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Autor Thema: enQu GmbH, Stromversorger mit Firmensitz in 24113 Kiel  (Gelesen 21591 mal)

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Offline luispold

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enQu GmbH, Stromversorger mit Firmensitz in 24113 Kiel
« am: 25. November 2012, 20:13:14 »
Bin seit 1. Aug. 2012 Kunde dieses Unternehmens und bekam letzte Woche die Preiserhöhungsmitteilung.

Auch der Grundpreis wird von 5,90 Euro/Monat auf 8,70 Euro/Monat erhöht.

Ich frage mich, ob dies die Vertragsbedingungen die mir eine Preisgarantie bis 1. Aug. 2013 zusagten, zulassen.

Im Willkommensbrief von enQu vom 4. Aug. 2012 steht

Zitat:

Preise inklusive aller Abgaben und Steuern. Die Preisfixierung bedeutet, dass alle von enQu beeinflussten Preisbestandteile fixiert sind. Änderungen von Steuern, Abgaben und Netzbetreiberentgelten können in gleichem  Umfang weitergegeben werden.


Es werden die EEG, KWK, Sonderkundenumlage und Offshore Haftungsumlage als Preissteigerungsgründe im Scheiben genannt. Als Gesamtmehraufwandsumme wird 2,66 ct pro kW/h genannt.

Der kW/h-Preis erhöht sich für den Tagstrom von 21,7 ct auf 26,7ct und für den Nachtstrom von 15,5 ct auf 19,10 ct. Das sind nach meiner Auffassung mehr als 2,66 ct pro kW/h.

2,80 Euro monatlich sind nicht viel aber ärgerlich und sehr zweifelhaft. Die Verbrauchspreissteigerungen sind wohl auch nicht konform zu der Preisfixierungszusage..................oder??????????????
wenn wir Verbraucher uns nicht wehren, ziehen uns die Versorger das Fell über die Ohren

Offline khh

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Re: enQu GmbH, Stromversorger mit Firmensitz in 24113 Kiel
« Antwort #1 am: 25. November 2012, 20:47:34 »
Wie lautet denn die Preisänderungsklausel in der von enQu verwendeten AGB ?

Ansonsten:
Siehe "Grundsatzfragen > Weitergabe der zum 01.01.13 erhöhten EEG- Umlage durch Strompreiserhöhung?" !
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline luispold

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Re: enQu GmbH, Stromversorger mit Firmensitz in 24113 Kiel
« Antwort #2 am: 26. November 2012, 19:11:19 »

Bei Abschluss des Vertrages bekam ich nur eine Auftragsbestätigung, vielseitige AGB's wie bei meinen früheren Versorgern sind nicht bei mir eingetroffen!

Sehr geehrter Herr .......
vielen Dank für Ihren Auftrag zur Stromversorgung vom 03.08.2012.
Wir werden alles in die Wege leiten, damit Sie ab dem 01.08.2012 von enQu versorgt
werden. Dazu melden wir die Netznutzung beim örtlichen Netzbetreiber an.
Selbstverständlich kostenlos.
Sie haben sich für enQu Thermo entschieden, eine gute Wahl.
Die Konditionen im Detail:
Arbeitspreis HT: 21,70 Cent/kWh (für den sonstigen Bedarf)
Arbeitspreis NT: 15,50 Cent/kWh (für den Betrieb der Nachtspeicherheizung)
Grundpreis: 5,90 EUR/Monat
Preisfixierung bis: 31.08.2013
Preise inklusive aller Abgaben und Steuern.Die Preisfixierung bedeutet, dass alls von enQu beeinflussten
Preisbestandteile fixiert sind. Änderungen von Steuern, Abgaben und Netzentgelten können in gleichem
Umfang weitergegeben werden.
Sobald uns der Lieferbeginn bestätigt wurde, melden wir uns mit der
Vertragsbestätigung und dem Abschlagsplan bei Ihnen.
Bitte notieren Sie sich zum Lieferbeginn Ihren Zählerstand und übermitteln diesen an
uns sowie an Ihren jetzigen Versorger.
Zusätzlich prüfen Sie bitte Ihre persönlichen Daten und teilen uns Ihre
Änderungswünsche mit. Für Fragen, Wünsche oder Anregungen stehen wir Ihnen
gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr enQu Team
Sie erreichen uns:
• telefonisch montags bis freitags von 09:00 bis 20:00 Uhr unter
• oder jederzeit mit einer E-Mail an:
**14 Cent/Min. aus dem Festnetz der T-Com, abweichende Preise aus dem Mobilfunknetz.
01805-043100
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Offline khh

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Re: enQu GmbH, Stromversorger mit Firmensitz in 24113 Kiel
« Antwort #3 am: 26. November 2012, 19:53:54 »
... Die Preisfixierung bedeutet, dass alls von enQu beeinflussten Preisbestandteile fixiert sind. Änderungen von Steuern, Abgaben und Netzentgelten können in gleichem Umfang weitergegeben werden.

Lag Ihnen diese Preisänderungsklausel bereits bei Auftragserteilung in irgendeiner Form vor? Wenn nicht, dann wurde die Klausel nicht wirksam in das Vertragsverhältnis einbezogen!

Zudem dürfte zweifelhaft sein, ob die Preisänderungsklausel wirksam ist, da in der Klausel nicht zum Ausdruck kommt, dass bei einer Weiterreichung von Umlagenerhöhungen auch die möglicherweise rückläufige Entwicklung der anderen Preisfaktoren berücksichtigt wird!

siehe (heutige) Ausführungen von @RR-F-ft unter "Grundsatzfragen" !

Ergänzung: Außerdem fehlt m.E. (ein Hinweis auf) das Sonderkündigungsrecht.

« Letzte Änderung: 26. November 2012, 20:17:24 von khh »
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Offline Didakt

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Re: enQu GmbH, Stromversorger mit Firmensitz in 24113 Kiel
« Antwort #4 am: 27. November 2012, 11:28:52 »
@ luispold

Was Sie hier hinsichtlich Ihres Vertragsverhältnisses zum Besten geben, scheint mir unvollständig zu sein. Ist es in der Tat so, dass Sie nach Ihrer Auftragsbestätigung die angekündigte "Vertragsbestätigung" nicht erhalten haben? In solchen Liefer- oder Versorgungsverträgen wird man u. a. üblicherweise auf die im Zusammenhang damit geltenden AGB "eingeschworen". Die sollte man sich stets zu Gemüte ziehen! ;)

Offline khh

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Re: enQu GmbH, Stromversorger mit Firmensitz in 24113 Kiel
« Antwort #5 am: 27. November 2012, 12:28:02 »
Ist es in der Tat so, dass Sie nach Ihrer Auftragsbestätigung die angekündigte "Vertragsbestätigung" nicht erhalten haben? In solchen Liefer- oder Versorgungsverträgen wird man u. a. üblicherweise auf die im Zusammenhang damit geltenden AGB "eingeschworen". Die sollte man sich stets zu Gemüte ziehen!

Wenn die AGB dem Kunden erst nach Auftragserteilung zugänglich ist/zugeht (z.B. mit einer Vertragsbestätigung), dann ist das zu spät und diese sind nicht wirksam Bestandteil des Vertrages geworden (vgl. § 305 Abs. 2 BGB oder ständige BGH-Rechtsprechung)!  ;)

Nachtrag: Auf der Internetseite von enQu ist nur zu finden
Zitat
enQu Thermo hat eine Preisfixierung für 12 Monate. Das bedeutet, dass die Preise, die von enQu beeinflusst werden, für diese Zeit stabil bleiben. Sollten sich Steuern, Abgaben oder Netzentgelte ändern, ist enQu berechtigt, in gleichem Umfang die Preise anzupassen.

Dieses "berechtigt" ist eine sogen. "Kann-Bestimmung" und eine solche Preisänderungsklausel wäre schon allein aus diesem Grund nicht wirksam !

« Letzte Änderung: 27. November 2012, 14:19:13 von khh »
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Offline Didakt

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Re: enQu GmbH, Stromversorger mit Firmensitz in 24113 Kiel
« Antwort #6 am: 27. November 2012, 16:31:59 »
Von luispold:

Zitat
…vielseitige AGB's wie bei meinen früheren Versorgern sind nicht bei mir eingetroffen!

Zur Frage der Rechtswirksamkeit von Preisanpassungsklauseln sollte man sich einer Aussage enthalten, als Nichtjurist sowieso, solange man ‒ wie vorliegend ‒ die vollumfänglichen vertragsgegenständlichen Unterlagen und Texte dazu nicht kennt.

Was heißt denn schon, „die AGB sind nicht bei mir eingetroffen.“
Ich kenne im Energiegeschäft keine Muster von Lieferaufträgen aus jüngster Zeit, in denen der Auftraggeber nicht explizit in unterschiedlicher Form im Rahmen der Auftragserteilung bestätigen muss, von den zum Vertragsinhalt werdenden AGB Kenntnis genommen oder erhalten zu haben. Und wer dies bestätigt, aber versäumt hat, die ihm in unterschiedlicher Form zur Verfügung gestellten AGB eingesehen zu haben, hat sorglos gehandelt.

Vorliegend sind nach den bisherigen Aussagen Zweifel darüber angebracht, ob AGB tatsächlich nicht Gegenstand des Vertrages sind. Nicht mehr und nicht weniger!

Offline luispold

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Re: enQu GmbH, Stromversorger mit Firmensitz in 24113 Kiel
« Antwort #7 am: 30. November 2012, 15:47:27 »
Ich verfüge derzeit über 4 Seiten DIN A4 von enQu.............davon allein 2 sind die  Preisänderänderungsankündigung, dazu die 1-seitige Auftragsbestätigung vom 4. Aug. und ein Schreiben  "Vertragsbestätigung & Versorgungsbeginn" vom 10.Aug.2012!

Habe nochmal alle EMails durchgesehen, kein Hinweis auf AGBs!

Aber gleich wie, kann ich mich gegen die Preiserhöhung wehren? Habe noch keinen alternativen Anbieter, der neue Preis erscheint mir vergleichsweise günstig:

19,10 ct brutto der Nachtstrom pro kW/h
26,70 ct brutto der Tagstrom pro kW/h

Es gibt ein paar rechnerische Fehler in dem Beschrieb der neuen Preise, vielleicht ist enQu ein wenig unprofessionell??


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Offline khh

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Re: enQu GmbH, Stromversorger mit Firmensitz in 24113 Kiel
« Antwort #8 am: 30. November 2012, 16:50:55 »
@ luispold,

WIE erfolgte seinerzeit die Auftragserteilung (übers Internet oder in Papierform) ?

War in der Auftragserteilung eine Preisänderungsklausel und ein Anerkenntnis Ihrerseits enthalten ?
Oder gab es einen Verweis auf eine solche Klausel / AGB  -  falls ja, wie lautete diese ?

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Offline luispold

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Re: enQu GmbH, Stromversorger mit Firmensitz in 24113 Kiel
« Antwort #9 am: 08. Dezember 2012, 08:01:20 »
Der Auftrag wurde telefonische besprochen, vorher per Email erfolgte meine Anfrage. Danach in Briefform die Auftragsbestätigung ohne AGB's!! Fand das im Aug. 2012 als äußerst kundenfreundlich.

In anderen Teilen des Forums wird heftigst über die AGB's geschrieben oder zitiert und kritisiert................suche nach einem Vorschlag wie ich mich verhalten soll/kann.

So wie es aussieht, wird enQu in der im Sommer kommenden Jahresrechnung die Preissteigerungen in Rechnung stellen. Meine Vorrauszahlungen vermutlich nicht die Forderung von enQu decken. Da bleibt mir ein Anbieterwechsel und Rechnungskürzung als Möglichkeit.

Auf meinen ersten Einwand gegen die Preiserhöhung hat enQu bislang noch nicht reagiert.

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Offline khh

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Re: enQu GmbH, Stromversorger mit Firmensitz in 24113 Kiel
« Antwort #10 am: 08. Dezember 2012, 12:16:50 »
Der Auftrag wurde telefonische besprochen, vorher per Email erfolgte meine Anfrage. Danach in Briefform die Auftragsbestätigung ohne AGB's!!

Demnach stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar (siehe auch obige Antwort #5):
1. Telefonische Auftragserteilung durch Kunde am 03.08.2012.  -  2. Schriftliche Auftragsbestätigung mit enthaltener Preisänderungsklausel durch Versorger am 04.08.2012.
Fazit: Bei Vertragsabschluss (Auftragserteilung) lagen dem Kunden keine Vertragsbedingungen vor, insofern keine wirksame Einbeziehung in das Vertragsverhältnis (vgl. § 305 BGB).

Zudem dürfte die Klausel inhaltlich der Auftragsbestätigung - Zitat "Änderungen von Steuern, Abgaben und Netzentgelten können in gleichem Umfang weitergegeben werden" einer Inhaltskontrolle (§ 307 BGB) nicht standhalten und insofern unwirksam sein (vgl. BGH-Rechtsprechung).

Zitat
...... suche nach einem Vorschlag wie ich mich verhalten soll/kann. So wie es aussieht, wird enQu ... die Preissteigerungen in Rechnung stellen. ... Da bleibt mir ... Rechnungskürzung als Möglichkeit.

So ist es, wobei Widerspruch nach Zugang einer solchen Abrechnung ausreichend ist. Vermeiden Sie zu hohe Abschlagszahlungen (nötigenfalls die letzte/n Abbuchung/en zurückbelasten).
« Letzte Änderung: 08. Dezember 2012, 12:37:18 von khh »
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Offline luispold

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Re: enQu GmbH, Stromversorger mit Firmensitz in 24113 Kiel
« Antwort #11 am: 02. August 2013, 07:36:16 »
Guten Tag allerseits!

Der Tag der Jahresabrechnung naht.

Habe meine Abschlagszahlungen entsprechend dem Vorschlag von "khh" reduziert und gehe davon aus, dass "enQu" in der Jahresrechnung eine Nachzahlung fordern wird.

Seit gestern habe ich Informationen, dass es für mich noch andere und preiswertere Stromlieferanten für Nachtstrom gibt (Info über VERIVOX Mail von gestern)!

Jetzt bräuchte ich sachdienliche Hinweis zur Kündigungsfrist, da diese mir nicht von "enQu" mitgeteilt wurde!

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Offline luispold

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Re: enQu GmbH, Stromversorger mit Firmensitz in 24113 Kiel
« Antwort #12 am: 13. August 2013, 11:34:03 »
So, die Jahresrechnung ist da!

Habe dieser Rechnung widersprochen und eine Gegenrechnung erstellt.

Sogar eine Antwort von enQu ist eingegangen, per Email, aber immerhin eine Antwort!

Ich bekomme eine korrigierte Rechnung und meiner Vertrags-Kündigung zum 30.09.2013 will man nicht entsprechen, weil ich angeblich einen Vertrag abgeschlossen habe der eine Laufzeit von einem Jahr hat und vor Ablauf rechtzeitig gekündigt werden muss!

Hier der Text der Email:

Vertragsnummer: 00032xxx
 
Sehr geehrter Herr xxxxx
 
wir haben die Rechnung mit der falschen Rechnungsgrundlage soeben storniert und bitten, diesen Fehler zu entschuldigen.
 
Die korrigierte Rechnung mit der Anpassung der Werte zu Ihren Gunsten wird in den nächsten Tagen erstellt und an Sie versandt.
 
Die Einzugsermächtigung ist ebenfalls nichtig.
 
Ihrer Kündigung können wir nicht zustimmen. Sie haben einen Vertrag abgeschlossen, der sich bei nicht fristgerechter Kündigung um ein Jahr verlängert. Diese Frist ist vor knapp 6 Wochen abgelaufen.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Ihr enQu Service Team
enQu GmbH
Speckenbeker Weg 130
24113 Kiel
www.enqu.de


Habe einen neuen preisgünstigeren Versorger aus meiner Umgebung gefunden:

http://www.ew-schmid.de

Von ew-schmid möchte ich ab 01.10.2013 meinen Strom beziehen! Mal sehen wie sich enQu weiterhin verhält!
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Offline khh

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Re: enQu GmbH, Stromversorger mit Firmensitz in 24113 Kiel
« Antwort #13 am: 13. August 2013, 14:39:12 »
@ luispold

Ihre Angaben sind (mal wieder) etwas dürftig und insofern kaum nachvollziehbar.  ;) 

So, die Jahresrechnung ist da! Habe dieser Rechnung widersprochen und eine Gegenrechnung erstellt.
Sogar eine Antwort von enQu ist eingegangen, per Email, ... Ich bekomme eine korrigierte Rechnung ...

Fragen:
Mit welcher Begründung haben Sie denn der Rechnung (und sicherlich doch den Preiserhöhungen ab 01.01.2013) widersprochen?
Auf welche Preise haben Sie in Ihrer Gegenrechnung gekürzt (und enQu die Rechnung korrigiert), auf die Anfangspreise lt. Auftragsbestätigung vom 4.8.2012?

... meiner Vertrags-Kündigung zum 30.09.2013 will man nicht entsprechen, ... Hier der Text der Email: … Ihrer Kündigung können wir nicht zustimmen. Sie haben einen Vertrag abgeschlossen, der sich bei nicht fristgerechter Kündigung um ein Jahr verlängert. Diese Frist ist vor knapp 6 Wochen abgelaufen. ...

In der AGB (Stand: Januar 2012) heißt es dazu  -  Auszug :
Zitat
3. Vertragslaufzeit und Kündigung
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann von beiden Vertragspartnern jederzeit mit einer Frist von fünf Wochen zum Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Sollte in den Produkt- oder Vertragsunterlagen eine andere Regelung vereinbart werden, so geht die spezielle Regelung dieser allgemeinen Regelung vor.

Und zum Produkt „enQu Thermo“ steht auf der aktuellen Internetseite von enQu  -  Auszug :
Zitat
Kundengruppe            private Haushalte, die mit einer Nachtspeicherheizung heizen
Laufzeit und Verlängerung      12 Monate
Kündigungsfrist            5 Wochen zum Ende der Laufzeit

Ob die AGB und/oder eine spezielle Produkt-Regelung wirksam Bestandteil Ihres Vertrages geworden sind, dürfte zweifelhaft sein (siehe vorstehende Beiträge Nov./Dez. 2012).
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Offline luispold

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Re: enQu GmbH, Stromversorger mit Firmensitz in 24113 Kiel
« Antwort #14 am: 14. August 2013, 07:56:44 »
korrigiert habe ich die Rechnung von enQu auf die vereinbarten und bis 1. Aug. 2013 garantierten Preise, zzgl. 2,66 ct EEG ab 1.1.2013.

Da in der Auftragsbestätigung keine Hinweise auf weitere Vertragsbestandteile (die sich der Kunde irgendwo herholen muss) sind, habe ich schriftlich vor einiger Zeit nach der Kündigungsfrist bei enQu angefragt, aber keine Antwort bekommen.

Im Schreiben zur Preiserhöhungsabsicht von enQu sind Kündigungsfristen enthalten = "zum Ende des Folgemonats", diese Kündigungsfrist habe ich für mich in Anspruch genommen.

Am 13.08.2013 hat enQu meine Kündigung akzeptiert und die Schlussrechnung storniert. Man will alles zum 30.09.2013 berechnen! Da wird es wieder was zu korrigieren geben...............?

Fazit: Das Stromversorgungsunternehmen enQu hat kein Interesse an Kontakt mit nörgelnden Kunden und läßt diese auch ziehen.

Mal sehen wie es mit dem nächsten Stromversorger, vermutlich  http://www.ew-schmid.de, so wird!
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