Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Was haltet Ihr davon? Rückforderung wirklich aussichtslos?

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khh:
@ echtgut,
gemäß den ältesten Beiträgen im Unterforum Vattenfall Berlin ist bzw. war der Stromtarif "Berlin Klassik" das Produkt für die Grundversorgung. Dazu siehe Beitrag/Hinweise von @ bolli ! 

Ihrer letzten Abrechnung muss doch zu entnehmen sein, zu welchem Tarif Sie aktuell beliefert werden  -  andernfalls beim Versorger nachfragen.  ::)

RR-E-ft:
Es käme darauf an, ob der Versorger irgendwann einmal dazu übergegangen war, den Kunden zu anderen Bedingungen zu beliefern als zu den Allgemeinen Tarifen/ der Grundversorgung, also ob die Belieferung mal etwa zu günstigeren Preisen erfolgte als zu den als solchen veröffentlichten Allgemeinen Tarifen bzw. allgemeinen Preisen der Grundversorgung.

Sollte dies der Fall gewesen sein, wäre dadurch ein Sondervertrag begründet worden, der nicht dadurch endete, dass der Versorger den Kunden - ohne einen Sondervertrag (ordentlich) zu kündigen - wieder in die Grundversorgung einstufte und entsprechend abrechnete.

Darauf, zu welchem Tarif man aktuell abgerechnet wird, kommt es folglich nicht an. 

 

echtgut:
Kann ich nicht auch unabhängig davon eine Rückzahlung verlangen, weil Preissteigerungen wegen zu später Mitteilung unwirksam waren?

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