Energiepreis-Protest > Care-Energy AG

Versorger Care Energy

<< < (262/304) > >>

SabbelMR:
Deswegen hat Care ja die Wirtschaftsprüfer-Untersuchung angeleiert die klären soll..

..was gleich nochmal?


Achja:


--- Zitat von: http://www.presseportal.de/pm/80959/2588228/-care-energy-widerspricht-falschaussagen-der-netz-leipzig-gmbh-und-kuendigt-rigoroses-vorgehen-an ---[..] Ziel der Überprüfung sei es, so Kristek weiter, alle Rechnungen der Netz Leipzig GmbH und alle entsprechenden Zahlungen des Unternehmens im Vorweg der jeweiligen Netznutzung zu belegen. [..]
--- Ende Zitat ---


Nur muss im Vorweg der jeweiligen Netznutzung noch nicht notwendigerweise gleich rechtzeitig sein :).

Wenn z.B. Vorkasse zum 25. des Vormonats vereinbart wurde, ist der 28. des Vormonats zwar noch "im Vorweg der jeweiligen Netznutzung", aber nicht mehr rechtzeitig..


Jedenfalls "droht" - wie gesagt - bei einem "positiven" Ausgang dieser Prüfung, dass Care "den Entzug der Netzbetreiberlizenz der Netz Leipzig GmbH wegen Unzuverlässigkeit und Diskriminierung forder(t)" :o..

SabbelMR:
Zwischen den Zeilen ist ja offenkundig, was da wohl läuft:


Die Kunden haben laut AGB zum 3. Werktag eines Monats zu zahlen, und zwar per Überweisung oder Dauerauftrag.

99% der Netzbetreiber dürften von Care Vorkasse verlangen, mit Fälligkeit jeweils irgendwas in der letzten Woche des Vormonats (vielleicht hier der 25., dort der 28., wiederum andernorts der 30./31. eines Monats).


Da Care erst am 1.-3. des Folgemonats die gesamte "Kundenkohle" in der Hand hat, geht halt der eine oder andere Abschlag an einen Netzbetreiber wohl schon mal ein paar Tage zu spät raus..

..was der eine oder andere Netzbetreiber sich nicht mehr gefallen lassen will.


Man könnte sich jetzt die Häme geben, die Kunden zu bitten, freiwillig doch schon etwas früher zu überweisen..

..oder sie in eigene NN-Verträge schicken ;).

engelchen62:
Hätte ein Netzbetreiber denn Handhabe, wegen (lediglich) regelmäßig verspätetem Zahlungseingang, den LRV zu kündigen?

Bedeutet z.B. Fälligkeit zum 1.10.2013, dass an diesem Tag die Zahlung beim VNB auf dem Konto sein muss, oder dass der Händler zu diesem Datum die Zahlung erst angewiesen haben muss? Bis der Betrag dann auf dem VNB-Konto ist, dauert das ja sicher ein paar Tage, denk ich.

SabbelMR:

--- Zitat von: engelchen62 am 01. November 2013, 19:07:58 ---Hätte ein Netzbetreiber denn Handhabe, wegen (lediglich) regelmäßig verspätetem Zahlungseingang, den LRV zu kündigen?
--- Ende Zitat ---

Klar, aber möglicherweise nur ordentlich (fristgemäß). So hat es wohl das Leipziger Gericht gesehen.


Ist im Mietrecht ähnlich:

Regelmäßig verspätete Zahlung wird bei gegebener Schuldhaftigkeit in jedem Fall eine begründete, ordentliche (fristgemäße) Kündigung rechtfertigen. Ob auch eine außerordentliche (fristlose) Kündigung aus wichtigem Grund gerechtfertigt wäre ohne aktuellen Rückstand, ist streitbar. Der BGH hat es aber wohl vor einiger Zeit in einem Fall bejaht.




--- Zitat von: engelchen62 am 01. November 2013, 19:07:58 ---Bedeutet z.B. Fälligkeit zum 1.10.2013, dass an diesem Tag die Zahlung beim VNB auf dem Konto sein muss, oder dass der Händler zu diesem Datum die Zahlung erst angewiesen haben muss? Bis der Betrag dann auf dem VNB-Konto ist, dauert das ja sicher ein paar Tage, denk ich.
--- Ende Zitat ---

Bis zu dem Tag muss das Geld beim Gläubiger sein.

Wie der Schuldner das anstellt (rechtzeitig überweisen, noch taggleich einen Geldkurier schicken..) ist seine Sache.


Taggleiche Eilüberweisungen (auch zwischen ganz verschiedenen Instituten) gibt es übrigens (auf Anfrage bei der eigenen Bank) immer noch in Deutschland. Müssen vormittags aufgegeben werden und kosten halt irgendwas zwischen 10 - 25€. Der Banker des Vertrauens berät gerne :).

Ansonsten gilt mittlerweile im Rahmen von SEPA bei inländischen Zahlungen meines Wissens, daß das Geld am nächsten Bankarbeitstag (vorher wars glaube ich maximal 2 oder 3 Tage) gutgeschrieben sein muss, wenn die Zahlung elektronisch, unter Angabe von IBAN/BIC und vor Ende der täglichen Annahmefrist (i.d.R. irgendwas zwischen 14:30 und 18 Uhr, siehe jeweilige AGB) des beauftragten Instituts aufgegeben wurde. Innerhalb desselben Instituts taggleich (das ist aber schon länger so).


Aber auch hier kann der Schuldner sich m.W. nicht gegenüber dem Gläubiger rausreden, wenn die eigene Bank nachweislich einen Fehler gemacht hat - sondern allenfalls die Bank in Regress nehmen.


Mag sein, daß bei "Lieschen Müller" in einem Super-Sonderfall nochmal ein Auge zugedrückt wird - aber gerade unter Geschäftsleuten werden Gerichte Fälligkeiten sicher streng auslegen. Die sollten nämlich wissen, wie eine Zahlung auf den Weg zu bringen ist, sodaß Zahlungsfristen gewahrt bleiben.

khh:
Hallo engelchen62,

mal rein hypothetisch gefragt: Wenn in Ihrem Job Arbeitsbeginn um 08:00 Uhr ist und Sie regelmäßig erst zu dieser Zeit zu Hause starten, wozu dürfte Ihr Arbeitgeber (nach Abmahnung und im Wiederholungsfall) berechtigt sein und wohl auch entsprechend verfahren?  ;)

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln