Energiepreis-Protest > Care-Energy AG

Versorger Care Energy

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RR-E-ft:

--- Zitat von: Netznutzer am 23. August 2013, 12:19:13 ---@ Fricke

Nichts gegen die von Ihnen zitierten Stadtwerke, mit diesem Passus macht sich der NETZBETREIBER zum Energielieferanten an Letztverbraucher. D.h., er muss Stromsteuer, EEG, usw., sprich alle Lieferantenaufgaben erfüllen, sich sogar gegenüber dem ÜNB als EEG-Umlagen Bediener erklären! 


--- Zitat ---ungewollte Mindermengen stellt der Netzbetreiber dem Netznutzer in Rechnung.
--- Ende Zitat ---

Netznutzer in diesem Fall = Letztverbraucher.

Wenn man nichts zu tun hat, dann macht man sich eben Aufgaben.  Allein aus diesemGrund wird jeder vernünftige Netzbetreiber die MMM mit den Liefranten abwickeln, egal, in welchem Verhältnis die NN abgewickelt wird.

Gruß

NN

--- Ende Zitat ---

Bei den SLP- Kunden erfolgt einmal jährlich die Zählerablesung, aus der sich dann der Verbrauch ergibt.
Diesen Zählerstand legt auch der Lieferant seiner Abrechnung gegenüber seinem Kunden über die gelieferte Energiemenge zu Grunde.
Für diese an Letztverbraucher gelieferte und abgerechnete Energiemenge hat der Lieferant Stromsteuer und EEG- Umlage zu zahlen.

Demnach wird der Netzbetreiber für die Abrechnung einer Mindermenge gegenüber dem Netznutzer wohl nicht auch noch Stromsteuer und EEG- Umlage zu zahlen haben. Denn die für die Steuerschuld und die EEG- Umlagepflicht wohl maßgebliche Letztverbraucherlieferung mit Energie erfolgte wohl allein durch den Lieferanten an dessen Kunden, so wie sie auch vom Lieferanten gegenüber dem Letzverbraucher abgerechnet wurde. Bilanzielle Mehr- und Mindermengen werden nicht als Letzverbraucherbelieferung gelten.

======

Der Kunde, den MK mit einem Musterschreiben zum VNB schickt, um einen eigenen Netznutzungsvertrag abzuschließen und der daraufhin vom VNB ein Angebot auf Abschluss eines Netznutzungsvertrages als SLP- Kunde entsprechend der im Internet veröffentlichten Vertragsmuster bekommt, wird selbst nicht überblicken, welch umfangreiche Verpflichtungen er damit zusätzlich eingeht.

MK wird gut zu tun haben, wenn deshalb Kunden das Vertragsangebot, welches sie vom VNB zum Abschluss eines eigenen Netznutzungsvertrages erhalten, umgehend MK vorlegen, um  sich von dort darüber beraten lassen, ob sie den jeweiligen Netznutzungsvertrag tatsächlich abschließen sollen, welche Folgen sich daraus ergeben und welche Risiken sich für sie daraus ergeben können und die schriftliche Erteilung eines solchen Rats von MK verlangen.

Unberaten sollte man einen eigenen Netznutzungsvertrag sicher nicht abschließen.

SabbelMR:

--- Zitat von: RR-E-ft am 23. August 2013, 13:45:11 ---MK wird gut zu tun haben, wenn deshalb Kunden das Vertragsangebot, welches sie vom VNB zum Abschluss eines eigenen Netznutzungsvertrages erhalten, umgehend MK vorlegen, um  sich von dort darüber beraten lassen, ob sie den jeweiligen Netznutzungsvertrag tatsächlich abschließen sollen, welche Folgen sich daraus ergeben und welche Risiken sich für sie daraus ergeben können und die schriftliche Erteilung eines solchen Rats von MK verlangen. Unberaten sollte man einen eigenen Netznutzungsvertrag sicher nicht abschließen.
--- Ende Zitat ---

Diese Beratung dürfte in den Aufgabenbereich des jeweiligen Energieberaters (= Haustürvertreters) fallen.

Und der wird sagen: "Unterschreiben Sie das ruhig, ist nur eine Formsache. Ansonsten können wir Ihnen nicht unseren günstigen Ökostrom liefern"..

RR-E-ft:

--- Zitat von: SabbelMR am 23. August 2013, 13:53:43 ---
--- Zitat von: RR-E-ft am 23. August 2013, 13:45:11 ---MK wird gut zu tun haben, wenn deshalb Kunden das Vertragsangebot, welches sie vom VNB zum Abschluss eines eigenen Netznutzungsvertrages erhalten, umgehend MK vorlegen, um  sich von dort darüber beraten lassen, ob sie den jeweiligen Netznutzungsvertrag tatsächlich abschließen sollen, welche Folgen sich daraus ergeben und welche Risiken sich für sie daraus ergeben können und die schriftliche Erteilung eines solchen Rats von MK verlangen. Unberaten sollte man einen eigenen Netznutzungsvertrag sicher nicht abschließen.
--- Ende Zitat ---

Diese Beratung dürfte in den Aufgabenbereich des jeweiligen Energieberaters (= Haustürvertreters) fallen.

Und der wird sagen: "Unterschreiben Sie das ruhig, ist nur eine Formsache. Ansonsten können wir Ihnen nicht unseren günstigen Ökostrom liefern"..

--- Ende Zitat ---


Wenn ich so ein unbedarfter Kunde wäre, würde ich zumindest einen schriftlich erteilten Rat auf dem Briefbogen des Lieferanten und durch den Geschäftsführer unterzeichnet in den Händen halten wollen. Schließlich geht es um wirtschaftliche Risiken, die sich aus der Geschäftsbeziehung ergeben könnten.

SabbelMR:
Würde Care Energy sicherlich nie ausstellen. Sind ja nicht dumm in der Zentrale ;).

Und es werden sich genug Privathaushalte auf das Angebot einlassen. Die Vertreter haben ihre Verkaufstricks..


Von den Verbraucherschutzverbänden hingegen kommt - jedenfalls öffentlich - immer noch nichts. Enttäuschend!

Der Mitbewerb lässt sich offenbar auch lieber von einstweiligen Verfügungen überhäufen, als daß er selbst mal die Initiative ergriffe..



Möglicherweise erwartet man die baldige Insolvenz von Care Energy, insbesondere in Angesicht der weiteren zu erwartenden EEG-Urteile. Dann wäre Care Energy vom Markt und es gäbe auch keine Verbraucher mehr zu schützen.


Im Ernst:

Als wenn Kristek dafür nicht auch schon einen "Trick 17" in der Tasche hätte - gerade in Bezug auf die Aufteilung des Unternehmens auf ein halbes Dutzend Gesellschaften. Mittlerweile kennt man ihn doch - der Mensch ist zäh ;). Wird nach meinem Dafürhalten von seinen Anhängern weitläufig über-, aber von anderen Marktteilnehmern gerne mal unterschätzt.

Agnitio:
Diese umfängliche Beratung dürfte höchstens von Mitarbeitern im Promillebereich machbar sein. Allein die Kommentare von den gecasteten Vertrieblern auf Facebook sprechen Bände. Da wird mehr mit Motivation geschult als mit KnowHow. (Wird überhaupt geschult?)
Die Verbraucherverbände haben letztendlich auch bei Teldafax und Flexstrom weitestgehend versagt. Und tun es hier wieder. Vielleicht auch, weil sie selbst die Gefahr einer Klage von Care Energy sehen. Flexstrom hatte bis zuletzt auch Recht damit bekommen, dass man nicht behaupten darf die Firma ist kurz vor der Zahlungsunfähigkeit.
Die große Enttäuschung ist für mich aber hier die Bundesnetzagentur, von der ich erwarte, dass sie sich in diesem Fall sehr klar positioniert und nicht mit 1-2 milden Strafen  kommt, die letztlich keine Konsequenz beinhalten. Z.b., dass sie feststellt, dass die MK-grid eben offensichtlich kein Netzbetreiber und die mk-energy ein Lieferant mit verpflichtender Anzeige nach §5 ist. ( und es kein Ökostrom ist, und das Grünstromprivileg nicht genutzt werden kann und man auf EEG-Umlage auch Mwst zahlen muss und stundenweise Abrechnung mit SLP-Zählern nicht funktioniert und knallgrüne Anzüge furchtbar aussehen, ... )  ;)

Gibt es eigentlich Neuigkeiten von den Klagen der ÜNBs, abgesehen vom ersten Teilerfolg?

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