Energiepreis-Protest > Care-Energy AG

Versorger Care Energy

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SabbelMR:
PS:

Im Übrigen hat Care ja bekanntlich auch bereits dem "GPKE"-Beschluss BK6-06-009 der Netzagentur den Krieg angesagt.

Care besteht im Endeffekt auf eine Anbahnung-, Abwicklung und Abrechnung der Netznutzung zwischen Netznutzer und VNB ganz ohne elektronische Datenformate, wenn der Netznutzer Haushaltskunde (oder Kleingewerbe) ist.


Blöd nur, daß Care immer wieder nur den § 20 EnWG zitiert, es ja aber noch den § 22 StromNZV gibt, der diesbezüglich eigentlich eindeutig ist..

Die BK6-06-009 kann also keine "rechtwidrige Verwaltungsvorschrift" der Netzagentur sein, wie Care behauptet, da sie lediglich die § 22 NZV umsetzt.

khh:

--- Zitat von: Netznutzer am 09. November 2013, 00:10:40 ---Wenn die Netzagentur den NN-Rahmenvertrag so beschliesst, wie vorgeschlagen, dann kan CE sein Geschäftsmodell vergessen. Kein Netzbetreiber ist verpflichtet, CE als Dienstleister und Zahlungsempfänger zu akzeptieren, wenn der Netznutzer einen NN-Vertrag geschlossen hat. ...
--- Ende Zitat ---

CE als Zahlungsempfänger ?    und    tatsächlich Netznutzer oder ist Kunde gemeint ? 

Und warum vergessen erst  "Wenn die die Netzagentur ... so beschliesst" ?   -   was ist denn damit:


--- Zitat von: Netznutzer am 30. Oktober 2013, 19:53:27 ---
--- Zitat ---Schließen Sie einfach einen eigenen Netznutzungsvertrag ab, denn hat diese Unklarheit ein Ende und Sie können sich sicher sein, dass wir Sie versorgen.
--- Ende Zitat ---

Ohne Lieferantenrahmenvertrag kann er auch bei direkter Netznutzung durch den Kunden nicht liefern. ...
--- Ende Zitat ---

 :-\   :-\   :-\

SabbelMR:
Naja, ein Lieferantenrahmenvertrag ist eine Variante des Netznutzungsvertrags.


Mit der beabsichtigten Vereinheitlichung heißts dann wohl immer Netznutzungsvertrag. Im Muster der Netzagentur wird in selbigem dann als Vertragspartner angekreuzt: "Lieferant" (= "Lieferantenrahmenvertrag") oder "Letztverbraucher als Netznutzer" (= Netznutzer mit eigenem Netznutzungsvertrag).


Laut dem Entwurf des "Einheits-NN-Vertrags" müsste es ausreichen, wenn der Lieferant einen gültigen Bilanzkreisvertrag mit dem jeweiligen ÜNB hat und entweder auch einen Netznutzungsvertrag als Lieferant (= "Lieferantenrahmenvertrag") oder der zu beliefende Letztverbraucher einen Netznutzungsvertrag mit seinem Netzbetreiber (direkte Netznutzung) hat. So jedenfalls mein Verständnis.

In jedem Fall muss aber die Netznutzung elektronisch abgewickelt werden.

Das hieße, daß Care liefern kann, solange die Bilanzkreisverträge bei den ÜNBs gültig sind, die Netznutzung auf dem einen oder anderen Wege geregelt ist und der Vertragspartner der Netznutzung die elektronischen Datenformate verarbeiten kann*.


Außerdem wird, so wie es aussieht, nun vereinheitlicht, daß die Mehr-/Mindermengenabrechnung bei Letztverbrauchern mit eigenem Netznutzungsvertrag grundsätzlich gegenüber dem Lieferanten erfolgt (sofern nichts anderes vereinbart ist).

Bisher herrscht diesbezüglich ja, wie bei anderen "Feinheiten" der Netznutzung, etwas "Wildwuchs" zwischen den verschiedenen anzutreffenden Vertragstexten der einzelnen Netze, dem jetzt wohl mit der angestrebten Vereinheitlichung begegnet werden soll.



(*): Warum er sich dazu nicht mehr eines Dienstleisters bedienen können soll, solange er höchstpersönlich zahlt, ist mir weiter unklar. Sogar diverse kleine Stadtwerke wickeln ihre Marktkommunikation als Lieferant und/oder auch als Netzbetreiber nicht selbst ab, sondern bedienen sich dazu eines Drittunternehmens.

khh:
Da bin ich ja mal neugierig, wie viel CE-Bestandskunden und potentielle Neukunden auf „All-Inclusive“ verzichten wollen und sich mit dem Abschluss eines eigenen Netznutzungsvertrages vor den Karren des ach so uneigennützigen
„Energieversorgers der Energiewende“ ::) spannen lassen, damit dieser den ein oder anderen Monat länger überlebt.

Wie schnell, wie lange und mit welchen weiteren Folgen (bspw. bei notwendiger Ersatzversorgung oder bei gewolltem Versorgerwechsel) könnten bei CE-Kunden mit direkter Netznutzung eigentlich die Lichter ausgehen, wenn aus welchen Gründen auch immer monatliche Netzentgelte wiederholt nicht ganz pünktlich an den Netzbetreiber gezahlt werden?

Wie will die geschäftsführende mk-Holding GmbH die sicherlich umfangreiche „großzügige“ Abwicklung (wäre bspw. auch monatliche Ablesung etc. erforderlich?) mit lediglich 40 Menschen im Backoffice administrativ und/oder mit Personal-aufstockung finanziell überhaupt bewältigen?

Welche administrativen und kostenmäßigen Auswirkungen hätten NN-Verträge mit einzelnen Verbrauchern in größerer Anzahl bei den Netzbetreibern? Werden entstehende Mehrkosten individuell den Verursachern zugeordnet, oder müssten mal wieder ALLE Verbraucher für diesen totalen Blödsinn bluten?  >:( 

SabbelMR:
Glauben Sie, khh, daß Kristek so schnell aufgibt?


Sein Unternehmen ist so aufgestellt, daß möglicherweise eine Pleite des Energieversorgers in der Kette (UPG/mk-energy) für die Weiterauferhaltung der Nutzenergie-Liefer-Verträge der Kunden (welche mit der mk-power bestehen) gänzlich unschädlich ist. Da gibt es Möglichkeiten.

Auch wenn es für viele hier unverständlich ist, die Mehrheit der Kunden scheint hinter Care zu stehen. Care hat hier in keine Kerbe geschlagen, nämlich jene des Gefühls eines nicht zu vernachlässigenden Teils der Bevölkerung, die sich offenbar seit längerem von den konventionellen Energieversorgern "ausgenommen" fühlen.

Anders ist nicht zu erklären, warum die Kunden vom "Robin Hood" so begeistert sind. Warum die Hetze gegen VNBs und Grundversorger (nicht, daß diese weniger hetzen würden) bei Care so gut zieht.

Ein nicht zu unterschätzender Imageschaden für die konventionellen Versorger, selbst wenn der eine oder andere auf dem Standpunkt stehen mag, sie hätten sich gar nichts zu schulden kommen lassen. Vielleicht war das auch mit ein Grund, warum Mitnetz den Weg der gütlichen Einigung gegangen ist? PR-Technisch sicher ein kluger Schachzug, wenn die "Meute" bereits so gegen einen aufgebracht ist, ob zu Recht oder zu Unrecht!


Wer glaubt, Care sei spätestens in ein paar Monaten weg vom Fenster, irrt meines Erachtens. Ich traue Kristek zu, für jeden noch erdenklichen Tiefschlag bereits einen "Plan B" zu haben, möglicherweise wieder über streitbare Gesetzeslücken, aber seis drum..


Statt daß Care und Netzbetriebe sich jetzt über juristische Feinheiten scharmützeln, was meiner Ansicht nach langsam auf beiden Seiten lächerlich wird, müssten die Netzbetriebe m.E. langsam zähneknirschend einsehen, daß Sie Care so schnell nicht los sind.


Langsam finde ich müsste man mal die Netzbetriebe gesammelt mit Care an einen Tisch bringen.

Und einen neutralen Schlichter dazwischen.


Ja, ich rufe hiermit nach einem Heiner Geißler für die Causa Care..

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