Energiepreis-Protest > Care-Energy AG
Versorger Care Energy
khh:
Warum, das wäre doch quasi ein "Ersatz" für die zwischenzeitlich mal angestrebten eigenen Netznutzungsverträge der Kunden - oder gab es da tatsächlich eine andere Zielsetzung, als netzabhängige Preise einzuführen ?! 8)
SabbelMR:
Aktuell wird ja Bestandskunden über die Unternehmenskommunikation im Internet vermehrt nahegelegt eigene NN-Verträge abzuschließen, die börsenpreisgebundenen Neutarife wiederum waren ja ausschließlich mit eigenem NN-Vertrag vorgesehen.
Care betont auf Facebook, daß sich für Bestandskunden, die einen eigenen NN-Vertrag abschließen, keine Nachteile ergäben.
Demnach dürfte Care einem "19,90"-Bestandskunden ab dem Zeitpunkt, wo der eigene NN-Vertrag greift, selbst pro kWh nur noch "19,90 Cent" minus "verbrauchsabhängige Netznutzungskosten" je kWh berechnen.
Wenn das alles so zutrifft, hätte Care auch keinen Cent daran gespart, einen "19,90"-Kunden in einem "teuren" Netz von einem eigenen NN-Vertrag zu überzeugen. Lediglich für einen Kunden mehr blieben die potentiellen "Auseinandersetzungen" mit den VNB erspart.
Hinzu kommt, daß der 19,90-Tarif wohl laut öffentlichen Bekundungen von Care wieder aufgelegt wurde. D.h. er kann über die Handelsvertreter wohl nachgefragt und abgeschlossen werden.
Sollte dies nur mit der Maßgabe gelten, das nun für Neukunden zwingend ein eigener NN-Vertrag erforderlich ist, müsste ja eigentlich dasselbe gelten, was für Bestandskunden theoretisch gelten sollte, sobald diese in einen NN-Vertrag wechseln, nämlich daß insgesamt der "All-Inclusive"-Preis von 19,90 erhalten bleibt, indem Care den Care geschuldeten Energiepreis individuell je PLZ für den jeweiligen Kunden um die NN-Kosten reduziert.
khh:
Ja, dürfte, sollte und müsste, wenn die ganzen Versprechungen von CE auf Facebook überhaupt einen Wert haben sollen - aber wo ist das für jeden Neu- und Bestands-kunden verbindlich festgeschrieben ?
So, jetzt reicht es mir aber für heute mit diesem "innovativen" ::) Anbieter, dem ohnehin viel zu viel Aufmerksamkeit geschenkt wird !
Agnitio:
--- Zitat ---"Luft verschaffen" (= Zeit gewinnen) scheint ohnehin vorrangiges Ziel all der (letztlich zum Scheitern verurteilten) "kreativen" CE-Aktionen zu sein. Ohne Zahlung bspw. der EEG-Umlage dürfte das Geschäftsmodell jedenfalls für MK persönlich durchaus sehr profitabel sein.
--- Ende Zitat ---
Sicher. Das Einholen der EEG-Umlage, ob vermindert oder nicht, und das anschließende nicht bezahlen an die ÜNBs ist das Geschäftsmodell des Jahres, aber rechtlich eben nicht zulässig. Momentan liegt wohl anscheindend dieser Fall vor und führt zum Funktionieren des Geschäftsmodells und hoher Liquidität bis zum abschließenden Urteil.
--- Zitat ---Ich gehe davon aus, daß Care Energy damit ausdrücken will, daß die Berechtigung das Grünstromprivileg in Anspruch zu nehmen nun per Wirtschaftsprüfertestat entsprechend den Vorgaben des EEG bescheinigt ist..
..wenngleich die Formulierung "analog zum in Sinne des § 23 - 33 EEG" freilich holprig ist.
--- Ende Zitat ---
In der Berichterstattung wird sich aber nicht, wie bei den ÜNBs, auf den §39 Grünstromprivileg bezogen. Und das ist entscheidend. Für mich wurde da nur der Satz übernommen und das entscheidende Kriterium weggelassen. Da es auch keine Stromkennzeichnung gibt, gibt es aktuell keinen Nachweis wie grün der Strom von Care Energy wirklich ist. Es ist für mich das übliche blablablaÖkostromblablabla.
Stromkennzeichnung müssen sie ja keine machen, sie sind ja kein Stromlieferant. :P
Eine Eigenbestätigung kommt für diese Mengen bei Care ja längst nicht mehr in Frage.
Es ist erstmal davon auszugehen, dass der WP ordnungsgemäß prüft, da er dafür haftet. Wer dies allerdings prüft, ist mir nicht bekannt. (Wer kontrolliert die Kontrolleure..? ;) )
Netznutzer:
--- Zitat ---Es ist erstmal davon auszugehen, dass der WP ordnungsgemäß prüft, da er dafür haftet.
--- Ende Zitat ---
Ein Wirtschaftsprüfer haftet???? Er bestätigt die ihm vorgelegten Zahlen. Nicht mehr und eher weniger. Gehaftet wird durch die GF, die das Testat mitunterzeichnen.
Gruß
NN
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