Energiepreis-Protest > Care-Energy AG

Versorger Care Energy

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Energiesparer51:
Der BDEW beschäftigt sich in einer Umsetzungshilfe vom 5.6.2013 "Vertrieb EEG 2012" mit dem Thema "Lichtcontracting" und weiteren Fällen des Contracting.

SabbelMR:
Zwischenzeitlich ist bekannt geworden, daß es sich bei dem neuen Gas "Wärme aus Gas"-Angebot von Care Energy um ein Resale-/Branding Produkt der PGNIG Sales & Trading GmbH /  "XOOL Energie" (bekannt u.a. vom ehemaligen Produkt "BILD Energie") handeln soll:

http://www.care-energy-online.de/index.php/stromgas/waerme/care-energy-erdgas.html

nightbird:
Hallo,

hierzulande herrscht das Recht der freien Meinungsäußerung – deshalb
gibt es auch solche Diskussionen und „Medienberichte“. Klar, dass die
Medien mit ihren „Medienberichten“ z. B. die rechtliche Zulässigkeit und
wirtschaftliche Tragfähigkeit des zu Grunde liegenden Geschäftsmodells
öffentlich „bezweifeln“. Denn „Care-Energy“ läuft dem künstlich erzeug-
ten Mainstream, der auf das lukrativ ausnutzbare Schafherden-Prinzip
setzt, ja voll zuwider: Es wird die Liberalisierung der Energielieferung
gelebt. Dass das manchen zu weit geht lässt sich gerade beobachten.

Nun, in den letzten, sagen wir mindestens zwanzig Jahren, wurden sei-
tens des Gesetzgebers immer wieder auch rein handwerklich schlechte
Gesetze und Verordnungen erlassen. Ich meine damit nicht das „Steuer-
recht“ (das ist älter) oder etwa das Paradebeispiel SGB II sondern ge-
rade auch das Geflecht aus Gesetzen und Verordnungen im Bereich des
Energierechts. Manche offene Fragen werden sich wohl erst dann end-
gültig klären, wenn es zu bestimmten Rechtsfragen Urteile eines Bundes-
gerichtes oder des EuGH gibt und sich diese Urteile nicht widersprechen
wie bei so mancherlei Rechtsprechung des BGH der Fall. Für Unternehmer,
die Ihren Kunden tatsächlich das Bestmögliche bieten wollen, gestaltet
sich Management („Richtigmachen“) daher zugegebenermaßen schwierig.
Was ist heutzutage "richtig"?

Martin Richard Kristek hat offenbar eine Mission. Er geht Risiken ein. Er
geht neue Wege. Und er passt sich erkennbar an. Bislang folgte er Urtei-
len in einem Dschungel aus korrupter Widersprüchlichkeit - und er folgte
auch Vorschlägen der Verbraucherzentralen z. B. auf Änderung der AGBs.
Möglicherweise wird er wegen allem kaputtgemacht werden oder daran
kaputtgehen - zumindest werden ganz bestimmte Leute es wohl ernst-
haft probieren ihn kaputtzumachen. Was die Leute möglicherweise dabei
nicht bedenken: „Care-Energy“ hat eine Vielzahl – teilw. auch recht wohl-
habender - Kunden. Auch viele Kunden z. B. aus der IT-Branche. Einige
sind auch aus rein politischen Gründen Kunde bei „Care-Energy“ und wün-
schen Kristek einfach nur viel Kraft und Durchhaltevermögen - und dass
die verschiedenen Inhalte und Möglichkeiten, um die es geht, öffentlich
werden. Möglicherweise wären manche von den betuchten Kunden auch
zu einigem mehr bereit als bloß Kunde zu sein und die Rechnungen zu
bezahlen -  wenn Kristek nur nicht den Mund hält.

Jedenfalls scheint gerade immer Cash da zu sein wenn eins gebraucht
wird.


Bislang vermeiden es Energieversorgungsunternehmen (EVU), die Kal-
kulation ihrer Preise offenzulegen. Ich zweifle an, dass ein Endkunden-
preis von 19,90 Cent brutto unter dem Energiepreis, der sich bei mal
funktionierendem Energiemarkt bilden würde, liegt. Ich empfinde 19,90
Cent/kWh brutto nicht als „außerordentlich niedrig“. Einige Protest-Teil-
nehmer kürzen bei Grundversorgern im Durchschnitt auf ca. 14,70
Cent/kWh brutto (Strom). Vergleiche kamen bei ca. 14,90 Cent/kWh
brutto (Strom) zustande. Außerdem gibt es für Kristek noch die Grund-
gebühr.

Was zu „Care-Energy“ anzumerken ist: Wenn die Fa. mk-grid in dem
Geschäftsmodell Letztverbraucher ist (per Vertrag) und von Fa. mk-ener-
gy (die ja angeblich Energie unter Einstandspreis verkauft), welche die
Energie an Fa. mk-grid liefert, wegen Bußgeldzahlungen, Umlage-Nach-
forderungen etc. pleite geht, muss kein Kunde in die Ersatzversorgung,
weil Fa. mk-grid die Energie dann woanders zu beschaffen und zur Ver-
fügung zu stellen hat oder weil Fa. mk-grid gegen eine andere Firma aus-
gewechselt wird. Die Kunden von „Care-Energy“ schätze ich als rebelli-
sche und reaktionsfreudige Kunden ein, sonst wären sie nicht bei „Care-
Energy“. Sie werden solche Auswechselung wohl bereitwillig mitmachen.

Selbst wenn „Care-Energy“ trotz allem scheitert, was sich scheinbar
 nicht nur die großen Konzerne sehnlichst wünschen, sondern sogar ei-
nige Leute, von denen ich eigentlich dachte, sie müssten es besser
wissen, können andere engagierte Unternehmer doch wertvolle Schlüs-
se aus den ganzen Umwegen und Erfahrungen, die Kristek gerade
macht, sammeln und von Grund auf einen neuen, vielleicht von vorne-
herein perfekten, Weg für ihr Geschäftsmodell setzen. Allerdings ist der-
zeit nicht absehbar, dass im Energiebereich je wirklich Ruhe einkehren
 wird - ich sehe eher, dass das Gegenteil eintreten wird. Denn es wachen
tatsächlich immer mehr Leute auf und merken, dass die „Regierung“ sie
zum Narren hält.

Auch mag hier nochmal deutlich gesagt sein, dass das Geschäftsmodell
von „Care-Energy“ weder mit Flexstrom noch mit TelDaFax auch nur das
geringste gemein hat. Man lese dazu mal die entsprechenden Treads.
Wenn „Care-Energy“ pleite geht, dann hätte sowas definitiv andere
Gründe.

Was ich mich vielmehr frage: Wann kommt denn eigentlich mal ein Medien-
bericht zur guten Sendezeit, der die rechtliche Zulässigkeit des EEG und
des „zugrundeliegenden“ Gesetzgebungsverfahrens bezweifelt?!

Nicht nur in Insiderkreisen ist längst bekannt, dass viele „Gesetze“, auch
das EEG, zwar existieren (auf dem Papier) aber nicht rechtswirksam Gültig-
keit besitzen. Wahrscheinlich weiß das auch der eine oder andere Jurist
bei Fa. mk-sowieso („Care-Energy“) und lässt es hier u. a. auf eine formal-
rechtliche Prüfung ankommen - wonach die Fa. mk-sowieso möglicher-
weise bei Gericht obsiegen wird, weil solche „Gesetze“ ja bekannter-
maßen gerichtlich nicht durchsetzbar sein dürften - wenn man sich auf den
Umstand beruft. Die Frage ist, ob Anwälte, die ja Teil dieses Systems sind
und mit und in diesem System ihr Brot verdienen, so etwas tatsächlich
bereit sind, zu tun bzw. mit zu tragen.

Ein Nachweis, dass das EEG Gültigkeit besitzt, liegt mir jedenfalls bis heute
nicht vor.

Möglicherweise will jemand gleich eifrig hier eine Antwort lostippen, mit der
Idee, auf das „Bundesgesetzblatt“ oder ähnliches zu verweisen. Ich suche
allerdings einen rechtsstaatlichen Nachweis, der geordneten juristischen
Überprüfungen standhält.

Außerdem ist meiner Auffassung nach das EEG eine privatrechtliche Abgabe
und keine öffentliche. Energiekunden sind womöglich gut beraten, bei
ihrem EVU die Stromforderung zu beanstanden - vor allem auch dann, falls
das EVU als Forderungsbestandteil EEG-Umlage ausweist, ohne dass über
solche Weiterverrechnung („Umlage“) konkret ein Vertrag zwischen Kunde
und EVU geschlossen wurde.

Für unser aller Unabhängigkeit finde ich bedenklich, was aus dem EEG
resultiert, nämlich dass insbesondere die veralteten Brückentechnologien
„Solar- und Windkraftanlagen“ gefördert werden, und diese Förderung
vor allem die Haushaltskunden mit ihrem immer knapperen Geld und die
Küstenvögel mit ihrem einzigen Leben bezahlen.

Man könnte doch z. B. so schön dezentral Energie erzeugen und spei-
chern und das auch fördern, sowohl für Mietshäuser als auch für Eigen-
heime oder auch Gewerbe, im Kleinen und im Großen. Aber dann passt
ja die Steuereinnahmenrechnung für die kommenden 40 Jahre nicht
mehr („Ja, wo kämen wir denn hin, wenn die Verbraucher sich unab-
hängig machen? Was für Steuern und Abgaben müssten wir da erst
wieder neu erfinden?“).

Weil Kristek beispielsweise einen einfach gestrickten, verständlichen
„Sozialtarif“ anbietet (Deckelung der Energiekosten auf 4% des Einkom-
mens) und gerade auch die Sache mit dem EEG aus einem sozialen Blick-
winkel heraus zu betrachten ist, hier noch ein Hinweis: Speziell die Ab-
handlung zum Thema „EEG-Umlage und ‚Hartz IV’ “ von Herrn Herbert
Masslau zu finden auf der Webseite hier -->

http://www.herbertmasslau.de/eeg-umlage-hartz-iv.html

dürfte bei einigen neue Erkenntnisse bringen, auch wenn der Artikel be
reits vom 21.12.2012 stammt.

Wenn „Care-Energy“ den Strom durch Energieumwandlung selbst ver-
braucht, und gem. § 37 Abs. 2 EEG dem Grunde nach zur Zahlung der EEG-
Umlage verpflichtet ist, dürfte m. E. nach das gelten, was für alle Groß-
verbraucher wie „Care-Energy“ gilt: EEG-Befreiung.

Überhaupt glaube ich, dass es eine Vielzahl von Gründen gibt, dass die
EEG-Umlage scheitern muss. Es sieht für mich so aus, dass es für die Ener-
giewende endlich eine geeignete Vorgehensweise braucht. Was wir hier-
zulande momentan haben taugt nicht. Möglicherweise hat „Care-Energy“
in dieser wohl unstreitig schwierigen Zeit eine sehr wichtige Rolle inne.

Ja, es sah teilweise unbeholfen aus was Kristek macht. Und ja, es ist wich-
tig, was er macht. Den Anwälten im Forum sei an dieser Stelle für die direk-
ten und alle indirekten Hinweise für Kristek gedankt. Man kann ihn übri-
gens auch telefonisch und postalisch erreichen.

Ich bitte meinen Verein BdEv, weiterhin Artikel zu „Care-Energy“ zu ver-
fassen weil das wichtige und unbezahlbare Publicity für die Sache ist.
Ob diese negativ oder positiv ist erscheint mittlerweile egal - wichtig ist,
der Name und die Inhalte von „Care-Energy“ werden weiter bekannt.
Wenn es nur gute Publicity gibt, hätte „Care-Energy“ mit dem Kundenan-
sturm ernste Probleme, deswegen bitte stets kritische aber ausführliche
Artikel. Wichtig ist, dass sich die Leute mit den Themen und Inhalten be-
schäftigen und für die vielen Feinheiten und Möglichkeiten im Bereich
Energiebezug sensibilisiert und inspiriert werden. Nachfrage schafft Ange-
bot.

Der Start von „Care-Energy“ war holprig. Wer möchte wird Zeuge sein, was
bei alledem herauskommt. Ich stelle mich dafür ein, dass es im Resultat für
die Energieverbraucher gut, wichtig und richtig ist.

Was ich mir von Kristek noch wünsche ist, dass er nicht nur seine Jahres-
abschlüsse auf die Reihe bekommt sondern auch mehr sein Produkt
herausstellt, insbesondere die Tatsache, dass der Vertrag kurzfristig künd-
bar ist und dass Verbraucher praktisch kein Risiko haben. So bekäme er
langsam auch mehr Kundenvertrauen und Kunden - und damit sukzessive
mehr Cash-Flow. Solides Wachstum ist wichtig für das noch junge Unter-
nehmen.

Frage @all: Was können wir sonst noch tun?



energi-sche Grüße

nightbird

khh:
Auweia !  Da spannt sich aber einer mächtig vor den Karren !   ::)


--- Zitat von: nightbird am 21. Juni 2013, 18:40:37 ---… Ich empfinde 19,90 Cent/kWh brutto nicht als „außerordentlich niedrig“. ... Außerdem gibt es für Kristek noch die Grundgebühr. ...
--- Ende Zitat ---

Mit dem Wissen, dass den ÜNB die EEG-Umlage vorenthalten und somit womöglich die große Masse der Verbraucher geschädigt wird, empfinde ich das auch ganz und gar nicht.

Die angekündigte Urteilsverkündung des LG Hamburg am 25.07. wird zeigen, wie es um die vermeintlich „innovative“ Rechtsauslegung sowie um das mk-Geschäftsmodell bestellt ist und ob „gerade immer Cash da zu sein scheint wenn eins gebraucht wird“.

stromer51:
Zitat von: nightbird am 21. Juni 2013, 18:40:37

--- Zitat ---Martin Richard Kristek hat offenbar eine Mission. Er geht Risiken ein. Er
geht neue Wege.
--- Ende Zitat ---

Wenn die Mission alle Energieversorger übernehmen und alle keine EEG Umlage mehr einziehen und an die Windmüller und
PV Betreiber  weiterleiten - was dann.
Dann würde der Aufschrei von der anderen Seite kommen. Denn diese wollen ihre garantierte Einspeisevergütung haben.
Also die neuen Wege des Herrn Kristek sind  einseitig und nicht im Sinne der Energiewende.

Auch schädigt er durch seine Mission alle anderen Stromverbraucher, die letztendlich die fehlenden Millionen EEG Umlage mitbezahlen müssen. Das bin auch ich.
Um die Mission mit Leben zu erfüllen braucht es 3 Firmen und das Märchen mit der Nutzenergie. Also der Strom läuft über 3 Firmen
um ihn von der EEG Umlage reinzuwaschen. Das ist bisher einmalig und das hat glaube ich noch niemand kopiert.
Vielleicht ist die Konkurrenz doch nicht so von der Mission überzeugt.

Und was die Grundgebühr betrifft, die mit dem kWh Preis zu vermischen ist grob fahrlässig. Es steht hier schon geschrieben
für was eine Grundgebühr erhoben wird , von fast allen Energieversorgern.
Mehr als die Hälfte muss an die Netzbetreiber weitergeleitet werden. Bei meinen Stadtwerken sind das ca.  54 EUR/Jahr.
Bei anderen ist es weniger oder auch mehr. Das kann jeder nachlesen,  steht meist online bei den Netzbetreibern.

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