Energiepreis-Protest > Care-Energy AG
Versorger Care Energy
SabbelMR:
--- Zitat von: Ben am 01. August 2013, 17:37:11 ---Care Energy senkt den Preis noch am selben Tag auf 11,40 Cent/kWh.
--- Ende Zitat ---
Der Preis deckt sich immer noch nicht mit den Angebotsunterlagen - siehe meine Rechnung auf der letzten Seite.
Irgendwie rechnet Care Energy scheinbar die "Trading Fee" von 1 Ct. / kWh netto nicht ein, die aber laut Angebotsunterlagen fällig wird. Ich kam jedenfalls bisher immer auf um einen 1 Ct. / kWh netto höheren Energiepreis (auf Basis veröffentlichten Berechnungsmodells) als Care Energy jeweils öffentlich ausgelobt hat.
Verwirrend finde ich auch die Formulierung im nunmehr veröffentlichten Preisblatt:
--- Zitat von: http://www.care-energy-online.de/informationsmaterial/tarifblatt_real_profi.pdf ---Hinzu kommt die EEG-Umlage als privatrechtliche Umlage welche wir an den Übertragungsnetzbetreiber weiterleiten in der Höhe von 5,28 Cent/kWh oder bei Grünstrom 3,28 Cent/kWh.
--- Ende Zitat ---
Ja was denn nun?
Ob die Energielieferung seitens Care Energy grünstrompriviligiert ist oder nicht, muss ja wohl Care Energy sagen können! Der Kunde kann dies per Status quo weder erkennen, noch anderweitig auf einfache Weise feststellen oder überprüfen.
Immerhin erkenne ich keine Wahlmöglichkeit zwischen Öko- und Graustrom im neuen Angebot, nur die Wahlmöglichkeit zwischen dem "Real-" und dem "Professional-"Abrechnungsmodell. Tatsächlich wird eigentlich nirgends erwähnt, daß es um die Lieferung von "Ökostrom" geht, außer eben im unverständlichen Absatz zur Höhe der EEG-Umlage.
Sollte ausschließlich an der EEX eingekauft werden (und ggf. mit RECS-Zertifikaten auf "öko" "veredelt"), gäbe es wohl auch kein Grünstromprivileg.
Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Grünstromprivileg :
--- Zitat von: http://de.wikipedia.org/wiki/Grünstromprivileg ---Nach § 39 Abs. 1 Satz 1 EEG 2012[1] sind Elektrizitätsversorgungsunternehmen (Stromhändler) von einer teilweisen oder ganzen Zahlung der EEG-Umlage an den Übertragungsnetzbetreiber befreit, wenn sie, bezogen auf die gesamte von ihnen gelieferte Strommenge, mindestens 50 % Strom aus EEG-fähigen Anlagen im Sinne der §§ 23 bis 33 EEG (gesamte Erneuerbare Energien) und gleichzeitig mindestens 20 % Strom aus EEG-fähigen Anlagen im Sinne der §§ 29 bis 33 EEG (Windenergie und Solarenergie) direkt an Letztverbraucher liefern.
Der Strom der EEG-fähigen Anlagenbetreiber wird dabei direkt an den betreffenden Händler verkauft (Direktvermarktung nach § 33a-i EEG 2012) und der Anlagenbetreiber verzichtet auf den Bezug der ihm garantierten Vergütung. Außerdem müssen die Elektrizitätsversorgungsunternehmen nach § 39 Abs. 2 EEG 2012 ihrem regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber die Inanspruchnahme der Verringerung bis zum 30. September des Vorjahres mitteilen.
[..] Nach dem EEG 2012 liegt die Befreiung ab dem Jahr 2012 bei 2 ct /kWh, aber maximal bei der Höhe der EEG-Umlage (also unter 2 ct / kWh, wenn die jährlich festgesetzte EEG-Umlage unter 2ct / kWh liegt).
--- Ende Zitat ---
Etwas sonderbar auch das jetzt veröffentlichte Musterschreiben für die Anforderung eines eigenständigen Netznutzungsvertrags beim Verteilnetzbetrieb.
Zitat hieraus:
--- Zitat von: http://www.care-energy-online.de/informationsmaterial/netznutzung_fuer_kunden.doc ---Ausdrücklich möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ich als Kunde der Care-Energy, mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co. KG Sie hiermit anweise, sämtlichen diesbezüglichen Schriftverkehr, als auch die Abrechnungen in Papierform an diese zu senden. Die Kontaktdaten lauten:
mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co. KG
Dessauer Strasse 2-4, Lagerhaus G, 20457 Hamburg
--- Ende Zitat ---
Sämtlichen Schriftverkehr und auch die Abrechnungen an die mk-power?
Ich dachte es geht gerade darum daß der Kunde selbst mit dem Verteilnetzbetrieb abrechnet. Stichwort volle Transparenz und so weiter..
Weht der Wind vielleicht doch ausschließlich hier her:
http://www.zfk.de/politik/artikel/anwalt-care-mehr-als-20-mal-in-zahlungsrueckstand.html
?
SabbelMR:
Kleiner Fund am Rande:
http://www.bz-berlin.de/archiv/leser-erhaelt-wieder-strom-vom-alten-versorger-article1716096.html
Agnitio:
Auf dem Tarifblatt ist in keiner Weise ersichtlich wie sich der Preis gestaltet. Weder der von Care, noch der des Netzbetreibers. Man könnte fast meinen, dass man mit dem Bezug von Ökostrom noch 2 Cent spart.
Mit den 19,99€Grundpreis wird dann auch das neue Geschäftsmodell klar. Man verdient diesmal wirklich am Grundpreis (240€ zzgl. Kosten des Netzbetreibers klingen für mich überhaupt nicht mehr attraktiv.)
Für mich ist der Schritt der eindeutige Rückzug aus dem ehemals geplanten Geschäftsmodell, dass mit den Klagen der ÜNBs nicht mehr wirtschaftlich ist.
Mit der Ausgabe des EEX-Preises ist das Thema Grünstrom auch erledigt, da wird bekanntlich Graustrom gehandelt. Das einzig grüne bleiben die Photoshopgefärbten Wiesen auf der Internetseite.
Agnitio:
Ich weiß nicht genau, ob es auch an anderer Stelle veröffentlicht wird. Deshalb hier zur Info.
Am 2.8. wird die Umstellung auf Netznutzung durch Letztverbraucher ab 1.8. offiziell bekanntgegeben.
--- Zitat ---Empfänger:
Verteilnetzbetreiber
Hamburg, 02.08.2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Unternehmen der mk-group („Care-Energy“) bzw. die mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG haben sich Ihnen gegenüber stets als ansprechbarer, fairer und flexibler Partner bei der Umsetzung der Lieferantenrahmenverträge gezeigt. Genau auf diese Art und Weise haben wir auch die uns durch den Lieferantenrahmenvertrag von Ihnen unentgeltlich übertragenen Aufgaben wie Mahnung, Inkasso, Daten- und Vertragspflege, Fakturierung, Übernahme des Kreditrisikos für Netznutzungsentgelte sowie die Kommunikation und Erläuterung Ihrer Verbrauchsprognosen für Ihr Haus sehr gerne und mit großem Engagement übernommen.
Diese Vorgehensweise und die kostenlose Dienstleistungsübernahme ist branchenüblich, die Behandlung unserer Unternehmensgruppe durch so manche Netzbetriebe ist es bedauerlicher Weise nicht.
Uns ist kein anderes Unternehmen der Branche bekannt, dem eine Finanzierung eines anderen Unternehmens, in diesem Fall Elektrizitätsnetzbetreiber durch die Hintertür aufzuzwingen versuchen und den Undank über kostenlos erbrachte Leistungen unserseits durch diese Antworten widerspiegelt.
Deshalb wird wohl der direkte Umgang und die Pflege des Kunden durch einen eigenen Netznutzungsvertrag des Letztverbrauchers eine doch sehr ausgeprägte Lehreinheit bringen, um vielleicht zukünftig die Arbeit von uns oder anderen Lieferanten in den Netzen zu respektieren und somit auch einen respektvollen Umgang fördern.
Da diverse Netzbetreiber uns nicht zum ersten Mal mit einem wirtschaftlich unsinnigen Verhalten konfrontieren, stellen wir uns ernsthaft die Frage, ob geleistete Vorauskassen wirklich sicher sind oder zur Deckung anderer Defizite im Budget benötigt werden, speziell vor dem Hintergrund, dass empfangenen Verbrauchsprognosen und Anfangszählerstände teilweise haarsträubend falsch sind und wir deshalb nicht mehr gewillt sind, offensichtlichen Fehlleistungen weiterhin dem Kunden gegenüber zu decken, bzw. diese zu bearbeiten oder auf unsere Kappe zu nehmen. Auch gilt es anzumerken, dass so manche Netzbetreiber 6 Monate Zeit benötigen, um E-Mails zu beantworten und so eine Zusammenarbeit unmöglich machen, oder Vorauszahlungen stillschweigend zu Sicherheitsleistungen umdeklarieren und eine damit künstlich herbeigeführte Zahlungssäumigkeit zum Anlass nehmen, um einen Lieferantenrahmenvertrag fristlos zu kündigen, oder schlichtweg es unterlassen bereits in Versorgung befindliche Kunden auch abrechnungssystemtechnisch uns zuordnen, allsamt also Vorgänge welche uns aufzeigen und nahezu beweisen, dass wir am Markt behindert werden, teilweise sogar in Absprache mit anderen Netzbetrieben gezielt Behinderungen und Diffamierungen über uns ergehen lassen müssen.
Wir werden weiterhin auf den öffentlichen Vortrag derartiger Bedenken verzichten. Dies unterscheidet unser Geschäftsgebaren positiv von dem anderer Marktteilnehmer, die erst unter Einsatz einer kleineren süddeutschen Anwaltskanzlei falsche Medienberichte lancieren und dann diese Medienberichte als Vorwand nehmen unsere Arbeit durch immer wieder neue Forderungen nach Vorauskasse oder Sicherheitsleistungen zu behindern.
Dies lassen wir uns im Interesse unserer Mitarbeiter und unserer mehr als 300.000 Kunden nicht gefallen.
Mit Blick auf die Ansätze der vollkommen haarsträubenden Vorgangsweise so mancher Kollegen bei der Kündigung von Lieferantenrahmenverträgen, weisen wir vorsorglich darauf hin, dass bislang genau diese Netzbetriebe den folgenden Rechtsstreit kostenpflichtig und begleitet von negativer regionaler Presse verloren haben. Als Begründung wurde zum Beispiel angeführt, dass ungeachtet der Tatsache, ob eine Zahlung zu einem Datum vorab, etwa dem 20. eines Vormonats vereinbart worden ist, beginnen Fälligkeit und Verzug erst dann, wenn tatsächlich eine Leistung, etwa bei der Netznutzung erbracht worden ist. Dies ist immer erst am 1. eines Monats der Fall, eine Kündigung eines Lieferantenrahmenvertrags wegen angeblichen Verzugs zwischen dem 20. eines Vormonats und dem Beginn des Folgemonats ist entsprechend rechtlich falsch und wird von uns mittels einstweiliger Verfügung zu Ihren Lasten und natürlich Kosten beantwortet.
Auf Grund der Erfahrung mit einzelnen Marktteilnehmern erklären wir bereits heute, dass wir erst die Vorkasse eines Folgemonats leisten, wenn der laufende Monat, für den bereits Vorkasse geleistet worden ist, korrekt per Invoice abgerechnet worden ist. Eine fehlende Abrechnung per Invoice hätte sonst zur Folge, dass wir eine Vorauskasse ca. 50 Tage zinslos zur Verfügung stellen, was wir nicht akzeptieren, zumal sich der Netzbetreiber im Fall einer fehlenden Abrechnung im Verzug befinden und nicht wir.
Entsprechende Beschwerden bei zum Beipsiel einer Bundesnetzagentur, oder Regelungsversuchen mittels des BDEW sind schon im Vorfeld zum Scheitern verurteilt gewesen, da die Lobbyarbeit so mancher Netzbetreiber diese amikale Regulierungsversuche schlichtweg unmöglich macht. Ob dies ein kartellrechtlicher Verstoß ist, einen neuen Marktbegleiter am Markt zu diskriminieren und in abgesprochener Weise am Markt zu behindern und zu diskreditieren, ist derzeit in Prüfung und der Ausgang ist ungewiss, jedoch ist eines sicher, dass eine solche Vorgangsweise nicht die feine englische Art ist, einem Vertragspartner gegenüber aufzutreten.
Aus diesen Gründen und dem zu Tage gebrachten Verhalten etlicher Netzbetreiber und anderen weiterern Marktteilnehmer haben wir folgende Konsequenzen gezogen.
Seit dem 1. August 2013 expandieren wir in Ihrem Netzgebiet bei Neukunden ausschließlich mit einem "Netznutzungsvertrag durch den Kunden", die Bestandskunden bleiben somit unverändert, der Lieferantenvertrag unserseits auch weiterhin aufrecht.
Neben der Tatsache, dass wir den Kunden in Ihrem Netzgebiet so deutlich mehr Transparenz bezüglich der Kosten der Netznutzung und der Arbeit seines örtlichen Netzbetreibers verschaffen, hat diese Vorgehensweise vielleicht den positiven Nebeneffekt, dass man die Arbeit eines Vertragspartners nach der Übernahme der oben genannten Aufgaben vielleicht besser zu würdigen weiß.
Zum jetzigen Zeitpunkt haben wir keine Pläne unsere Bestandskunden in Ihrem Netzgebiet auf jeweils einen individuellen "Netznutzungsvertrag durch den Kunden" umzustellen, wir behalten uns diesen Schritt zur Vereinheitlichung unserer Tarifstruktur natürlich vor.
Gleichzeitig weisen wir Sie darauf hin, dass Sie Ihre Kommunikation und Rechnungslegung nicht internen oder Beschlusskammerregeln zu unterwerfen haben, sondern rechtskonform gemäß dem Umsatzsteuergesetz. Auch dieses lassen wir weiter unkommentiert, jedoch hat der Verbraucherschutz - und Sie schließen zukünftig Verträge mit Verbrauchern -, hier doch eine gewichtige Stimme und der Verbraucher umfangreiche Schutzrechte, welche meinstens in einem doch negativen Medienumfeld ausgetragen werden würden. In diesem Sinne, dürfen wir Ihnen empfehlen hier gesetzeskonform und verbraucherfreundlich zu agieren.
Die Unternehmen der mk-group sind grundsätzlich an einer sachlichen Zusammenarbeit auch mit Ihrem Haus interessiert und dies boten wir in der Vergangenheit oftmals an. Wir hoffen, mit den vorstehenden Ausführungen hierfür eine klare, eindeutige und unmissverständliche Basis geschaffen zu haben.
Für die Zukunft wünschen wir uns nichts weiter als einen höflichen, fairen und diskriminierungsfreien Wettbewerb und hoffen, dass Sie künftig in dieser Form am Markt agieren.
Es ist uns auch vollkommen bewußt, dass diese Maßnahme des direkten Netznutzungsvertrages mit dem Letztverbraucher nun viele Netzbetreiber trifft, welche sich in der Vergangenheit vollkommen korrekt uns und dem Kunden gegenüber verhalten haben und wir bedauern, dass diese lauteren Kollegen nunmehr mit enormer Mehrarbeit belastet werden und absolut nichts für den Umstand und die Entscheidungsgrundlage können. Wir müssen hier jedoch um Verständnis bitten, dass es uns auf Grund der Vielzahl unserer Kunden und deren bundesweiter Streuung nicht möglich ist, faire Netzbetriebe nunmehr von der Konsequenz auszunehmen, jedoch haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir uns als Unternehmen am Markt solche Vorgangsweisen nicht bieten und gefallen lassen dürfen.
Wir wünschen Ihnen ein schönes Wochenende und sollten Sie Rückfragen oder Klärungsbedarf haben, treten Sie einfach mit uns und unserem Team der Marktkommunikation in Kontakt.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Richard Kristek
Geschäftsführer
--- Ende Zitat ---
RR-E-ft:
--- Zitat von: RR-E-ft am 11. Juli 2013, 00:47:44 ---Ein SLP- Kunde in Jena hätte bei einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh in 2013 folgende Netznutzungsentgelte an den örtlichen Netzbetreiber zu zahlen:
18,00 EUR/Jahr netto Grundpreis Netznutzung
7,80 EUR /Jahr netto Messstellenbetrieb
3,10 EUR /Jahr netto Messung
12,00 EUR/ Jahr netto Abrechnung
-------------------------------------------
40,90 EUR/ Jahr netto bzw. 3,408 EUR/Monat netto
...
CE- Grundpreis bisher 5,874 EUR/Monat netto bzw. 6,99 EUR/ Monat brutto
--- Ende Zitat ---
Bisher wurde ein monatlicher Grundpreis iHv. 6,99 EUR (brutto) bzw. 5,87 EUR (netto) verlangt, mit dem der Lieferant die verbrauchsunabhängigen Netzkosten abdecken musste, die sich in Jena auf 3,41 EUR/ Monat (netto) belaufen.
Nunmehr sollen die Kunden die Netznutzungsentgelte vollständig selbst tragen, aber der monatliche Grundpreis soll weiterhin bei 6,99 EUR (brutto) bzw. 5,87 EUR (netto) verbleiben, obschon der Lieferant bei "Netznutzung durch den Kunden" gegenüber dem bisherigen Modell z.B. in Jena monatlich 3,41 EUR (netto) bzw. im Jahr 40,90 EUR spart.
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