Energiepreis-Protest > Care-Energy AG

Versorger Care Energy

<< < (29/304) > >>

khh:
@Verbraucher, ich muss auch Sie enttäuschen, „Märchen-Filmchen“ tu ich mir ebenfalls nicht an!  ::)


--- Zitat von: Verbraucher am 09. April 2013, 15:10:04 ---Meine Zahlen ... sind allgemein zugängliche Preisinformationen, die jeder Netzkunde bei seiner örtlichen Netzgesellschaft erfragen kann. In der Tat gebe ich Ihnen Recht, dass die in. o.g. Filmbeitrag benannten 4,5 ct/kWh für Transportkosten, die CE an den jeweiligen örtlichen Netzbetreiber zu zahlen hat, sehr knapp erscheinen. Die hier von Ihnen benannten Vertriebskosten sind dabei in dieser Position nicht "anzusiedeln".
--- Ende Zitat ---

Die benannten Netzentgelte von 4,5 ct/kWh sind „Schnee von gestern“ und liegen aktuell bei durchschnittlich ca. 6,4 ct/kWh (bis zu über 8 ct/kWh sind Realität). Und selbstverständlich fehlen bei Ihren Zahlen die Vertriebs- und Verwaltungskosten sowie die Kosten für versprochene Investition in Smartmeter und PV-Anlagen etc.  >:(


--- Zitat von: Verbraucher ---Insgesamt sehe ich das Konzept von CE einerseits aus Sicht des Verbrauchers interessant, andererseits kommen mir angesichts der doch recht hohen Kosten für Steuern, staatliche Abgaben etc. gewisse Bedenken, inwieweit dies wirtschaftlich zukunftsträchtig ist.
--- Ende Zitat ---

Das Konzept „Schein-Contracting“ von CE war und ist wohl kaum zukunftsträchtig:

--- Zitat ---Grundsatzurteil grenzt Scheincontracting eindeutig ab.
Das Landgericht Berlin hat mit einem Urteil vom 8. Mai 2012 deutlich geklärt, welche Voraussetzungen für ein echtes Energiecontracting bestehen müssen. Grundlage jener Entscheidung war eine Klage zweier Energiedienstleister, die weder in die Anlagentechnik investiert hatten, noch das wirtschaftliche Betriebsrisiko für die Produktion der an ihre Kunden einfach verkauften Nutzenergie übernahmen, wie der Verband für Wärmelieferung (VfW) jetzt in Hannover mitteilt.
Ihr einziges Ziel war es, Steuervorteile zu generieren und damit günstigere Strompreise anbieten zu können, heißt es in der Mitteilung. Dafür benötigten sie jedoch den örtlichen Verteilnetzbetreiber, damit der zumindest einen von ihnen als sogenannten Letztverbraucher im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes und des Stromsteuergesetzes akzeptiert. Der lehnte das jedoch zutreffend ab, so dass sich die Schein-Contractoren für den Weg zum Gericht entschieden.
Umgehung von Steuervorschriften reicht nicht als Grundlage für das Contracting.
Beide Schein-Contractoren scheiterten laut VfW mit diesem Vorhaben und haben es so dem Landgericht Berlin ermöglicht, deutliche Worte zur Abgrenzung zwischen Schein-Contracting und echtem Contracting zu verlieren. Das Gericht betonte dabei, dass der entsprechende Vertrag, auf den sich beide Schein-Contractoren stützten, ein Scheingeschäft sei und eine rechtswidrige Umgehung von Steuervorschriften gemäß § 42 Abgabenordnung darstelle.
„Die Entscheidung bestätigt, dass Schein-Contracting als Steuersparmodell kein taugliches Geschäftsmodell ist und dass wirklich jeder die Finger davon lassen sollte. Die Entscheidung verdient im Ergebnis Zustimmung und sei jedem zur Lektüre empfohlen, der sich noch einmal die Definition echten Liefer-Contractings in Erinnerung rufen möchte.“, resümiert Rechtsanwalt Dr. Dirk Legler, Mitglied im Juristischen Beirat des VfW.
--- Ende Zitat ---
[Quelle: www.nachhaltige-produktion.de]


--- Zitat von: Verbraucher ---Bezüglich der Vertragsgestaltung sehe ich z.Zt. aus Sicht des Verbrauchers wenig Sorgen, da folgende Punkte gewahrt sind: ...
Insgesamt sehe ich, ... als Verbraucher ... dieses Angebot von CE als "testenswert" an. :D

--- Ende Zitat ---

Da sehe ich allerdings sehr große Sorgen für die Verbraucher (es könnte womöglich sehr schnell ganz dunkel werden!? ???):


--- Zitat ---Landgericht Berlin v. 08.05.2012, Az 91 O 47/12 – Zusammenfassung aus www.rechtscentrum.de :
"Ein Stromdienstleister hat gegen einen Betreiber eines Stromverteilernetzes keinen Anspruch auf Stromeinspeisung als Letztverbraucher aus §§ 17,18 EnWG, wenn ein sog. 'Schein-Contracting' vorliegt. Dies ist der Fall, wenn die Auslagerung der Energieversorgung auf den Contractor nur auf dem Papier erfolgt, während der tatsächliche Anlagenbetrieb durch den Letztverbraucher selbst vorgenommen wird und der einzige Zweck dieser Verträge die Generierung von Steuervorteilen ist."
--- Ende Zitat ---

Ihnen persönlich als 'Verbraucher' wünsche ich natürlich gutes gelingen beim testen !  ;D

PLUS:

--- Zitat von: Christian Guhl am 09. April 2013, 17:17:25 ---Vielen Dank ! Leider nützt das ohne einen Link zum Urteil nichts. Auf der Seite des LG Berlins ist unter dem Az. jedenfalls nichts zu finden.
--- Ende Zitat ---
Da ist ein Steuer- und Abgabensparmodell als "Schein-Contracting" vor Gericht durchgefallen. Das Urteil gibt es hier: http://www.rechtscentrum.de/login.php

Mit dem Geld der Verbraucher regiert man die Welt
.... und man bastelt weiter an "Contracting-Investitionen" in erneuerbare Energien u. Energieeffizienzmaßnahmen. Dazu das noch aus meinem GRÜN-ROT-regierten Bundesland. Der grüne Umweltminister sieht da noch Hemmnisse, die er abbauen will:


--- Zitat ---Baden-Württemberg geht in die „Contracting-Offensive“ und will, laut Minister Untersteller, durch „maßgeschneiderte Contracting-Modelle den Zugang zu privatem Fremdkapital und vorhandenem Fachwissen erleichtern“. Abgerundet wird der Schwerpunkttag „Zukunftskonzepte“ durch interessante neue Geschäftsmodelle für Contractoren. Der zweite Tag gilt der Praxis: Unsere erfahrenen Juristen und Ingenieure berichten über Aktuelles aus den Bereichen Fondsmodell, Mietrecht, EEG-Umlage und Steuern und informieren über relevante ­Gesetze und Verordnungen.
--- Ende Zitat ---

Seminar Energiecontracting

energienetz:
Das Urteil des LG Berlin ist im Mitgliederbereich von energieverbraucher.de zu finden, abrufbar für angemeldete Mitglieder des Vereins.

Onkel-Olli:
Erneut eine weniger hilfreiche Antwort...

werden Sie Mitglied, zahlen Sie Beitrag, dann können Sie profitieren...  8)

Wechseln Sie nicht zu Versorgern mit dubiosen Geschäftsmodellen (alles unter 0,24 €/ kWh muss dubios sein) ...  :o ::) :-[

Fragen Sie doch einfach Ihren Grundversorger, ob das Zahlen eines Zuschlages (sagen wir mal 25%) ihre Stromversorgung nicht noch sicherer macht ...  ;D ;D ;D

Wozu sollte ich meinen Versorger wechseln, wenn ich ein oder zwei Cent sparen kann?
Bei 4.500 kWh macht das dann 45 bis 90 € im Jahr, was soll das? Da kann ich auch sagen, versuchen Sie einfach 300 - 500 kWh im Jahr zu sparen, da fahren Sie besser. Am Besten kaufen Sie sich erst mal 20 LED Lampen zu 19,98 €, die brauchen nur noch 3 - 5 Watt, machen zwar ein Schei... Licht aber kostentechnisch holen Sie das locker wieder rein auch wenn die Teile keine 100.000 Betriebsstunden schaffen...

khh:
Was erwarten Sie eigentlich?  Womöglich einen seriösen Tipp, wo man hundert 1 € - Münzen für 80 Euro einkaufen kann?  ::)   

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln