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Autor Thema: Vergleichsangebot SÜWAG  (Gelesen 9393 mal)

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Offline Gasbläser

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Vergleichsangebot SÜWAG
« am: 24. November 2012, 10:21:38 »
Liebe Experten,

ich verweise noch einmal kurz auf meinen vorherigen Forumsbeitrag (Kündigung wegen wirtschaftlicher Unzumutbarkeit". Da seitens des Versorgers Süwag und mir keine schriftlichen Vertragsunterlagen zur Verfügung standen (Auftrag wurde 2001 telefonisch erteilt) habe ich inzwischen die Kündigung des Versorgers und hingenommen einen Wechsel zu einem Ökostromanbieter gemacht.

Es wurde mir eine Abschlussrechnung erstellt, in der die ausstehenden, von mir einbehaltenen Zahlungen als offene Forderungen ausgewiesen wurden. Diese habe ich nicht überwiesen.

Nun erhalte ich folgendes Schreiben:

Vergleichsangebot

(...)

unter der o.a. Kundennummer steht noch immer eine Forderung von (Betrag) zur Zahlung aus. Im Sinne eines einvernehmlichen und umfassenden Abschlusses dieser Thematik sind wir - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und aus Gründen der Kulanz - einmalig dazu bereit, mit Ihnen folgende ereinabrung zu treffen:

1. Die Süwag Ernergie AG verzichtet auf die vollumfängliche Geltendmachung der Forderung in Höhe von (Betrag)
2. Sei hingegen leisten eine Pauschale in Höhe von (Betrag entspricht ca. 45% der Forderung)  Euro. Dieses Entgegenkommen ist nicht weiter verhandelbar.
3. Die Parteien sind sich darüber einig, dass mit Ziff. 1 und 2 alle gegenseitigen Ansprüche aus dem bei der Süwag Energie AG unter der Kundennummer (xxx) bis zum (Ende der Vertragslaufzeit) geführten Energielieferungen erfüllt sind.

Bitte bestätigen Sie den Abschluss der vorstehenden Vereinbarung bis spätestens (fett) 7.12.2012, indem Sie dieses Schreiben unterzeichnet ... zurücksenden.

(...)


Was soll ich den davon halten? Das ist doch ein Eingeständnis, das die Preise in der Vergangenheit unrechtmäßig erhöht wurden - sonst würde Süwag doch den gesamten Betrag sofort per Mahnung einfordern.

Bezüglich eines anderen Versorgers (allerdings GAS) wurde mir angeboten, bei einem Wechsel auf eines seiner neuen Produkte die gesamten ausstehenden Forderungen fallen zu lassen.

Soll ich das Angebot komplett verweigern, oder macht es Sinn zu verhandeln?

Über Eure Expertenmeinung würde ich mich freuen, genauso über Feedback anderer Süwag Kunden, mit denen analog verfahren wird.

Offline Cremer

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Re: Vergleichsangebot SÜWAG
« Antwort #1 am: 29. November 2012, 12:52:05 »
@Gasbläser,

sind Sie jetzt grundversorgt oder sonderversorgt?
Dies geht aus dem vorhergenden  Thread nicht eindeutig hervor.
Da ist die Frage von bolli noch offen ;)
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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