Energiepreis-Protest > Care-Energy AG
Versorger Care Energy
khh:
--- Zitat von: SabbelMR am 14. Oktober 2013, 21:47:22 ---
--- Zitat von: khh am 14. Oktober 2013, 19:08:07 ---Sollten sich die Kunden -insbesondere bei Eröffnung eines Hauptsacheverfahrens- vielleicht doch Gedanken über weitere Zahlungen direkt an mk-power machen?
--- Ende Zitat ---
Diesen Absatz verstehe ich nicht ganz. ...
--- Ende Zitat ---
OK, die Frage war wohl ein Denkfehler meinerseits. :-[
--- Zitat von: SabbelMR am 14. Oktober 2013, 21:41:04 ---Care Energy akzeptiert nur Bezahlung per Banküberweisung / Dauerauftrag. ...
--- Ende Zitat ---
Ja, weil vermutlich keine Bank bereit sein dürfte, mit mk-power mangels nachgewiesener Bonität einen Lastschriftvertrag abzuschließen.
Andernfalls wären die Bestimmungen § 41 (2) Satz 1 bzgl. "verschiedene Zahlungsmöglichkeiten anbieten"
seitens CE nicht erfüllt.
Nachtrag/Ergänzung: Gemeint hatte ich § 41 EnWG
SabbelMR:
Nein, mein Fehler :).
Ich hatte schnell gelesen und meinte statt "Eröffnung eines Hauptsacheverfahrens" die Wörter "im Fall eines Eröffnungsantrags" gelesen zu haben..
..was ja nun etwas ganz anderes ist ;).
Care bietet Banküberweisung, Dauerauftrag (was ja auch eine Überweisung ist) sowie Sofortüberweisung, was technisch auch wieder eine Banküberweisung ist.
Und die Frage, wie sich Kunden verhalten sollen, die unsicher sind ob sie wegen angekündiger Ersatzversorgung noch an Care überweisen sollen, ist ja durchaus berechtigt.
Hoffentlich gibt es eine (vorläufige) Klärung bis Ende des Monats, also bevor die nächsten Abschläge fällig werden.
khh:
--- Zitat von: SabbelMR am 14. Oktober 2013, 21:41:04 ---... An den Grundversorger sollte wohl zunächst keinesfalls gezahlt werden, solange die Lage nicht geklärt ist.
Im Falle der TEN etc., ... mussten sich die Leute also wohl ihr ggf. bereits an diesen gezahltes Geld vom Grund-versorger mühsam zurückholen, da es nie eine Ersatzversorgung gab.
--- Ende Zitat ---
Na ja, so "mühsam" wird das wohl kaum (gewesen) sein und die Bonität der Grundversorger ist ja wohl nicht anzuzweifeln. ;)
SabbelMR:
--- Zitat von: SabbelMR am 14. Oktober 2013, 15:55:37 ---Neue Pressekonferenz morgen, 15.10., u.a. mit Martin Kristek:
Stromversorger kassieren Mehrwertsteuer auf die EEG-Umlage - Rückforderung über drei Jahre möglich
--- Ende Zitat ---
Dort hat man jetzt auch ein Musterschreiben zur Rückforderung der auf die EEG-Umlage erhobenen Umsatzsteuer hochgeladen:
Musterschreiben für Kunden der Energieversorger
Edit:
Sollte natürlich "Rückforderung der Umsatzsteuer (auf die EEG)-Umlage" und nicht "Rückforderung der EEG-Umlage" heißen. Mein Fehler!
khh:
--- Zitat von: SabbelMR am 15. Oktober 2013, 18:15:25 ---
--- Zitat von: SabbelMR am 14. Oktober 2013, 15:55:37 ---Neue Pressekonferenz morgen, 15.10., u.a. mit Martin Kristek:
Stromversorger kassieren Mehrwertsteuer auf die EEG-Umlage - Rückforderung über drei Jahre möglich
--- Ende Zitat ---
Dort hat man jetzt auch ein Musterschreiben zur Rückforderung der EEG-Umlage hochgeladen:
Musterschreiben für Kunden der Energieversorger
--- Ende Zitat ---
Rückforderung der EEG-Umlage ? - Und welcher Energieversorger [außer (hoffentlich) mk-power ;D] wird aufgrund eines solchen Schreibens „die Umsatzsteuer der letzten Jahre“ unverzüglich dem Bankkonto des Kunden gutschreiben ? ::)
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln