Energiepreis-Protest > Care-Energy AG

Versorger Care Energy

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SabbelMR:
Neue Pressemitteilung von Care:

Netz Leipzig GmbH versucht erneut Täuschung von "Care-Energy"-Kunden


Auszug:


--- Zitat von: http://www.presseportal.de/pm/80959/2574659/netz-leipzig-gmbh-versucht-erneut-taeuschung-von-care-energy-kunden-wir-werden-gegen-die ---[..] "Care-Energy"-Kunden erleben diese Tage einen neuen Tiefpunkt in der Arbeit der Netz Leipzig GmbH, die sich in Schreiben schon einmal mit dem selbstverliehenen Titel "Ihr zuverlässiger Netzbetrieb" schmückt. Wie weit dieser Anspruch von der Realität entfernt ist zeigen die Briefe, die die Netz Leipzig GmbH an "Care-Energy" Kunden schickt [..] In den Schreiben behauptet die Netz Leipzig GmbH, sie hätte bereits für alle Care-Energy Kunden Netznutzungsverträge an Care-Energy in Hamburg versandt und "Care-Energy" hätte die Annahme der Netznutzungsverträge verweigert. Dabei verschweigt die Netz Leipzig GmbH, dass in die zu "Care-Energy" nach Hamburg gesandten Vertragsentwürfe schwere Fehler zu Lasten des Kunden eingebaut waren.

Dazu Martin Kristek [..]: "Wir können nicht beweisen, dass uns die Netz Leipzig GmbH vorsätzlich fehlerhafte Netznutzungsverträge für unsere Kunden geschickt hat [..] Es spricht allerdings gegen die erforderliche Zuverlässigkeit der Netz Leipzig GmbH, dass die dortige Unternehmensführung mangelhafte Verträge verschicken lässt. [..]."

[..] "Ein Endkunde nimmt nicht am sog. GPKE-Prozess teil und erhält als Endkunde eine Papierrechnung, keine elektronischen Dateien. [..] Diese herrschende Rechtslage sollte auch der Netz Leipzig GmbH bekannt sein, zumal "Care-Energy" mehr als 20 einstweilige Verfügungen genau dieses Inhalts gegen andere Stadtwerke erwirkt hat. Angesichts des Umfangs der Fehler des Vertrags scheint es mir mehr als zweifelhaft [..] dass dieser Fehler der Netz Leipzig GmbH ein Versehen gewesen ist. [..] Unserer Ansicht nach gehen die vorsätzliche, gesetzwidrige Behinderung unserer Arbeit [..] in eine bedauerliche nächste Runde. Wir werden mit aller Härte gegen die fortgesetzte Kundentäuschung der Netz Leipzig GmbH juristisch vorgehen." [..]

[..] Das Verhalten des regionalen Monopolisten Netz Leipzig GmbH stinkt zum Himmel und ein Fisch stinkt immer vom Kopf her." so Martin Kristek abschließend.
--- Ende Zitat ---

SabbelMR:
Die Kanzlei "Becker Büttner Held" sieht die Frage, ob VNBs mit Letztverbrauchern, die einen eigenen NN-Vertrag anfordern, unter Umgehung des branchenüblichen elektronischen Datenaustauschs in Papierform abrechnen müssen, ebenfalls kritisch.


Nachzulesen in den aktuellen BBH Gas-News, zu finden hier:

http://www.beckerbuettnerheld.de/images/News/nl_gas_10_2013.pdf


Zitat:


--- Zitat von: http://www.beckerbuettnerheld.de/images/News/nl_gas_10_2013.pdf ---Separate Netznutzung durch den Endkunden

Netzbetreiber haben nach § 20 Abs. 1 EnWG jedermann diskriminierungsfrei Netzzugang zu gewähren. Jedermann in diesem Sinne ist nicht nur ein Lieferant, sondern auch ein Letztverbraucher, vgl. die Definition des Transportkunden in § 3 Nr. 31b EnWG. Im Grundsatz kann daher jeder Endkunde (auch ein SLP-Kunde) verlangen, selbst Netznutzer zu sein. Netzbetreiber können das nicht verhindern, auch wenn dies Mehraufwand bedeutet und bei einem Lieferant ggf. ein geringeres Insolvenzrisiko besteht als bei manchen Endkunden. Der Endkunde schuldet dann selbst die Netznutzungsentgelte.

Allerdings muss er dafür im Prinzip die Datenformate nach GeLi Gas genauso wie ein Lieferant beherrschen, also auch INVOIC-Rechnungen empfangen können, wenn er dazu nicht einen Dienstleister, etwa seinen Lieferanten einschaltet. Da der Endkunde kaum eine Lieferer-Anmeldung beim Hauptzollamt vorlegen kann, ist ihm auf eine Mindermengen-Rechnung auch Erdgassteuer in Rechnung zu stellen.

Dass man über diese Frage trefflich streiten kann, zeigen die aktuellen Diskussionen um ein allerdings bisher eher auf Strom bezogenes Liefermodell der mk-group und erste fragwürdige gerichtliche Eilentscheidungen, die dem Netzbetreiber vorgeben, einen separaten Netznutzungsvertrag Strom abzuschließen, auch wenn der Endkunde nicht bereit ist, INVOIC-Rechnungen zu empfangen. [..]
--- Ende Zitat ---


Zu beachten ist allerdings, daß zu diesem Sachverhalt (im Strombereich) tatsächlich bereits im vorläufigen Rechtschutzverfahren einstweilige gerichtliche Verfügungen zu Gunsten von Care Energy ergangen sind.


Dies sieht die Kanzlei "Höch & Partner" ebenfalls kritisch:


--- Zitat von: http://www.hoech-partner.de/blog/2013/09/18/care-energy-einstweilige-verfugung-des-landgerichts-hamburg-gegen-stadtwerk/ ---[..] Es muss auch bezweifelt werden, dass sich das Landgericht vertiefte Gedanken zum Verhältnis von Umsatzsteuergesetz und GPKE gemacht hat. Es ist eine Frage, ob im Rahmen einer bestehenden Vertragsbeziehung nach § 14 UStG eine Rechnung in Papier verlangt werden darf, und eine andere Frage, ob überhaupt eine Vertragsbeziehung eingegangen werden muss. Zwar ist der Netzbetreiber grundsätzlich kontrahierungspflichtig; dies gilt allerdings nicht in den Fällen der Unzumutbarkeit. Solche liegen nach zutreffender Rechtsauffassung der Bundesnetzagentur vor, wenn ein Netznutzer eine Papierrechnung verlangt. [..]
--- Ende Zitat ---


Der Fairness halber aber sei gesagt, daß beide Kanzleien vorrangig kommunale Energieversorger und Netzbetriebe zu ihrer Mandantschaft zählen. "Höch & Partner" hatte beispielsweise Amprion in dem Verfahren vor dem LG Hamburg gegen Care vertreten.


Auch ist zu beachten, daß BBH selbst schreibt - und es auch der gängigen Auffassung entspricht - daß der NN durchaus einen Dienstleister beauftragen kann, wenn er selbst nicht in der Lage ist, die elektronischen Datenformate entgegenzunehmen.

Diese Rolle könnte Care für die Kunden wahrnehmen, womit dieses Thema auch wieder vom Tisch wäre. Mit der Konsequenz allerdings, daß Care dann wohl als "Zahlungs-" oder jedenfalls "Rechnungs-Weiterleiter" zwischen Kunde und VNB fungieren müsste.

khh:
Mal eine Verständnisfrage: Warum eigentlich sollten mk-power-Kunden, wie von CE vehement propagiert, überhaupt eigene Netznutzungsverträge mit dem jeweiligen Strom-VNB abschließen. CE-Kunden haben für Strom m.E. gar keinen Bedarf, schließlich werden sie von ihrem Endergiedienstleister doch (angeblich) mit Nutzenergie beliefert !?  ??? 

SabbelMR:
Vermutlich um das Recht zur Netznutzung dann wieder an den Strom-In-Nutzenergie-Wandler "mk-grid" als Betreiber des Hausnetzes abtreten zu können ;).


Nach Logik von CE dürfte jedenfalls der Nutzenergiekunde keinesfalls direkter Netznutzer des VNB sein können, da er ja den Betrieb seiner sämtlichen elektrischen Geräte an die mk-power und weiter an die mk-grid (unter)abgetreten hat, aufdaß ihm die mk-grid auf seinen Geräten die ihm seitens der mk-power vertraglich geschuldeten Nutzenergiearten (Wärme, Kälte uvm.) produziere. Er kommt ja quasi - vertraglich - gar nicht mehr mit Strom "in Kontakt".

( Wir bewegen uns weiter innerhalb der "unzulässigen rechtlichen Fiktion", in der es "keinen Letztverbraucher mehr gibt" (OLG Hamburg, Amprion ./. Care). Gute Frage, wer dann eigentlich noch Netznutzer sein soll. Wohl der, der den Strom aus dem VNB-Netz entnimmt? Das wäre in der CE-Argumentation die mk-grid.. )


Argumentativ schwierig wirds, wenn der NN-Vertrag eine solche Abtretung von Rechten gar nicht gestattet..


Möglich, daß Care sich mit dem Vorhaben "eigene NN-Verträge für unsere Kunden" ein Eigentor betreffs der Argumentation in der EEG-Causa schießt.

Eventuell sieht man hinter vorgehaltener Hand die EEG-Verfahren aber sowieso schon als verloren, schließlich hatte man im Zuge der Tarifneugestaltung die EEG-Umlage nun ja "offiziell" zum Preisbestandteil erklärt.


Ich prognostiziere:

Noch eine ganze Reihe Anwaltskanzleien wird auch zukünftig durch Care ein gutes Auskommen haben ;) - auf beiden Seiten..

SabbelMR:
Und gleich noch eine weitere Ankündigung:

Strom direkt vom Erzeuger – wie Milch frisch von der Kuh


Auszug:


--- Zitat von: http://care-energy-nachrichten.de/?q=articles%2F2013%2F10%2F11%2Fstrom-direkt-vom-erzeuger-%E2%80%93-wie-milch-frisch-von-der-kuh ---[..] Statt den Ökostrom auf den „Großmarkt Börse“ zu bringen, ist es kostengünstiger den Strom direkt und regional zu vermarkten. [..] „Care-Energy“ [..] vermarktet Ökostrom jetzt direkt in der Region in der er erzeugt wird.

[..] Damit ermöglicht der Energiedienstleister Produzenten, Netzbetreibern und Kunden eine Versorgung ohne Einsatz des EEG. 

„Für 19,90 Euro können Kunden in Zukunft Ökostrom direkt beim Erzeuger beziehen. So wie man früher die Milch persönlich beim Bauern holte, kann jeder Verbraucher den Strom direkt beim Besitzer des Windrades, des Solarmoduls oder beim Blockheizkraftwerkes beziehen.“

[..]

Innerhalb des gleichen regionalen Verteilnetzes (Stadtwerkenetzes, etc.) werden Produzenten und Kunden zusammen geführt. Das neue Konzept startet in der Region Berlin-Brandenburg und wird nach und nach auf die gesamte Bundesrepublik ausgeweitet. [..] Durch diesen Ansatz will der Energiedienstleister die Nutzung der Hochspannungsnetze der Übertragungsnetzbetriebe (ÜNB) vermeiden. [..] Für die Netzbetreiber ist es eine Entlastung, wenn durch den Verbleib des Stroms im regionalen Netz keine EEG-Umlage gezahlt werden muss.

[..] Vor diesem Hintergrund ist zu überlegen, ob man das EEG nicht abschafft. [..] „Wir haben immer betont, dass die Energiewende ohne EEG-Umlage schneller und besser vorankommen kann.“ Er führte weiter aus: „Bereits heute ist nach herrschender Rechtslage eine Versorgung der Kunden mit Ökoenergie möglich, ohne dass diese EEG belastend wäre [..]“

Mit dem neuen Versorgungsansatz will „Care Energy“ regionale Wirtschaftsräume stärken. [..] Weiterhin steigen in den Gemeinden die Einnahmen aus den Gewerbesteuern und neue Arbeitsplätze entstehen. Bei der regionalen Direktvermarktung der Windräder und Solaranlagen wird im Bundesdurchschnitt mit Erlösen von ca. 10 Cent/kWh gerechnet. Dies liegt über den aktuellen Einspeisevergütungssätzen des EEG. [..]
--- Ende Zitat ---

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