. KG. Die Haftung ist aber auf die Einbringung der Geschäftsanteile beschränkt; wurden diese bereits eingebracht, gibt es keine weitere Haftung. Genau das ist ja der Sinn einer GmbH.
Ich bin kein Insolvenzrechtler, aber m.E. würde eine Insolvenz _einer_ der mk-Tochterfirmen nicht notwendigerweise die Schwesterfirmen "mitreißen". Im Gegenteil - die mk-power, welche vertraglich nur mit den Endkunden und der mk-grid in Beziehung steht (und damit wirtschaftlich von extern relativ "unangreifbar" ist), könnte ihr operatives Geschäft der Nutzenergielieferung wohl weiter Betreiben. Die "Nutzenergieherstellerin" mk-grid müsste sich dann nur einen "neuen" Vorlieferanten für Strom suchen, welcher ja schnell gegründet wäre, und die mk-power könnte weiter ihren Nutzenergielieferungen nachkommen. Netzbetreiber könnten wohl auch nicht wegen etwaigen Alt-Rückständen einem neuen "Wahl-Vorlieferanten" der mk-grid die Durchleitung bis zu den abgetretenen Kundenanlagen verweigern, denn die Netznutzungsvertragsmodalitäten hat man ja auf die Letztverbraucher abgewälzt..
Auch Kristeks Haftung als natürlicher, persönlich haftender Gesellschafter der mk-holding betrifft nur die Einbringung der Geschäftsanteile. Sind diese bereits erbracht, gibt es auch für ihn keine weitere Haftung, was die mk-holding angeht.
Mit dem nötigen Atem mag Kristek also noch eine ganze Weile durchhalten können, trotz EEG-Urteilen.
Vielleicht würde die Netzagentur dem irgendwann ein Ende setzen, aber solange die mk-power als Inhaber der Verträge mit den Letztverbrauchern und der Energiebesorgungsvollmacht für sich selbst erfolgreich den Status eines Contractors statt Energieversorgers in Anspruch nimmt, greifen automatisch auch einige wichtige energiewirtschaftliche Regulatorien für sie nicht.
Sollte ich irgendwo fundamental irren, mag man mich korrigieren - ich bitte darum!
khh:
--- Zitat von: SabbelMR am 06. August 2013, 23:42:03 ---[...]
Sollte, als zulässiges reines Gedankenspiel, die mk-energy irgendwann zahlungsunfähig werden, beispielsweise wegen der EEG-Forderungen, müsste die mk-energy wohl Insolvenz anmelden. Die persönlich haftende Gesellschafterin der mk-Tochterfirmen (allesamt GmbH & Co. KG), also auch der mk-energy, ist die mk-holding GmbH & Co. KG. Die Haftung ist aber auf die Einbringung der Geschäftsanteile beschränkt; wurden diese bereits eingebracht, gibt es keine weitere Haftung. Genau das ist ja der Sinn einer GmbH.
[..]
Sollte ich irgendwo fundamental irren, mag man mich korrigieren - ich bitte darum!
--- Ende Zitat ---
Ich bin zwar auch kein Insolvenzrechtler, aber m.E. können die vorstehenden Ausführungen so kaum zutreffen: Der Komplementär/phG [hier bspw. die mk-group Holding] verschiedener GmbH & Co. KG's ist eine GmbH und nicht ebenfalls eine GmbH & Co. KG! Die Haftung des Komplementärs beschränkt sich wohl nicht auf die "Einbringung" des eigenen Haftkapitals. Wenn ich mich nicht irre, führt die Insolvenz einer der KG's auch zur Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung der Komplementär-GmbH und damit zu deren Insolvenz. Ob und ggf. wie die nicht betroffenen KG's ohne die bisherige Komplementär-GmbH "überleben" können [bei einem Kommanditisten als Einzelunternehmen?], lass ich mal offen.
SabbelMR:
--- Zitat von: khh am 07. August 2013, 01:55:30 ---Ich bin zwar auch kein Insolvenzrechtler, aber m.E. können die vorstehenden Ausführungen so kaum zutreffen: Der Komplementär/phG [hier bspw. die mk-group Holding] verschiedener GmbH & Co. KG's ist eine GmbH und nicht ebenfalls eine GmbH & Co. KG!
--- Ende Zitat ---
Da haben Sie selbstverständlich Recht, mein Fehler. Die mk-group Holding ist freilich eine GmbH (ohne Co. KG).
--- Zitat von: khh am 07. August 2013, 01:55:30 ---Die Haftung des Komplementärs beschränkt sich wohl nicht auf die "Einbringung" des eigenen Haftkapitals.
--- Ende Zitat ---
Auch hier mein Fehler (war spät..).
Dies gilt nur im Verhältnis Martin Kristek <-> mk-holding GmbH. Seine Haftung geht nicht über die Erbringung der Einlage hinaus.
--- Zitat von: khh am 07. August 2013, 01:55:30 ---Wenn ich mich nicht irre, führt die Insolvenz einer der KG's auch zur Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung der Komplementär-GmbH und damit zu deren Insolvenz.
--- Ende Zitat ---
Richtig.
--- Zitat von: khh am 07. August 2013, 01:55:30 ---Ob und ggf. wie die nicht betroffenen KG's ohne die bisherige Komplementär-GmbH "überleben" können [bei einem Kommanditisten als Einzelunternehmen?], lass ich mal offen.
--- Ende Zitat ---
Genau hier wirds doch aber interessant, oder?
Solange bloß die mk-power (als Inhaber der Lieferverträge mit den Kunden) überleben könnte, wäre doch für Care Energy selbst im Fall einer Insolvenz der mk-energy (+ dann wohl auch der Holding) "alles geritzt".
Die mk-power hat vom Kunden hinreichende Vollmachten erhalten, um die Nutzenergielieferung anderweitig zu organisieren. Börsenstrom kriegt man über eine im Zweifel neu zu gründende Vorlieferantin schon eingekauft, und die Netznutzung liegt ja sowieso beim Kunden..
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