Energiepreis-Protest > Care-Energy AG
Versorger Care Energy
Maryla:
http://www.presseportal.de/pm/80959/2591393/
"Die heute vorgelegte Bescheinigung unseres Wirtschaftsprüfers über die immer vollständige Bezahlung der Netznutzungsrechnungen der Netz Leipzig GmbH im Voraus ist eine Ohrfeige für diesen Netzbetrieb. Wir werden dieses Dokument der Öffentlichkeit und den Aufsichtsbehörden zugänglich machen um unsere Vorwürfe der vorsätzlichen Diskriminierung von "Care-Energy" durch die Netz Leipzig GmbH zu untermauern."...
Er will den Unterschied zwischen fristgerecht und im Voraus nicht verstehen...
SabbelMR:
Hmm.. das der Pressemitteilung anhängende Wirtschaftsprüfer-Testat sagt auch alles und garnix:
http://www.presseportal.de/showbin.htx?id=265025&type=document&action=download&attname=care-netzleipzigwirtschaftspruefer05-11-13.pdf
Naja. Der Vollständigkeit halber noch der zweite Teil der Pressemitteilung.
Man will nun u.a. die Staatsanwaltschaft einschalten:
--- Zitat von: http://www.presseportal.de/pm/80959/2591393/wirtschaftspruefer-bestaetigt-vollstaendig-geleistete-vorauszahlungen-von-care-energy-an-netz --- [..] "Spätestens jetzt wird deutlich, dass es bei der rechtswidrigen Kündigung der Lieferantenrahmenverträge und der willkürlichen Verweigerung eines neuen Vertrags nicht um finanzielle Tatsachen geht. Die Netz Leipzig GmbH versucht durch rechtswidriges Vorgehen und Fehlinformation von Journalisten und Bürgern "Care-Energy" als Anbieter und Wettbewerber zu schädigen. Dies werden wir in den kommenden Tagen sowohl der Staatsanwaltschaft als auch den zuständigen Politikern in den Aufsichtsgremien der stadteigenen Leipziger Unternehmen darlegen."
--- Ende Zitat ---
khh:
--- Zitat von: Maryla am 05. November 2013, 15:24:33 ---[..]
Er will den Unterschied zwischen fristgerecht und im Voraus nicht verstehen...
--- Ende Zitat ---
Klar versteht "Er", damit sollen die Kunden "verdummt" und bei der Stange gehalten werden! ;)
khh:
--- Zitat von: SabbelMR am 05. November 2013, 16:34:28 ---[..]
--- Zitat von: http://www.presseportal.de/pm/80959/2591393/wirtschaftspruefer-bestaetigt-vollstaendig-geleistete-vorauszahlungen-von-care-energy-an-netz --- [..] "Spätestens jetzt wird deutlich, dass es bei der rechtswidrigen Kündigung der Lieferantenrahmenverträge und der willkürlichen Verweigerung eines neuen Vertrags nicht um finanzielle Tatsachen geht. Die Netz Leipzig GmbH versucht durch rechtswidriges Vorgehen und Fehlinformation von Journalisten und Bürgern "Care-Energy" als Anbieter und Wettbewerber zu schädigen. Dies werden wir in den kommenden Tagen sowohl der Staatsanwaltschaft als auch den zuständigen Politikern in den Aufsichtsgremien der stadteigenen Leipziger Unternehmen darlegen."
--- Ende Zitat ---
--- Ende Zitat ---
"Verweigerung eines neuen Vertrags", das ist doch die einzig interessante Information der Pressemitteilung:
= In Leipzig ist seit 01.11.2013 Schluss mit der Belieferung durch die UPG (vormals mk-energy) :)!
Und hoffentlich realisieren die CE-Kunden das auch und stellen ihre Zahlungen an mk-power wg. Unmöglichkeit
der Erfüllung vertraglicher Leistungen unverzüglich ein!?
Oder übernimmt mk-power (bei ausbleibender Vertragskündigung durch die Kunden) aufgrund der umfänglich erteilten Auftragsvollmacht die Ersatzversorgungs- bzw. eventuelle Folgeverträge und beliefert die betroffenen Kunden weiterhin mit Nutzenergie, zu welchem Preis auch immer?
Kann mk-power also bei ausbleibenden Kündigungen der Kunden einen Wechsel der betroffenen Verbraucher aus der Ersatzversorgung zu deren Wunschversorger womöglich be-/verhindern?
SabbelMR:
@ khh
Das hatten wir hier im Thread ja auch schonmal angeschnitten.
Theoretisch schuldet mk-power (und mit denen besteht der direkte Liefervertrag) den Endkunden die Bereitstellung von Nutzenergie und die anhängende "Energiedienstleistung". Beides kann die mk-power theoretisch auch ohne die UPG / mk-energy erbringen, indem sie in eigenem Namen einen x-beliebigen Energieversorger auf eigene Kosten mit der Übernahme der Entnahmestelle beauftragt.
Praktisch sieht es aber wohl so aus, daß die mk-power die Einleitung eines Standard-GPKE-Versorgerwechsels als Kündigung des Energiedienstleistungsvertrages wertet, wonach gemäß den AGB-Regelungen zu selbigem auch alle davon abhängigen Verträge erlöschen.
Spätestens wenn die Entnahmestellen VNB-seitig bilanziell auf den Grundversorger im Rahmen der Ersatzversorgung übertragen wurden, ist insoweit für den betroffenen Kunden eigentlich das Kapitel Care Energy beendet. Sicherheitshalber kann er alle Verträge kündigen, um nicht noch irgendwo vertraglich "hängen" zu bleiben (Energiedienstleistung, Nutzenergie..).
Solange die Entnahmestellen hingegen noch bei der UPG / mk-energy liegen - Auskunft gibt der Netzbetreiber, ein Indiz, daß dem nicht mehr so ist, wäre eine verbindliche Lieferbestätigung (Ersatzversorgung) des Grundversorgers, nicht hingegen alleine die Informationsschreiben des Netzes - versorgt die mk-energy noch.
Bisher ist es m.W. in allen Netzstreitigkeiten noch nicht zu einer Übertragung der Entnahmestellen in den Bestand des Grundversorgers gekommen, trotz gegenlautender Informationsschreiben der VNBs. Vermutlich wollte man jeweils den Ausgang der Rechtsstreitigkeiten abwarten - die Übernahme (und möglicherweise später wieder Rückabwicklung wegen Gerichtsenscheidungen) durch den i.d.R. mit dem Netzbetreiber konzernverbundenen Grundversorger ist ja auch Arbeit.
Wie es jetzt in Leipzig seit dem 01.11. aussieht - hmm. Betroffene Kunden können sich in jedem Fall bei der Netz Leipzig erkundigen, wem ihre Entnahmestelle derzeit zugeordnet ist. Spätestens eine Bestätigung des Grundversorgers über die Ersatzversorgung würde Fakten schaffen. Auch dann kann der Verbraucher ja noch innerhalb der Fristen (rückwirkend) einen Wunschversorger wählen (oder sich für einen Sondervertrag mit dem Grundversorger entscheiden..), wenn der die Übernahme im Sonderfall "Ersatzversorgung" prozessual korrekt verwurschtelt.
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