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Versorger Care Energy

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khh:
Mal abwarten, was ein Gericht dazu sagt, dass ein von dem Beklagten in Auftrag gegebenes 'Wirtschaftsprüfungsattest' ein "Beweis" sein soll !?  :)

SabbelMR:

--- Zitat von: khh am 10. Oktober 2013, 17:49:24 ---Mal abwarten, was ein Gericht dazu sagt, dass ein von dem Beklagten in Auftrag gegebenes 'Wirtschaftsprüfungsattest' ein "Beweis" sein soll !?  :)
--- Ende Zitat ---

Das ist aber die gängige Praxis bei der Anzeige der Inanspruchnahme des Grünstromprivilegs gegenüber den ÜNBs.

Rechtzeitige Meldung + Beibringung eines Wirtschaftsprüfertestats, das auf die zurückliegenden Stromlieferungen abstellt.


Vgl. z.B. http://www.amprion.net/abwicklung-vnb-evu oder http://www.eeg-kwk.net/de/GSP-Prüfungstool.htm und vor allem Wortlaut § 50 EEG.


Für EVUs mit geringen Mengen reicht in der Praxis sogar mitunter eine sogenannte "Eigenbestätigung":


--- Zitat von: http://www.amprion.net/abwicklung-vnb-evu ---Sofern der jährliche bundesweite LVA eines EVU die Höhe von 5,0 GWh nicht übersteigt, ist eine Eigenbestätigung für die Testierung ausreichend. Ein Muster zur Eigenbestätigung können Sie über  folgendem Link downloaden:

-> Eigenbestätigung nach § 49 EEG
(nur für jährlichen bundesweiten LVA <= 5,0 GWh)
--- Ende Zitat ---


In allen anderen Fällen muss durch eine(n) "Wirtschaftsprüferin, einen Wirtschaftsprüfer, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine vereidigte Buchprüferin, einen vereidigten Buchprüfer oder eine Buchprüfungsgesellschaft" nach Maßgabe von § 50 EEG testiert werden.

Sieht dann z.B. so aus:

Musterbescheinigung § 50 EEG i. V. m. § 49 EEG

Energiesparer51:

--- Zitat von: SabbelMR am 10. Oktober 2013, 17:31:34 ---

..und hier sind exemplarisch Kraftwerke (überwiegend Wasserkraft, aber auch Windparks) genannt, aus denen Care den Strom bezöge:

http://www.care-energy-online.de/index.php/stromgas/strom/herkunft.html




--- Ende Zitat ---

Diesbezüglich hatten wir schon vor Monaten hier im Forum festgestellt, dass Kraftwerke, die im Ausland erneuerbare Energie erzeugen keinen grünstromprivilegierten Strom nach EEG liefern können.

Hier nochmal die Liste, bevor sie evtl. verschwindet.


--- Zitat ---Havdal Wasserkraftwerk
   
Errichtet    2009
Brutto Fallohöhe    54
Turbinen    2 Francisturbinen
Generatorenleistung kVA    1200 + 1800
MW    2,7
Produktion GWh    10
     
Jorda Wasserkraftwerk
   
Errichtet    2012
Brutto Fallhöhe    335
Turbine    Pelton
Generatorenleistung kVA    2900
MW    2,4
Produktion GWh    7,7
     
Kvassteinåga Wasserkraftwerk
Errichtet    2011
Brutto Fallhöhe    156
Turbinen    2 Francis turbiner
Generatorenleistung kVA    4800
MW    4,4
Produktion GWh    15
     
Tou Mølle Wasserkraftwerk
   
Errichtet    1903/1986
Brutto Fallhöhe    13,5
Turbine    Francis
Generatorenleistung kVA    1325
MW    1,2
Produktion GWh    3,9
     
Mehuken I + II Windpark
   
Errichtet    2001 - 2010
Anzahl der Windturbinen    13
MW    22,6
Produktion in GWh    65
     
Rensjø Wasserkraftwerk
   
Errichtet    2007
Brutto Fallhöhe    21
Turbinen    Francis
Generatorenleistung kVA    1300
MW    1
Produktion GWh    4,2
     
Trælandsfoss Wasserkraftwerk
Errichtet    1995
Brutto Fallhöhe    55
Turbinen    Francis
Generatorenleistung kVA    5600
MW    7,7
Produktion GWh    32
     
Mago A, B, C, D Wasserkraftwerk
   
Errichtet    

1960 - 1984
Brutto Fallhöhe    19
Turbinen    Francis
MW    4,1
Produktion in GWh    21,8
     
Grasdalen 1 und 2 Windpark
   
Errichtet    2000 - 2006
Anzahl der Windturbinen    3
MW    0,7
Produktion in GWh    2,8
     
Osavatnet
   
Errichtet    2012
Anzahl der Windturbinen    5
MW    0,6
Produktion in GWh    3,5
Wasserkraft
Biomasse
Erdwrme
Windkraft
Deponiegas
Sonnenenergie

 

 
--- Ende Zitat ---

SabbelMR:

--- Zitat von: Energiesparer51 am 10. Oktober 2013, 18:00:21 ---Diesbezüglich hatten wir schon vor Monaten hier im Forum festgestellt, dass Kraftwerke, die im Ausland erneuerbare Energie erzeugen keinen grünstromprivilegierten Strom nach EEG liefern können.
--- Ende Zitat ---

Damit unterstellen Sie ja aber indirekt dem beauftragten Wirtschafts- oder vereidigtem Buchprüfer eine strafbare unwahre Testierung, soweit die Angabe von Care stimmt, ein Testat mit entsprechendem Wortlaut läge vor?

SabbelMR:

--- Zitat von: Agnitio am 10. Oktober 2013, 13:46:04 ---Heute hat Care den Nachweis erbracht, dass es sich um Grünstrom handelt? Also schon mal kein Grünstromprivileg. In §23 - 33 sind die Vergütungssätze geregelt, die mit dem Strombezug nichts zu tun haben.
--- Ende Zitat ---


Die ÜNBs benutzen dieselbe Formulierung:


--- Zitat von: http://www.eeg-kwk.net/de/GSP-Prüfungstool.htm ---Mit der Novellierung des EEG im Hinblick auf den § 39 Abs. 1 EEG ist zur Prüfung des Grünstromprivilegs die viertelstundenscharfe Erfassung von bezogenem und geliefertem Grünstrom nach §§ 23-32 EEG sowie (nur bei EVU) des Letztverbraucherabsatzes von Relevanz.
--- Ende Zitat ---

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