Energiepreis-Protest > Care-Energy AG
Versorger Care Energy
Energiesparer51:
--- Zitat von: stromer51 am 22. Mai 2013, 12:54:58 ---
Die Pakete mit Licht , Kraft, Wärme und Kälte werden dann mit eigenen LKWs zum Haushaltkunden gebracht.
Da in den Paketen Energie ist, kommt MRK nicht am Energiewirtschaftsgesetz § 5 vorbei.
--- Ende Zitat ---
Nein, da träfe das EnWG nicht zu, denn laut Begriffsbestimmung des Enwg wird unter Energie nur
--- Zitat ---Elektrizität und Gas, soweit sie zur leitungsgebundenen Energieversorgung verwendet werden
--- Ende Zitat ---
verstanden. Hier würde der Trick wohl schon greifen können, ob es allergings was nutzt bezweifle ich, denn letztendlich will man ja ganz offenkundig die EEG-Umlagezahlung und evtl. auch Stromsteuerzahlung ganz vermeiden oder weitestgehdend reduzieren. Dass sie sich ihrer Sache nicht sicher sind, zeigt die Beanspruchung des (ganz offenbar auch nicht zustehenden) Grünstromprivilegs. Wenn man schon über den Letztverbrauchertrick keine EEG-Umlage zu zahlen bräuchte, dann bräuchte man das Grünstromprivileg gar nicht heranzuziehen.
Agnitio:
--- Zitat von: stromer51 am 22. Mai 2013, 12:54:58 ---
Die EEG Umlage sehe ich so:
Wenn ein Marktteilnehmer ausfällt, warum auch immer, muss ich das mit bezahlen, denn ich bin nicht bei CE.
Die Umlage wird zum 15.10. jedes Jahres festgesetzt.
Ich glaube monatlich (unverzüglich) muss die Verbrauchsmeldung erfolgen (an Übertragungsnetzbetreiber) und bis Ende Mai die Jahresabrechnung des vergangenen Jahres. Im September erfolgt dann die Berechnung nach dem Ausgleichsmechanismus.
Das sehe ich so: Es musste mehr Geld ausgegeben werden und das wird dann am 15.10. mit aufgeschlagen. (weil zB. Marktteilnehmer
ausgefallen sind oder mehr Betriebe von der EEG Umlage befreit wurden)
Das lässt sich leicht nachlesen. Man muss nur den Willen dazu haben, um das zu verstehen.
--- Ende Zitat ---
Das ist auf jeden Fall so. Die ÜNBs werden sicher nicht draufzahlen. Alles was an Kosten für die Vermarktung des Stroms entsteht wird verrechnet. Sollte das Grünstromprivileg oder die verminderte EEG-Umlage von CE irgendwie durchgesetzt werden, wäre es eine direkte Schädigung, bei einem negativen Gerichtsurteil(+evtl. Insolvenz) fließen die Folgekosten indirekt ein.. Somit schädigt die Care-Energy den Steuerzahler/Stromverbraucher, egal wie es ausgeht.
khh:
--- Zitat von: Energiesparer51 am 22. Mai 2013, 13:22:12 ---... will man ja ganz offenkundig die EEG-Umlagezahlung und evtl. auch Stromsteuerzahlung ganz vermeiden oder weitestgehend reduzieren. Dass sie sich ihrer Sache nicht sicher sind, zeigt die Beanspruchung des (ganz offenbar auch nicht zustehenden) Grünstromprivilegs. Wenn man schon über den Letztverbrauchertrick keine EEG-Umlage zu zahlen bräuchte, dann bräuchte man das Grünstromprivileg gar nicht heranzuziehen.
--- Ende Zitat ---
Aktuell hat Kristek sich wohl insbesondere auf die Beanspruchung des Grünstromprivilegs festgelegt - vgl. Aussagen PK am 15.05. und Statements am 21.05.: falscher Rechnungsadressat und zu hohe Forderungen sowie behauptete Rückstellungsbildung.
Allein die ursprüngliche "Vermeidungsstrategie" weiter zu verfolgen, könnte für ihn auch zu gefährlich werden, denn die Rechtsprechungstendenz der Gerichte ist ja klar ersichtlich. Und hatte dieser CEO mit 180 Grad Kehrtwendungen in der Argumentation schon jemals große Probleme?
Energiesparer51:
http://de.wikipedia.org/wiki/Care-Energy
--- Zitat ---Kritik
Preispolitik
Der extrem niedrige Arbeitspreis je kWh wird als nicht kostendeckend kritisiert.[5] Die Darstellung der Preisbestandteile wiesen mehrere Fehler auf, so wurde die Mehrwertsteuer mit 16% angenommen und die reduzierte EEG Umlage mit 2 ct/kWh (anstelle von 3,277 ct/kWh) angegeben. Ob Care-Energy tatsächlich in den Genuss des Grünstromprivilegs kommt, ist allerdings fraglich,[6] da nach Unternehmensangaben der Strom an der Börse eingekauft und mittels EECS zertifiziert wird.[7] Auf einer Pressekonferenz wurden zudem von Care-Energy der Energiehandel, das Grünstromprivileg und der Energiebezug der Ökostromanbieter Greenpeace Energy und Lichtblick nicht korrekt dargestellt.[4]
Vertragsgestaltung
Die weitläufige Vollmacht für kompletten Energiebezug ("Licht, Kraft, Wärme und Kälte"[8]) des Vertragsnehmers, welcher in den AGB zum Stromliefervertrag verankert ist, ist unüblich und wird als Risiko kritisiert.[9] Durch die ungewöhliche Rechtskonstruktion und Einbindung verschiedener Firmen aus der mk-group in die Belieferung entsteht (laut einem Rechtsgutachten, welches der Bundesnetzagentur vorliegt) eine Situation, die die lückenlose Grundversorgung im Insolvenzfall gefährdet.[10]
EEG Zahlungen
Durch die Verschachtelung mehrerer Unternehmen der MK-Firmengruppe in die Stromlieferung und die Fehlinterpretation vom Grünstromprivileg (§ 39 Abs. 1 Satz 1 EEG 2012)[11] gibt es Unstimmigkeiten in der Zahlung der EEG-Umlage, ein einstelliger Millionenbetrag steht aktuell (Mai 2013) offen.[4] Weiterhin erfolgte im Mai 2013 eine Abmahnung des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen wegen wettberbswidriger Werbung.[12] Die Bundesnetzagentur hat im Mai 2013 ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, da Care-Energy versucht, sich der Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage zu entziehen.[13] Dieses Vorgehen stellt einen diametralen Gegensatz zur Unternehmensdarstellung dar: CE positioniert sich als innovatives Energiewendeunternehmen mit den sozialsten Methoden am Strommmarkt, will sich aber nur teilweise bzw. garnicht am Solidarsystem EEG beteiligen. Durch die schwammigen Angaben in der Pressekonferenz[4] und das Zurückweisen von Forderungen werden in Medienberichten vermehrt Parallelen zu insolventen Billigstromabietern wie Teldafax und Flexstrom gezogen.
--- Ende Zitat ---
Interessant, was Alles schon bei Wikipedia zu finden ist.
bolli:
--- Zitat von: Agnitio am 22. Mai 2013, 12:48:35 ---Mit welcher Begründung ist denn die Bilanz des Geschäftsjahres 2011 immer noch nicht veröffentlicht? Die 2010er ist ja nicht Ernst zu nehmen..
--- Ende Zitat ---
Von welcher der vielen Firmen mit mk-Beginn reden Sie ? Laut der gestrigen Frontal-21-Sendung hat das Bundesamt für Justiz für die Jahre 2009 und 2010 Ordnungsgelder wegen der nicht vorliegenden Bilanzen der mk-Holding festgesetzt. Demzufolge dürfte also für die mk-Holding keine Bilanz für 2010 vorliegen. Herr K. rechtfertigte das übrigens damit, dass er lieber ein Bußgeld zahle und später eine "richtige" Blilanz vorlege, als das er fristgerecht eine Bilanz vorlege, die er aber später korrigieren müsse. Merkwürdig: Wie machen das wohl andere Firmen und vor allem, was gibt es wohl heute noch für 2009 zu korrigieren ?
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