Energiepreis-Protest > Care-Energy AG

Versorger Care Energy

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Mikesch:

--- Zitat von: egn am 13. März 2013, 14:11:13 ---@khh:
An  anderen Stellen im Netz ist zu lesen, dass der Anschluss überhaupt nicht auf Mk-energy umgemeldet wird, weil sich die Netzbetreiber dagegen gewehrt haben. CE Kunden haben nach Lieferbeginn bei ihren Netzbetreibern nachgefragt, auf wen der Anschluss eingetragen ist und es wurde ihnen mitgeteilt, dass er weiterhin auf sie selbst eingetragen ist.


--- Ende Zitat ---

@egn

wenn er das nicht mehr behaupten würde, wäre  die Hauptsäule seiner Verschwörungstheorie hinfällig ;D und das kann doch niemand wollen  :'( 

im übrigen betreibt der stromer51 hier wirkliche und offensichtlich bewusste Verdummung nach dem Motto: Wird schon keiner merken:
In seinem Post 86 vom 10.3. 13 schreibt er aus "Vernetzt ab:  Zitat: Ist dieser Schritt erledigt, wird die Anschlussnutzung auf mk-grid übertragen und ein moderner Smart-Meter installiert." den nächsten Satz lässt er einfach weg: Der vorhandene Zähler Ihres Netzbetriebes bleibt bestehen und auf Ihren Namen angemeldet
nachzulesen hier: Seite 10 http://care-energy.de/informationsmaterial/ce_informationspackage_jan-2013.pdf

das kann aber die  Verschwörungstheoretiker nicht anfechten , da sonst ihre schöne  selbst gebastelte Theorie den Bach runtergeht   :-[

stromer51:
@Mikesch
Was Sie vielleicht nicht wissen, es gibt 2 Varianten von diesem Artikel:

Das ist der Originaltext aus dem Artikel - Alles vernetzt vom März 2012:

Ist dieser Schritt erledigt, wird die Anschlussnutzung auf mk-grid übertragen
und ein moderner Smart-Meter installiert.
Mithilfe dieses Smart-Meters werden die Verbräuche ¼-Stunden genau ermittelt
und zum Netzbetrieb übertragen.
Dort werden die übermittelten Daten gesammelt, ausgewertet und archiviert, für
Verrechnung und Statistik herangezogen und zusammengefasst.

Nachträglich hat der Herr Kristek nun in dem Info Paket vom Januar hinter dem ersten Satz
diesen hier eingefügt:
Der vorhandene Zähler Ihres Netzbetreibers bleibt bestehen und auf Ihren Namen angemeldet.

Wenn Sie jetzt mal nachdenken.
Beide Sätze widersprechen sich.
Gilt der erste Satz, ist der zweite Unfug.
Gilt der zweite Satz ist der erste Unfug.
Anschlussnutzung - es kann nur einen Anschlussnutzer (Letzverbraucher) geben, Kunde oder eine Frima von
Herrn Kristek.
Wenn aber der Kunde Anschlussnutzer ist, wie erklärt sich dann das Contactingmodell?
Auch AGB-EDL 2.1.1. wäre dann völlig überflüssig.

Ich würe vorschlagen, Sie fragen Herrn Kristek und berichten dann hier.

mfg

khh:

--- Zitat von: egn am 13. März 2013, 14:11:13 ---@khh:
An  anderen Stellen im Netz ist zu lesen, dass der Anschluss überhaupt nicht auf Mk-energy umgemeldet wird, weil sich die Netzbetreiber dagegen gewehrt haben.
CE Kunden haben nach Lieferbeginn bei ihren Netzbetreibern nachgefragt, auf wen der Anschluss eingetragen ist und es wurde ihnen mitgeteilt, dass er weiterhin auf sie selbst eingetragen ist.
Und selbst wenn der Anschluss auf mk-energy eingetragen ist, dann braucht der Kunde nur einen Neueinzug an den Versorgungsnetzbetreiber melden und er wird sofort wieder eingetragen und kann seinen Strom von einem beliebigen Anbieter beziehen.
--- Ende Zitat ---

@egn

Bei Ihnen ist das nicht „Hörensagen“? - also doch beteiligter „Insider“!?  Vielleicht selbst „Hobby-Anwalt“ - oder warum sonst derartig pro CE engagiert ?  :D

Zum zitierten 1. Satz:  Wenn das so ist, warum haben Netzbetreiber die Ummeldung verwehrt, womöglich weil diese das „Schein-Contracting“ durchschaut haben?
Zum 2. Satz: Das haben CE-Kunden oder CE-Vertriebler behauptet? Vielleicht wartet CE ja auch noch mit einer „Eintragung“, bis genügend Kunden eingefangen sind?
Zum 3. Satz: WO ist rechtlicht verbrieft, dass beim Netzbetreiber nur ein Neueinzug zu melden ist, obwohl der alte Anschlussnutzer nicht „ausgezogen“ ist? Oder soll man angeben, dass der alte Nutzer nie „eingezogen“ war  –  welche (auch rückwirkenden) Folgen könnte das für alle Beteiligten haben?  ???


--- Zitat von: egn ---Ansonsten seht es jedem vor einem Vertragsanschluss frei die Verträge von Rechtsanwälten, Verbraucherverbänden und der BNetzA prüfen zu lassen. ...
Und welche Qualifikation haben Sie, um zu beurteilen ob die "Balkon-Kraftwerke" ungeeigneter Schrott sind?
--- Ende Zitat ---

Zum 1. Satz: Wozu sollte man sich Mühen und Kosten aufhalsen. Wenn CE etwas verkaufen will, dann sind die nachprüfbaren Antworten von dort zu liefern (Bringschuld!). Andernfalls darf CE die Nutzenergie und auch die Geschenke gerne behalten!
Zum 2. Satz: Diesbzgl. keine, diese Einschätzung zu „Plug&Save“ ist einem Technik-Forum zu entnehmen, wo augenscheinlich Experten posten.

Den Konjunktiv verwende ich allein aus Rechtsgründen. Sicher müsste ich mir auch nicht sein, die vielen Unsicherheiten im CE-Geschäftsmodell reichen völlig.

Frage: Ihr „echter“ Name lt. Geburtsurkunde und Pass ist egn ?  -  Sie Ärmster !   :o


@Mikesch

Wieder aus der „Versenkung“ aufgetaucht, weil Sie meinen, einen kompetenten Mitstreiter gefunden zu haben?

Zu Ihrem Beitrag:
Das „informationspackage“ ist Schall und Rauch  –  es gilt allein, was in den AGBs steht, nachzulesen Ziff. 17 AGB Strom und Ziff. 13 AGB EDL.
Hören Sie also bitte auf, das Forum mit ersichtlich nicht relevanten Aussagen „vollzumüllen“ !   >:(   

PLUS:

--- Zitat von: stromer51 am 13. März 2013, 15:53:59 ---
Zitat von: egn am Heute um 14:11:13

    Und dass die Solarmodule nicht kostenlos sind, sondern letztlich aus der Differenz zwischen Stromabgabepreis an den Kunden und Stromgestehungspreis für Kristek aus dem Modul besteht, das haben Sie auch nicht kapiert.

@ PLUS , dieses Zitat kann ich in dem Beitrag von 14:11:13 nicht entdecken.
--- Ende Zitat ---
Hier mal ohne Sonnenbrille lesen ;): http://forum.energienetz.de/index.php/topic,17820.msg98795.html#msg98795
Letzter Satz!
Ich hoffe doch, es gibt von diesem Forum keine unterschiedlichen Versionen. Notfalls schicke ich ein Bildschirmkopie. ;)PS:
[*]Der Aldi-Kunde[/list]

egn:

--- Zitat von: PLUS am 13. März 2013, 14:47:10 ---Wow, da zeigt sich die Fortsetzung Ihrer "Sachlichkeit"!  Sorry, das ist doch kindisch. Dass Sie sich auf dieses alberne Niveau begeben.  :'(

--- Ende Zitat ---

Danke dass Sie bestätigen, dass Ihr Niveau kindisch und albern ist. Denn Sie haben doch von Märchen geschrieben. Dass Sie jetzt die beleidigte Leberwurst spielen wenn Ihnen jemand auf Ihrem kindischen und albernen Niveau Kontra gibt, ist nur bezeichnend.

@stromer51:
Welche "Fachleute" haben das als Spielzeug bezeichnet?
Haben diese "Fachleute" die Module selbst in Augenschein genommen?

Und natürlich ist ein einzelnes Modul mit knapp 200 Wp Leistung gegenüber einer Anlage mit 10 kWp oder gar 1 MWp ein "Spielzeug". Diese Aussage erlaubt aber keine Aussage darüber ob es für den gedachten Zweck geeignet ist oder nicht.

Eine Anlage mit 1 MWp bringt dem Verbraucher keine Ersparnis bei seiner Stromrechnung. Ein selbst aufgestelltes Solarmodul mit 200 Wp Leistung wird jedoch bei Sonnenschein den Verbauch aus dem Netz reduzieren und dadurch die eigene Stromrechnung reduzieren. Ob sich das wirklich rentiert hängt davon ab wie hoch die Stromgestehungskosten aus dem Modul bei der tatsächlichen Installation sind.

Man hat zwei Möglichkeiten:
Entweder man installiert so ein Modul selbst und bleibt bei einem anderen Stromanbieter. Oder man wechselt zu CE und bekommt irgendwann mal ein solches Modul zur Verfügung gestellt.

Im ersten Fall trägt man die Kosten und das Risiko erst Mal selbst. Man muss das Modul kaufen und darauf hoffen dass die Stromgestehungskosten unter denen aus dem Netz sind. Das sind sie nur wenn das Teil im Jahr einen genügend hohen Ertrag liefert. Da ist meiner Meinung noch das fertige Plug-and-Save Modul noch viel zu teuer. Wenn man sowas ohne Speicher aus auf dem Markt verfügbaren Komponenten zusammenbaut dann geht das weit billiger.

Im zweiten Fall hat man von CE einen günstigen Strompreis, egal ob man das Modul installiert oder nicht. Kristek gibt aber das Versprechen, dass der Preis dauerhaft so niedrig bleibt wenn jemand das überlassene Modul installiert. 

Kristek braucht auch solange er noch keine Erzeuger beim Kunden installiert keinen Smartmeter. Der wird erst wichtig wenn Kristek beim kunden Erzeuger wie so ein PV-Modul installieren lässt. Denn dann braucht er dieses Smartmeter zur Abrechnung. Der bestehende Zähler des VNBs zählt nur den Strom aus dem Netz, der Kunde muss aber den gesamten Strom den er verbraucht bezahlen, auch den der in seinem Hausnetz erzeugt wird.

Wenn das Konzept funktioniert dann wird es keine häufigen Wechsel bei Kudnen geben, weil der Preis dauerhauft unschlagbar günstig sein wird. Deshalb ist der logistische Aufwand für die Rückgabe erst mal zu vernachlässigen.

Das primäre Konzept ist doch nicht an verkauften Modulen zu verdienen, sondern im Netz des Verbrauchers günstig Strom zu erzeugen und diesen dann im Contracting an diesen ohne die vielen Abgaben und Steuern zu verkaufen.

Wenn der Kristek die Module im Einkauf für 200-300 Euro bekommt und er damit im Netz des Kunden den Strom für weniger als 10 ct/kWh erzeugen kann, diesen Strom aber dann für 19,90 €/kWh an den Kunden verkauft, dann macht er das Geschäft. Je mehr Module installiert werden und je niedriger der Netzbezug von Strom ist, desto besser. Deshalb senkt er ja auch mit jedem installierten Modul den Preis.

Es spielt auch überhaupt keine Rolle auf welcher Phase der Strom eingespeist wird. Die Zähler sind über alee Phasen saldierend. Bei einer Einspeisung in einer Phase und Verbauch in einer anderen Phase dreht sich der Zähler nicht. Er dreht sich auch nicht rückwärts, da die Zähler mittlerweile alle eine Rücklaufsperre haben. Deshalb macht es keinen Sinn mehr Module zu installieren als der eigene Verbrauch ist. Und auf jeden Fall ist die Batterie von Vorteil. Denn wenn die Batterie etwa das 3-fache der Maximalleistung hat dann, kann man im Sommer im Prinzip konstant mit 1/3 der Wp des Moduls einspeisen. Man hat damit quasi Grundlast. Das Prinzip kann man dann noch weiter optimieren indem der Smartmeter die Einspeisung und auch Lasten so steuert dass der Netzbezug gerade 0 ist.

Es gibt also die folgenden 3 Stufen:
1. PV-Modul mit Wechselrichter
Das ist nur sinnvoll wenn die Leistung des Moduls überwiegend unterhalb der Grundlast während der Einspeisung liegt. In Haushalten macht das häufig nur bis wenige 100 W Sinn. Man kann damit vielleicht einen Deckungsgrad von 20-30 % erreichen.
2. PV-Modul mit Wechselrichter und Speicher
Deckung der Grundlast über den gesamten Tag mit konstanter Einspeisung aus der Batterie. Das macht nur Sinn wenn der Verbrauch über den gesamten Tag sehr konstant ist. Man kann eine höhere Leistung der PV-module installieren, die Einspeiseleistung sollte jedoch auch im Sommer im Schnitt unterhalb der Grundlast liegen. Damit kann man einen Deckungsgrad von etwa 60-70 % erreichen.

Dies geht in Richtung des SFV, nur ohne zusätzliche direkte Speicherförderung.

Damit ist es möglich langfristig die Grundlast zu decken und die Kraftwerke die heute überwiegend für die Grundlasterzeugung verwendet werden, aus dem Markt zu drängen.


3. PV-Modul mit Wechselrichter, Speicher und Smartmeter
Damit folgt die Einspeiseleistung der Last und nötigenfalls kann auch zusätzliche Last geschaltet werden. Damit kann man einen Deckungsgrad von über 70 % erreichen.

Es ist doch auch niemand gezwungen so ein Modul zu installieren, wenn die Voraussetzungen nicht gegeben sind. Wie es scheint will CE diejenigen mit Preisgarantie und niedrigeren Strompreisen belohnen, die die Voraussetzungen erfüllen können. Wenn es sich finanziell lohnt dann wird halt eine Außensteckdose installiert.

Kristek wird zusammen mit dem PV-modul den Smartmeter einführen müssen, sonst macht das ganze Konzept keinen Sinn. Abgerechnet wird dann der Strom über den geeichten Smartmeter und nicht mehr über den Zähler des VNBs.

Es gibt auch aktuell keinen Widerspruch bezüglich der Aussagen über den Anschluss. Wie bei jedem anderen Stromanbieter auch wird der Anschluss des Verbrauchers beim Wechsel zu CE dem Versorger CE zugeordnet, der Anschlussinhaber bleibt weiterhin der Verbraucher selbst.

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