Energiepreis-Protest > Care-Energy AG
Versorger Care Energy
khh:
Auch mit der Pfalzwerke Netz AG, der Stadtwerke Duisburg Netzgesellschaft mbH, der Stadtwerke Vilshofen GmbH
und der Stadtwerke Bielefeld GmbH scheint es „Probleme“ zu geben:
http://www.presseportal.de/pm/80959/2572686/
Die erwirkten „einstweiligen Verfügungen“ besagen nichts - die Lawine rollt !!! 8)
SabbelMR:
--- Zitat von: khh am 09. Oktober 2013, 15:27:21 ---Auch mit der Pfalzwerke Netz AG, der Stadtwerke Duisburg Netzgesellschaft mbH, der Stadtwerke Vilshofen GmbH
und der Stadtwerke Bielefeld GmbH scheint es „Probleme“ zu geben:
--- Ende Zitat ---
Dabei ging es offenbar aber lediglich um das Rechnungsformat bei eigenem Netznutzungsvertrag mit dem Endkunden:
--- Zitat von: http://www.care-energy-nachrichten.de/?q=articles%2F2013%2F10%2F09%2Fcare-energy-k%C3%A4mpft-f%C3%BCr-alle-energie-verbraucher ---[..]
„Care Energy“ hat für die Kunden wieder einmal gewonnen. 4 Mitbewerber hatten „Care-Energy“ dreist verleumdet und „Care Energy“ ist dagegen vor Gericht gezogen.
„Wir tolerieren keine Fehlinformationen unserer Kunden durch Netzbetreiber. Auch die Pfalzwerke Netz AG, die Stadtwerke Duisburg Netzgesellschaft mbH, die Stadtwerke Vilshofen GmbH und die Stadtwerke Bielefeld GmbH müssen sich an Recht und Gesetz halten“ erklärt „Care-Energy“ Chef Martin Richard Kristek. „Dies bedeutet auch, dass man Kunden die Wahrheit sagen muss, selbst wenn es Mehrarbeit für das eigene Unternehmen bedeutet“.
Nach E.ON und Bayernwerken hatten die westdeutschen Netzbetreiber versucht die elektronische Rechnungslegung durchzusetzen. „Care-Energy“ hat durchgesetzt, dass Kunden Anspruch auf eine Papierrechnung haben. So kann jeder Kunde einen Netznutzungsvertrag abschließen. Die Monopolisten hatten verlangt, dass eine Abrechnung nur bei der Verwendung bestimmter Software möglich sei, die für Verbraucher überflüssig und zu teuer ist.
Das Gericht bezieht sich in seiner Begründung unter anderem auf das Energiewirtschaftsgesetz. Danach muss eine Abrechnung so erfolgen, dass der Netznutzer sie klar und verständlich nachvollziehen kann. Durch „Care-Energy“ müssen Netzbetreiber also Rechnungen auf Papier ausweisen und verständlich formulieren – ein Gewinn für alle Verbraucher und Kunden.
[..]
--- Ende Zitat ---
SabbelMR:
Fällt mir gerade auf:
Care verlinkt in o.a. Artikel auf folgende Seite mit dem Hinweis "Die Formulare für einen Netznutzungsvertrag finden interessierte Kunden unter":
http://www.care-energy-online.de/index.php/joomla-nutzen/erweiterungen-anwenden/komponenten/inhalt/beitragskategorien/262-dokumenten-center.html
Dort finden sich aber mehr ("personalisierte Mitarbeiterverträge" - mit Klarnamen! -) oder minder (Vertriebler-"Leitfaden") sensible Dokumente öffentlich einsehbar?!
Siehe auch Screenshot (Mitarbeiternamen von mir anonymisiert!):
http://bit.ly/19kqQrG
SabbelMR:
Oh.
Care liest offenbar mit und war schnell ;).
Die ursprünglich im Artikel verlinkte Seite (siehe Screenshot) ist jetzt nicht mehr aufrufbar.
Der Link im Artikel führt nun zu:
http://www.care-energy-online.de/index.php/stromgas/strom.html
SabbelMR:
Care Energy liest offenbar sehr fleißig mit. Freut mich :).
In einem gerade veröffentlichten, sehr langen Mitteilung geht Care nochmal auf die Gerichtsverfahren zur EEG-Thematik ein:
http://www.care-energy-nachrichten.de/?q=articles%2F2013%2F10%2F09%2Fcare-energy-liefert-100-%C3%B6koenergie-aus-strom
Auszüge:
--- Zitat von: http://www.care-energy-nachrichten.de/?q=articles%2F2013%2F10%2F09%2Fcare-energy-liefert-100-%C3%B6koenergie-aus-strom ---Die Welt der Energieversorgung in Deutschland erstarrte, als in den Medien bekannt wurde, dass "Care-Energy" EEG-Umlage nachzahlen solle. [..]
Hintergrund dieses Rechtsstreites mit den Übertragungsnetzbetreibern war, dass 2012 von mehreren Gerichten festgestellt worden war, dass "mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG" [..] keine Letztverbraucher mit Elektrizität beliefere. "Nach diesen Urteilen, war für mich nicht wirklich klar, wo die Reise mit der EEG-Umlage hinführen werde", so Martin Richard Kristek. "Die Versorgung eines Letztverbrauchers ist die Grundvoraussetzung für die Abführung einer EEG-Umlage, weil dies eindeutig im EEG geregelt ist", erklärt er weiter. Basierend auf diesen Gerichtsentscheidungen fehlte der gesetzliche Grund, eine EEG-Umlage an die Übertragungsnetzbetriebe abzuführen und so stellte das Unternehmen die Zahlung der EEG-Umlage ein.
Dieses Vorgehen zog natürlich den Unmut der 4 Übertragungsnetzbetriebe auf "Care-Energy". Es wurde eifrig durch die Netzbetreiber - teilweise sogar sehr medienwirksam - geklagt und versucht Care-Energy diesbezüglich zu diskreditieren.
[..]
Der erste Prozess wurde in erster Instanz verloren und "mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG" zu einer Zahlung von rund 450.000 Euro verdonnert. [..] [Martin Richard Kristek] zahlte die volle Summe prompt zum Zahlungstermin an die klagende Amprion GmbH, obwohl gegen das Urteil Einspruch erhoben und es somit nicht rechtskräftig wurde.
[..]
Im Rahmen des zweiten Prozesses - mit einem weiteren Übertragungsnetzbetrieb zum selben Sachverhalt - wurde jedoch seitens "Care-Energy" eifriger agiert. Neben der Einrede legt man auch ein Wirtschaftsprüfungsattest vor. [..]
[..] Care-Energy hält erstmalig einen schlagkräftigen Beweis in den Händen, dass das Unternehmen "mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG" zu 100% Strom aus erneuerbarer Energie liefert und dies [..] im Sinne des § 23 - 33 EEG. Grünere Energie ist nicht möglich, denn bislang ist es nach Aussage des Wirtschaftsprüfer noch nie vorgekommen, dass ein Unternehmen der Branche 100% Ökostrom ausgeliefert hat. [..]
Anders sieht es jedoch bei der Qualität der Abrechnung der Übertragungsnetzbetriebe aus, denn ebenso wurde durch den Wirtschaftprüfer die ausgelieferte Menge attestiert [..] Im Vergleich zu den durch den Übertragungsnetzbetrieb abgrechneten Mengen stellte sich heraus, dass der Übertragungsnetzbetrieb "50Hertz GmbH", dabei einfach mal so um sage und schreibe das Fünffache zuviel verrechnete. [..] "Es ist für mich unverständlich, wie eine kaufmännische Betriebsführung eines Großkonzerns [..] einfach mal um knapp das Fünffache zuviel verrechnet und noch dazu - trotz Beanstandung unserseits - sogar noch die Frechheit besitzt, diese einzuklagen", kontert Martin Richard Kristek [..]
[..]
Es bleibt somit mit Spannung abzuwarten, wie das Hamburger Landgericht nun in der weiteren Causa entscheidet und vor allem, wie das OLG Hamburg nach diesen Neuerkenntnissen zu der Erstentscheidung steht. [..]
--- Ende Zitat ---
Kurzum:
Care sieht sich nicht als EEG-zahlungspflichtig unter Bezug auf die Gerichtsurteile aus 2012. Deswegen wurden die Zahlungen in 2012 eingestellt.
Hilfsweise liegt ein positives Wirtschaftsprüferattest über das Grünstromprivileg mittlerweile wohl erstmalig vor.
Berufung gegen das Amprion-Urteil ist beim OLG Hamburg, wie zu erwarten.
Beim LG Hamburg aktuell noch anhängig offenbar eine weitere Klage auf EEG-Zahlungen seitens des ÜNB 50Hertz GmbH.
50Hertz soll laut Wirtschaftsprüfer ca. über das fünffache an Energiemenge abgerechnet haben als von Care tatsächlich eingeliefert.
Von weiteren Prozessen ist nicht die Rede, sodaß man mangels gegenlautender Informationen daraus schließen könnte, daß Tennet und TransnetBW bisher nicht geklagt haben.
Zumal an TransnetBW laut ZfK-Berichterstattung weiter gezahlt wurde, wenn auch in verminderter Höhe.
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln