Energiepreis-Protest > Care-Energy AG
Versorger Care Energy
khh:
Mal abwarten, was ein Gericht dazu sagt, dass ein von dem Beklagten in Auftrag gegebenes 'Wirtschaftsprüfungsattest' ein "Beweis" sein soll !? :)
SabbelMR:
--- Zitat von: khh am 10. Oktober 2013, 17:49:24 ---Mal abwarten, was ein Gericht dazu sagt, dass ein von dem Beklagten in Auftrag gegebenes 'Wirtschaftsprüfungsattest' ein "Beweis" sein soll !? :)
--- Ende Zitat ---
Das ist aber die gängige Praxis bei der Anzeige der Inanspruchnahme des Grünstromprivilegs gegenüber den ÜNBs.
Rechtzeitige Meldung + Beibringung eines Wirtschaftsprüfertestats, das auf die zurückliegenden Stromlieferungen abstellt.
Vgl. z.B. http://www.amprion.net/abwicklung-vnb-evu oder http://www.eeg-kwk.net/de/GSP-Prüfungstool.htm und vor allem Wortlaut § 50 EEG.
Für EVUs mit geringen Mengen reicht in der Praxis sogar mitunter eine sogenannte "Eigenbestätigung":
--- Zitat von: http://www.amprion.net/abwicklung-vnb-evu ---Sofern der jährliche bundesweite LVA eines EVU die Höhe von 5,0 GWh nicht übersteigt, ist eine Eigenbestätigung für die Testierung ausreichend. Ein Muster zur Eigenbestätigung können Sie über folgendem Link downloaden:
-> Eigenbestätigung nach § 49 EEG
(nur für jährlichen bundesweiten LVA <= 5,0 GWh)
--- Ende Zitat ---
In allen anderen Fällen muss durch eine(n) "Wirtschaftsprüferin, einen Wirtschaftsprüfer, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine vereidigte Buchprüferin, einen vereidigten Buchprüfer oder eine Buchprüfungsgesellschaft" nach Maßgabe von § 50 EEG testiert werden.
Sieht dann z.B. so aus:
Musterbescheinigung § 50 EEG i. V. m. § 49 EEG
Energiesparer51:
--- Zitat von: SabbelMR am 10. Oktober 2013, 17:31:34 ---
..und hier sind exemplarisch Kraftwerke (überwiegend Wasserkraft, aber auch Windparks) genannt, aus denen Care den Strom bezöge:
http://www.care-energy-online.de/index.php/stromgas/strom/herkunft.html
--- Ende Zitat ---
Diesbezüglich hatten wir schon vor Monaten hier im Forum festgestellt, dass Kraftwerke, die im Ausland erneuerbare Energie erzeugen keinen grünstromprivilegierten Strom nach EEG liefern können.
Hier nochmal die Liste, bevor sie evtl. verschwindet.
--- Zitat ---Havdal Wasserkraftwerk
Errichtet 2009
Brutto Fallohöhe 54
Turbinen 2 Francisturbinen
Generatorenleistung kVA 1200 + 1800
MW 2,7
Produktion GWh 10
Jorda Wasserkraftwerk
Errichtet 2012
Brutto Fallhöhe 335
Turbine Pelton
Generatorenleistung kVA 2900
MW 2,4
Produktion GWh 7,7
Kvassteinåga Wasserkraftwerk
Errichtet 2011
Brutto Fallhöhe 156
Turbinen 2 Francis turbiner
Generatorenleistung kVA 4800
MW 4,4
Produktion GWh 15
Tou Mølle Wasserkraftwerk
Errichtet 1903/1986
Brutto Fallhöhe 13,5
Turbine Francis
Generatorenleistung kVA 1325
MW 1,2
Produktion GWh 3,9
Mehuken I + II Windpark
Errichtet 2001 - 2010
Anzahl der Windturbinen 13
MW 22,6
Produktion in GWh 65
Rensjø Wasserkraftwerk
Errichtet 2007
Brutto Fallhöhe 21
Turbinen Francis
Generatorenleistung kVA 1300
MW 1
Produktion GWh 4,2
Trælandsfoss Wasserkraftwerk
Errichtet 1995
Brutto Fallhöhe 55
Turbinen Francis
Generatorenleistung kVA 5600
MW 7,7
Produktion GWh 32
Mago A, B, C, D Wasserkraftwerk
Errichtet
1960 - 1984
Brutto Fallhöhe 19
Turbinen Francis
MW 4,1
Produktion in GWh 21,8
Grasdalen 1 und 2 Windpark
Errichtet 2000 - 2006
Anzahl der Windturbinen 3
MW 0,7
Produktion in GWh 2,8
Osavatnet
Errichtet 2012
Anzahl der Windturbinen 5
MW 0,6
Produktion in GWh 3,5
Wasserkraft
Biomasse
Erdwrme
Windkraft
Deponiegas
Sonnenenergie
--- Ende Zitat ---
SabbelMR:
--- Zitat von: Energiesparer51 am 10. Oktober 2013, 18:00:21 ---Diesbezüglich hatten wir schon vor Monaten hier im Forum festgestellt, dass Kraftwerke, die im Ausland erneuerbare Energie erzeugen keinen grünstromprivilegierten Strom nach EEG liefern können.
--- Ende Zitat ---
Damit unterstellen Sie ja aber indirekt dem beauftragten Wirtschafts- oder vereidigtem Buchprüfer eine strafbare unwahre Testierung, soweit die Angabe von Care stimmt, ein Testat mit entsprechendem Wortlaut läge vor?
SabbelMR:
--- Zitat von: Agnitio am 10. Oktober 2013, 13:46:04 ---Heute hat Care den Nachweis erbracht, dass es sich um Grünstrom handelt? Also schon mal kein Grünstromprivileg. In §23 - 33 sind die Vergütungssätze geregelt, die mit dem Strombezug nichts zu tun haben.
--- Ende Zitat ---
Die ÜNBs benutzen dieselbe Formulierung:
--- Zitat von: http://www.eeg-kwk.net/de/GSP-Prüfungstool.htm ---Mit der Novellierung des EEG im Hinblick auf den § 39 Abs. 1 EEG ist zur Prüfung des Grünstromprivilegs die viertelstundenscharfe Erfassung von bezogenem und geliefertem Grünstrom nach §§ 23-32 EEG sowie (nur bei EVU) des Letztverbraucherabsatzes von Relevanz.
--- Ende Zitat ---
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