Energiepreis-Protest > Care-Energy AG
Versorger Care Energy
khh:
Für den durchschnittlichen Verbraucher sind die in jedem Netzgebiet unterschiedlichen Gesamtkosten absolut nicht ersichtlich.
Mehr Intransparenz geht nicht !
Warum also sollte ein Bestandkunde von Care Energy bei diesem Blödsinn mitspielen und einen eigenen Netznutzungsvertrag
beim zuständigen VNB beantragen ?
Und welcher potentielle Neukunde tut es sich an, für eine gewünschte Stromversorgung zwei Verträge mit verschiedenen Unternehmen
abschließen zu müssen ?
Wie lange lässt die nächste Abmahnung des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) auf sich warten ?
SabbelMR:
--- Zitat von: Agnitio am 02. August 2013, 11:48:07 ---Mit der Ausgabe des EEX-Preises ist das Thema Grünstrom auch erledigt, da wird bekanntlich Graustrom gehandelt.
--- Ende Zitat ---
Naja - es sei denn, man hübscht die eingekauften Strommengen wie bisher weiter mit RECS-Herkunftszertifikaten auf (durch welche die Stromproduktion auch kein Deut grüner wird bei dem Überangebot solcher Zertifikate, insbesondere aus steinalten Anlagen im Ausland).
Da ist Care Energy bei weitem nicht der einzige, der so verfährt / verfahren hat.
Allerdings müssen die Kosten für die (allerdings billigen) Zertifikate auch gedeckt sein - und dieser Kostenbestandteil erscheint in der Kalkulation gar nicht.
EviSell:
In der FB-Gruppe Kehrenergie ist eine Schlussrechnung (2-seitige) veröffentlicht worden, bei dem ein Fehler zu erkennen ist: Zu dem Rechnungsbetrag (ohne näher auf Seite 2 zu blicken, ob dieser rechnerisch stimmt), wird anstatt die geleisteste Zahlungen abzuziehen, diese aufaddiert und diese Summe als "Zahlbetrag" angegeben. Dieser Betrag wird dann auch noch mal im nachfolgenden Absatz als "fällig... Bitte überweisen Sie...." genannt.
Da ich mal davon ausgehe, das gerade auch bei der hohen Kundenzahl, die CE angibt, solche Rechnungstellungen automatisierte Prozesse sind, sollten Kunden genau auf ihre Rechnungen schauen und prüfen. Wer die Rechnung nicht durchblickt (bei der 2. Seite würde mich das nicht wundern), sollte sich an die Verbraucherzentralen wenden. Oder Vereinsmitglieder an den Bund der Energieverbraucher.
Gibts nicht ein Paragrafen in der StromGVV, der festlegt, wenn die Rechnung fehlerhaft ist, das Zahlungen bis zur korrekten Rechnungsstellung nicht fällig sind?
Didakt:
--- Zitat ---Gibts nicht ein Paragrafen in der StromGVV, der festlegt, wenn die Rechnung fehlerhaft ist, das Zahlungen bis zur korrekten Rechnungsstellung nicht fällig sind?
--- Ende Zitat ---
§ 17 (1) StromGVV lädt zum Lesen ein. ;)
Stromfraß:
--- Zitat ---In der FB-Gruppe Kehrenergie ist eine Schlussrechnung
--- Ende Zitat ---
Schade - der Link funktioniert nicht (mehr).
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