Energiepreis-Protest > Care-Energy AG
Versorger Care Energy
khh:
--- Zitat von: Energiesparer51 am 26. Mai 2013, 14:28:26 ---Beim Googeln nach care energy und EEG stieß ich auf folgende, schon etwas ältere, firmeneigene Meldung
http://www.care-energy-online.de/index.php/newsfeeds/care-energy-energienachrichten/119-care-energy-reicht-eeg-umlagenerhoehung-nicht-durch.html
"Nicht durchreichen" bedeutet ja nach normalem Verständnis, dass die erhöhte Anlage abgeführt werden muss, aber der Liefernant die Erhöhung selbst trägt. Zahlt der Lieferant gar keine Umlage oder hat keine Erhöhung zu tragen, so gibt es nichts was "durchgereicht" [Einfügung durch khh: oder berechnet] werden könnte. ...
Dass CE sich durch wirre Interpretationen der Gesetzte und ein undurchschaubares Firmengeflecht auch der EEG-Umlagenzahlung entziehen möchte, wird natürlich nicht erwähnt.
In Kenntnis der bisherigen Diskussion ist das doch extrem scheinheilig.
--- Ende Zitat ---
[Hervorhebung und Unterstreichung durch khh]
Nur "scheinheilig", oder stellen sich da vielleicht ganz andere Fragen ??
Sachverhalt müsste nach derzeitigem Kenntnisstand sein:
CE bzw. ein Unternehmen der mk-group ist von ÜNB's auf Zahlung der EEG-Umlage verklagt worden. In den anhängigen Verfahren bestreitet CE/mk eine Verplichtung zur Zahlung der EEG-Umlage.
In bereits erfolgten Verbrauchsabrechnungen soll lt. betroffener Kunden 19,9 ct/kWh (ob nun für Strom, 'Nutzenergie' oder was auch immer) in Rechnung gestellt worden sein, also inkl. einer lt. CE-Preiskalkulation enthaltenen EEG-Umlage.
CE bzw. ein Unternehmen der mk-group stellt demnach den Kunden als Preisbestandteil zum eigenen Vorteil etwas in Rechnung, was nach eigener Rechtsauslegung gar nicht anfällt!? Hat derartiges möglicherweise eine strafrechtliche Relevanz (bspw. § 263 StGB) ? :-\
khh:
Suchen die mk group und Kristek neue Verbündete (u.a. Verbraucherzentralen, Bund der Energieverbraucher ;D) für die Nicht-Zahlung der EEG-Umlage ?
www.balaton-Zeitung.info/vermischtes/wurden-millionen-verbraucher-vorsaetzlich-getaeuscht-10310/
Als CE-Kunde würde ich die Ausführungen von Kristek gleich mal aufgreifen und für die Belieferung mit Strom/Nutzenergie nur noch 17,52 ct/kWh bezahlen (nämlich 19,90 ct minus 2,00 ct zzgl. MwSt. für die enthaltene EEG-Umlage lt. CE-Preiskalkulation).
Und diese Aussage von Kristek sollten sich die CE-Vermittler vielleicht gut merken:
--- Zitat --- Bei Verträgen die durch Vermittler oder Betreiber von Vergleichsportalen zustande gekommen sind, kann sich der Verbraucher auch an diesen schadlos halten, denn Vergleichsportale und Vermittler sind Provisionsempfänger und somit für eine ordentliche Beratung haftbar. In solchen Fällen würde eine Fehlberatung durch die Verletzung der Hinweispflicht vorliegen, wofür diese ebenso haftbar gemacht werden könnten.
--- Ende Zitat ---
RR-E-ft:
--- Zitat von: khh am 28. Mai 2013, 00:09:47 ---
Als CE-Kunde würde ich die Ausführungen von Kristek gleich mal aufgreifen und für die Belieferung mit Strom/Nutzenergie nur noch 17,52 ct/kWh bezahlen (nämlich 19,90 ct minus 2,00 ct zzgl. MwSt. für die enthaltene EEG-Umlage lt. CE-Preiskalkulation)
--- Ende Zitat ---
@khh
Wie kommen Sie darauf und weshalb verbreiten Sie hier so etwas?
Es ist davon auszugehen, dass die Kunden für Energielieferungen einen Arbeitspreis in Höhe von 19,90 Ct/ kWh (netto) und einen Grundpreis (netto), jeweils zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer vereinbart haben. Welche Kosten mit diesem Preis laut veröffentlichter Strompreis- Kalkulation abzudecken sind, dürfte dafür unerheblich sein, wenn der Preis und nicht etwa die Preiskalkulation als Berechnungsmethode dafür, wie der Preis zu ermitteln ist, vertraglich vereinbart wurde. Energielieferungen zu einem Arbeitspreis von 17,52 ct/kWh (netto) zzgl. Mehrwertsteuer wurden wohl weder angeboten noch vertraglich vereinbart.
Dass die von CE zu zahlende EEG- Umlage wohl deutlich höher ausfallen wird als 2,0 Ct/ kWh und die veröffentlichte Strompreiskalkulation deshalb wohl auf einem (vermeidbaren) Irrtum beruht, ändert nichts an der Wirksamkeit der mit den Kunden vereinbarten Preise für die Energieversorgung. Der sich ggf. abzeichnende Kalkulationsirrtum wird wohl in die wirtschaftliche Risikosphäre des Unternehmens fallen.
Für den vereinbarten Nutz- Energiepreis dürfte eine veröffentlichte Strompreis- Kalkulation ohnehin von vorneherein unerheblich sein.
Schwerer wiegen kann bei dem Geschäftsmodell, dass den Kunden eine Versorgung mit Nutzenergie versprochen wurde, jedoch womöglich nur der am Zähler gemessene Stromverbrauch abgerechnet wird, der mit der Nutzenergie nicht identisch sein kann, weil mit jeder Energieumwandlung naturgemäß Umwandlungsverluste einhergehen.
Wird etwa mit einer herkömmlichen 100 Watt- Glühlampe die vom Kunden beanspruchte Nutzenenergie "Licht" erzeugt, so wird es sich bei der durch die Glühlampe zugleich auch erzeugte Wärme wohl gerade nicht mehr um die zu liefernde Nutzenergie handeln.
--- Zitat ---Stromkunden werden daher aufgefordert, die AGB ihrer Stromversorger auf die Bestandteile der vertraglichen Regelung der EEG-Umlage als Zahlungspflicht, auf vertraglich vereinbarte Höhe und auf die Zahlungsverpflichtung dieser Privatumlage zu prüfen.
Wird nicht derartiges gefunden, solle man sich sofort an die Verbraucherzentralen, Verbraucherschutz, Bund der Energieverbraucher, oder einen Rechtsanwalt wenden.
--- Ende Zitat ---
Dass CE nunmehr u.a. auf den Bund der Energieverbraucher e.V. verweist, vor dem man gerade noch gewarnt hatte, lässt wohl nur die Inkonsonsistenz auch der Öffentlichkeitsarbeit des Unternehmens offen zu Tage treten.
khh:
--- Zitat von: RR-E-ft am 28. Mai 2013, 10:20:19 ---
--- Zitat von: khh am 28. Mai 2013, 00:09:47 ---Als CE-Kunde würde ich die Ausführungen von Kristek gleich mal aufgreifen und für die Belieferung mit Strom/Nutzenergie nur noch 17,52 ct/kWh bezahlen (nämlich 19,90 ct minus 2,00 ct zzgl. MwSt. für die enthaltene EEG-Umlage lt. CE-Preiskalkulation)
--- Ende Zitat ---
@khh
Wie kommen Sie darauf und weshalb verbreiten Sie hier so etwas?
Es ist davon auszugehen, dass die Kunden für Energielieferungen einen Arbeitspreis in Höhe von 19,90 Ct/ kWh (netto) und einen Grundpreis (netto), jeweils zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer vereinbart haben. ...
--- Ende Zitat ---
@RR-E-ft
Privatkunden haben gemäß Auftrag aus dem CE-‚Informationspackage’ für „Care-Ökoenergie aus Strom“ wohl einen Arbeitspreis von 19,90 ct/kWh - Zitat ‚als Endpreis (brutto) inkl. Steuern und Abgaben’ vereinbart (vgl. dortige ‚Allgemeine Informationen’).
Da in den CE-Unterlagen nichts zu finden ist über eine ‚vertragliche Definition’ der EEG-Umlage – Kristek’s diesbzgl. Aussage:
--- Zitat --- Die EEG-Umlage ist eine privatrechtliche Umlage, muss zwischen Letztverbraucher und Elektrizitätsunternehmen klar vertraglich definiert sein.
Fehlt die Vereinbarung, muss der Kunde die EEG-Umlage nicht bezahlen.
--- Ende Zitat ---
bin ich auf meine von Ihnen vorstehend zitierte Preiskürzung gekommen. ;)
Ihrem Beitrag stimme ich ansonsten gerne zu, insbesondere auch Ihrer Anmerkung zur „Inkonsistenz“ :) der CE-Öffentlichkeitsarbeit. Letzteres wollte ich mit meinem vorherigen Beitrag ebenfalls noch einmal verdeutlichen!
RR-E-ft:
Ja, in den 19,90 Ct/kWh soll die Mehrwertsteuer bereits enthalten sein.
Der ausgelobte Energiepreis beläuft sich auf 19,90 Ct/ kWh zzgl. 6,99 EUR monatlicher Grundpreis inklusive 19% Mehrwertsteuer und Abgaben.
Wurde die Belieferung mit Nutzenergie zu einem solchen Preis vereinbart, muss wohl auch ausschließlich Nutzenergie zu einem solchen vereinbarten Preis geliefert werden.
Wie der Umfang der gelieferten Nutzenergie ermittelt wird, bleibt schleierhaft.
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