Energiepreis-Protest > Care-Energy AG

Versorger Care Energy

<< < (151/304) > >>

SabbelMR:
Nochmals zur Mehr-/Mindermengenabrechnung:


§ 13 Abs. 3 StromNZV sagt hierzu:


--- Zitat von: http://www.gesetze-im-internet.de/stromnzv/__13.html ---Unterschreitet die Summe der in einem Zeitraum ermittelten elektrischen Arbeit die Summe der Arbeit, die den bilanzierten Lastprofilen zu Grunde gelegt wurde (ungewollte Mehrmenge), so vergütet der Netzbetreiber dem Lieferanten oder dem Kunden diese Differenzmenge. Überschreitet die Summe der in einem Zeitraum ermittelten elektrischen Arbeit die Summe der Arbeit, die den bilanzierten Lastprofilen zu Grunde gelegt wurde (ungewollte Mindermenge), stellt der Netzbetreiber die Differenzmenge dem Lieferanten oder dem Kunden in Rechnung. Die Abrechnung der Jahresmehr- und Jahresmindermengen erfolgt nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungsjahres zwischen Lieferanten und Netzbetreiber oder zwischen Kunden und Netzbetreiber. Der Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen berechnet für Jahresmehr- und Jahresmindermengen auf Grundlage der monatlichen Marktpreise einen einheitlichen Preis. Dieser Preis ist auf der jeweiligen Internetseite des Betreibers von Elektrizitätsverteilernetzen zu veröffentlichen.
--- Ende Zitat ---


Der Netzbetreiber kann also die Mehr- / Mindermengenabrechnung gegenüber Kunde oder Lieferant vornehmen.

Sinnvoll erscheint natürlich die direkte Abrechnung gegenüber dem Lieferanten.


Wenn nun aber - wie am Beispiel des verlinkten Preisblattes eines Verteilnetzbetreibers - das Ergebnis der Mehr- / Mindermengenabrechnung ausdrücklich als Bestandteil der Netzzugangskosten erklärt wird, und der Letztverbraucher wiederum mit diesem Verteilnetzbetrieb die Netznutzungskosten selbst auf Basis eines eigenständigen Netznutzungsvertrags abrechnen soll..

..dann trüge der Letztverbraucher meiner Auffassung nach automatisch das finanzielle Risiko des Mehr- / Mindermengenausgleichs mit. Der Verteilnetzbetrieb könnte sich im Zweifel am Letztverbraucher auf Basis des geschlossenen eigenständigen Netznutzungsvertrags schadlos halten, wenn das Ergebnis der Mehr- / Mindermengenabrechnung durch entsprechendes Preisblatt als zu den Netzzugangskosten gehörend vereinbart wurde.



PS:

Nimmt man das andere von mir beispielhaft verlinkte Netznutzungs-Preisblatt (anderer Verteilnetzbetrieb) zur Hand, so findet auch dort der Punkt "Vergütung und Entgelt bei Mengenabweichungen" Erwähnung.

Mit anderen Worten: Wird offenbar auch hier ausdrücklich zu den Netznutzungsentgelten gezählt und wäre im Fall von Mindermengen wohl im Zweifel vom Letztverbraucher, der einen eigenständigen Netznutzungsvertrag geschlossen hat, auf Basis des gültigen Preisblatts i.V.m. §13 Abs. 3 StromNZV theoretisch einforderbar, soweit nichts abweichend geregelt wurde..

SabbelMR:

--- Zitat von: RR-E-ft am 31. Juli 2013, 22:42:42 ---Zwar wird dort auch eine Grundgebühr mit angegeben, jedoch ist nicht ersichtlich, ob diese einmalig/ jährlich/ quartalsweise/ monatlich/ täglich oder stündlich anfällt.
--- Ende Zitat ---

Erstmal erheben ja nur Behörden Gebühren ;). Wenn schon, dann "Grundpreis" bitte, lieber Herr Kristek & Konsorten.

Zweitens könnte jetzt wohl schon der erste willige Abmahner mit entsprechendem Bildschirmfoto loslegen, wenn ich Sie richtig verstanden habe..

SabbelMR:

--- Zitat von: RR-E-ft am 31. Juli 2013, 20:54:58 ---Vielleicht versteht ein durchschnittlicher Verbraucher es so, dass es sich beim regionalen Netzbetreiber um die mk- grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co. KG handelt, eben jenen legendären Netzbetrieb, der schon einmal nach dem Reaktorunfall in Fukushima die Durchleitung von Atomstrom untersagte. Denn dieser Netzbetrieb soll ja wohl örtlich an der Energieversorgung des Kunden auch mitwirken/ beteiligt sein.   

http://www.presseportal.de/pm/80959/2006712/hamburger-elektrizitaetsnetzbetrieb-untersagt-atomstrom-den-netzzugang


--- Zitat ---Trotz der gesetzlichen Verpflichtung der Elektrizitätsnetzbetreiber, jedem Energieversorger einen diskriminierungsfreien Zugang zum Netz zu gewährleisten, kann sich nach Auffassung des Geschäftsführers der mk-grid - Ihr Netzbetrieb GmbH & Co. KG, Senator h.c., Assoz. Prof. Martin Richard Kristek, dieser diskriminierungsfreie Zugang jedoch nur auf die wirtschaftliche Diskriminierungsfreiheit beschränken. Somit bleibt es einem verantwortungsbewussten Elektrizitätsnetzbetrieb unbenommen, im Sinne der öffentlichen Sicherheit den Netzzugang zu untersagen.
--- Ende Zitat ---

--- Ende Zitat ---

:D :D :D

Schrieb der Senator h.c., Assoz. Prof. Martin Richard Kristek .. und nach wie vor leitet die mk-grid an der EEX eingekauften Strom (jedenfalls "gedanklich") durch - garantiert nicht atomstromfrei!

Ob ich dem Strom nachher wie Care Energy ein RECS-Herkunftszertifikat "überbügele" (wodurch sich der "Stromsee" derzeit keinen Deut grüner färbt bei dem Überangebot der ausländischen Zertifikate) ist dabei komplett wurscht - in dem Moment, wo ich an der EEX, die ausschließlich Graustrom handelt, einkaufe - was Care Energy ja gemäß eigener Angaben unbestritten tut - kaufe ich (unter anderem) unvermeidlich (!) direkt von Atomkraftwerk-Betreibern.


Überhaupt eine köstliche Formulierung - "untersagt Atomstrom den Netzzugang".

Wie hat der Atomstrom diese Ankündigung denn seinerzeit aufgenommen? Hat der Atomstrom dagegen geklagt?

Weiß jemand, ob es Interviews der Fachpresse mit dem Atomstrom aus jener Zeit gab 8)?



PS:

Wenn Care Energy doch nicht ein Realsatireprojekt der Zeitschrift "Titanic" ist, dann ist Martin Kristek mindestens Günter Wallraff undercover (an dieser Stelle meine Hochachtung an die Maskenbildner!), der in diesem einmaligrn Projekt die zynischen Zustände in der Energiewirtschaft für seinen nächsten Film aufdeckt!

Warten Sie noch ein Weilchen, liebe Mitschreiber - alsbald gibts sicher die große Auflösung der Geschichte :).

SabbelMR:
Zum Abschluss des Abends noch wirklich weise Worte von Care Energy:



--- Zitat von: https://www.facebook.com/CareEnergy/posts/689466474402307?comment_id=7796901&reply_comment_id=7796918&total_comments=1 ---[..] Und zwei Rechnungen bedeuten in diesem Fall doppelte Sicherheit, denn bei den letzten Großinsolvenzen zweiter Energieversorger, hat der Kunde Netzgeld und Energiegeld verloren. Hätten diese schon damals einen eigenen Netznutzungsvertrag gehabt, hätten die Kunden um 40% weniger Geld verloren.
--- Ende Zitat ---

8)

SabbelMR:
Da per PN nachgefragt, hier die Beispielrechnung zum neuen Preismodell für einen weiteren Ort.


Beispielrechnung für 94496 Ortenburg:

Grundlage:

Preisblätter Netzentgelte Strom bayernwerk AG

Netznutzung (alles Netto):

Arbeitspreis: 6,32 Ct. / kWh
Konzessionsabgabe laut https://www.bayernwerk.de/pages/eby_de/Netz/Stromnetz/Netzzugang/Geltende_Netzentgelte/Konzessionsabgabesaetze/EBY_KA_Stze_20111005.pdf : 1,32 Ct. / kWh
Grundpreis + Messung + Messstellenbetrieb + Abrechnung: insg. 42,60€ / Jahr

KWKG-Umlage: 0,126 Ct. / kWh
§19-Umlage: 0,329 Ct. / kWh
Offshore-Umlage: 0,250 Ct. / kWh

Macht bei 2.500 kWh / Jahr also Netznutzungskosten und Abgaben/Umlagen (außer EEG) in Höhe von:

2500 kWh* (6,32 + 1,32 + 0,126 + 0,329 + 0,25 Ct./kWh) = 208,63€
+ 42,60€ verbrauchsunabhängige Entgelte
= 251,23€

Bzw. pro kWh 10,05 Ct. (251,23€ / 2500 kWh) netto bzw. 11,96 Ct. brutto.



Energiepreis neues CE-Modell gem. Pressemitteilung, durchschnittliche Schätzung auf Annahme EEX Phelix Day Base von 4,00 ct. / kWh:

EEX Phelix Day Base: 4,00 Ct. / kWh (Annahme)
+ 1 Ct. / kWh "Tradingfee"
+ 2,05 Ct. / kWh Stromsteuer
= 7,05 Ct. netto zzgl. 1,34 Ct. Umsatzsteuer

+ 5,28 Ct. / kWh EEG-Umlage (laut CE umsatzsteuerbefreiter Anteil des Energiepreises)

= 13,67 Ct. / kWh inkl. Umsatzsteuer (außer auf EEG-Umlage)


..macht:

13,67 Ct. brutto an Care Energy (einschl. EEG)
+ 11,96 Ct. brutto für Netznutzung und Abgaben/Umlagen (außer EEG)
= 25,63 Ct. / kWh Gesamtkosten..


..zzgl. 6,99€ / mtl. Grundentgelt (für Privatkunden) an Care Energy.


bzw.


Tagespreis (?) CE lt. Facebook bzw. Homepage, Stand 31.07.2013:

11,94 Ct. brutto an Care Energy (einschl. EEG)
+ 11,96 Ct. brutto für Netznutzung und Abgaben/Umlagen (außer EEG)
= 23,90 Ct. / kWh Gesamtkosten..


..zzgl. 6,99€ / mtl. Grundentgelt (für Privatkunden) an Care Energy.



Der auf Facebook für den 31.07.2013 veröffentlichte Preis widerspricht allerdings der Pressemitteilung, da man mit der EEX Phelix Day Base vom 31.07.2013 i.H.v. 33,91€ / MWh, d.h. 3,391 Ct. / kWh auf einen Preis (gem. Pressemitteilung) von 3,391 Ct. Phelix Day Base + 1 Ct. / kWh "Tradingfee" + 2,05 Ct. / kWh Stromsteuer = 6,44 Ct. netto zzgl. 1,22 Ct. Umsatzsteuer + 5,277 Ct. / kWh EEG-Umlage (laut CE umsatzsteuerbefreiter Anteil des Energiepreises) = 12,94 Ct. brutto (und nicht 11,94 Ct.) käme.

Damit betrügen die Gesamtkosten für den 31.07.2013:

12,94 Ct. brutto an Care Energy + 11,96 Ct. brutto an den Netzbetreiber = 24,90 Ct. / kWh (zzgl. 6,99€ / mtl. Grundentgelt für Privatkunden)

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln