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Autor Thema: BDEW zur aktuellen Strompreisdiskussion  (Gelesen 5463 mal)

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Offline RR-E-ft

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BDEW zur aktuellen Strompreisdiskussion
« am: 23. November 2012, 11:55:12 »
Pressemitteilung des BDEW:

http://www.bdew.de/internet.nsf/id/20121122-ps-hildegard-mueller-zur-aktuellen-diskussion-um-die-strompreiserhoehungen-de


Zitat
Die EEG-Umlage, mit der alle Stromkunden die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien fördern, wird 2013 um 47 Prozent steigen. Sie wird sich von derzeit 3,592 auf 5,277 Cent pro Kilowattstunde (Ct/kWh) im kommenden Jahr erhöhen. Die Umlage nach Paragraph 19 der Stromnetzentgelt-Verordnung, mit der die Verbraucher die Befreiung der stromintensiven Unternehmen von den Netzentgelten bezahlen, wird sich 2013 mit 0,329 Ct/kWh gegenüber 2012 (0,151 Ct/kWh) mehr als verdoppeln. Die Umlage aus dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWK-G) zur finanziellen Förderung der umweltfreundlichen Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung wird von 0,002 Ct/kWh auf 0,126 Ct/kWh angehoben. Hinzu kommt die neue Offshore-Haftungsumlage. Mit all diesen Erhöhungen wird automatisch auch der Anteil der Mehrwertsteuer, die auf den Strompreis erhoben wird, steigen.

Fakt ist, dass Energieversorger wie etwa Stadtwerke die gestiegenen Kosten der staatlichen Umlagen zumindest zum Teil durch gesunkene Beschaffungskosten ausgleichen können:

http://www.stadtwerke-jena.de/startseite/unternehmen/aktuell/newsanzeige/hash/e1e78d663c/article/jena-gesetzliche-umlagen-und-abgaben-steigen-stadtwerke-energie-muessen-preise-fuer-strom-ab-januar.html


Zitat
Notwendig wird die Preiserhöhung dadurch, dass zum Januar vier gesetzliche Umlagen auf den Strompreis steigen oder neu eingeführt werden: die EEG-Umlage zur Förderung der Erneuerbaren Energien, die Umlage für die Netzentgeltbefreiung energieintensiver Unternehmen, die Kraft-Wärme-Kopplungs-Umlage und die geplante Offshore-Haftungsumlage, die Haftungsansprüche für nicht gebaute Stromleitungen zu Windparks auf hoher See aufgreift und auf die Stromkunden umwälzt . Diese Umlagen  steigen zum 1. Januar 2013 um 2,66 Cent brutto je Kilowattstunde und damit um mehr als 38 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Allerdings können die Stadtwerke Energie günstigere Konditionen bei der Strombeschaffung an ihre Kunden weitergeben, sodass die Preiserhöhung niedriger ausfällt.

Die Strombeschaffungskosten sind mit den Großhandelspreisen nicht erst in den letzten Monaten gesunken, wie der BDEW suggeriert, sondern seit den Höchstständen 2008 sind die Großhandelspreise bereits seit Jahren erheblich rückläufig.
« Letzte Änderung: 23. November 2012, 12:17:21 von RR-E-ft »

Offline tangocharly

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Worüber regen wir uns denn bei den Strompreisen eigentlich auf ....
« Antwort #1 am: 20. Dezember 2012, 18:26:08 »
... wenn doch in 20 Jahren Kernkraft folgende Situation gegeben sein soll:

Zitat
Der Anstieg der Kosten für Elektrizität verlief in der aggregierten Sichtweise für den Zeitraum bis einschließlich 2011  :o nicht so dramatisch wie in der Öffentlichkeit oft dargestellt :'( . Der Anteil der Ausgaben für Elektrizität am nominalen Bruttoinlandsprodukt liegt mit 2,5 % im Jahr 2011 auf dem Niveau von 1991. Diese Aussage sollte jedoch nicht zur Sorglosigkeit verleiten. In der Zukunft ist damit zu rechnen, dass die aggregierten Elektrizitätsausgaben weiter ansteigen. Dazu tragen der weitere Ausbau der erneuerbaren Erzeugungskapazitäten, sowie der Ausbau von Netzen, Backup-Kraftwerken und Speichern bei.

Quelle: ZEW * Stellungnahme zum ersten Monitoring-Bericht der Bundesregierung
für das Berichtsjahr 2011 * Berlin · Mannheim · Stuttgart, Dezember 2012
• Prof. Dr. Andreas Löschel (Vorsitzender); • Prof. Dr. Georg Erdmann; • Prof. Dr. Frithjof Staiß; • Dr. Hans-Joachim Ziesing


Jetzt gebt halt dem Kaiser, was des Kaisers ist (und meckert nicht ständig - zumal in der Weihnachtszeit bei Friede und Freude - an den Strompreisen rum).
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Re: Worüber regen wir uns denn bei den Strompreisen eigentlich auf ....
« Antwort #2 am: 20. Dezember 2012, 20:20:34 »
... Jetzt gebt halt dem Kaiser, was des Kaisers ist (und meckert nicht ständig - zumal in der Weihnachtszeit bei Friede und Freude - an den Strompreisen rum).
Ja @tangocharly,
... da sind sie wieder einmal, die professionellen Experten beim fröhlichen relativieren. Es müsste den Professoren aufgefallen sein, dass das energiepolitische Zieldreieck ein regelmäßiges Dreieck ist. Die drei Seiten des realen Energie-Dreiecks entwickeln sich aber unterschiedlich und  dazu noch mit erheblichen Zielabweichungen. Muß man denn immer wieder an die Prognosen der jüngsten Vergangenheit erinnern?! Die Seite der Wirtschaftlichkeit zieht sich mit den Haushaltspreisen gewaltig in die Länge. Jeder kann sich selbst bildlich ausmalen, wie der verschobene Energie-Triangel aussieht.

Die Deutschen zahlen mit den Dänen bereits am meisten. Ob die Experten die angekündigten Strompreiserhöhungen für die deutschen nicht priviliegierten Stromverbraucher bereits berücksichtigt haben?
Der nächste Bezug wird folgen und es wird dann zweckbestimmt weiter relativiert. Die Verbraucher sollen beruhigt die Zeche zahlen, solange sie noch können.

Frohe und friedliche Weihnachten, Urbi et Orbi auf und unter den Dächern und im Bahnhofspark, damit auch der Juchtenkäfer Ruhe hat.


Offline tangocharly

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Re: BDEW zur aktuellen Strompreisdiskussion
« Antwort #3 am: 27. März 2013, 17:57:58 »
Auf welcher Seite steht der GA Canty ?

siehste da

In seinem Beitrag für EWeRk zur Berechnung der Eigenkapitalverzinsung (Zinssatz) zieht der Genannte gegen Beschlusskammerentscheidungen der BNetzA vom Leder und wirft der dort genannten Beschlusskammer Rechenfehler vor.

Das EWeRK untersucht und diskutiert energierechtliche und energiewirtschaftliche Fragen aus der Perspektive kommunaler Unternehmen sowie neuer Akteure auf den Energie- und Versorgungsmärkten.

Auszug aus der Homepage
EWeRK-Vorstand (Trägerverein)
 RA Dr. Martin Riedel - Vorsitzender - Becker Büttner Held, Berlin
 Michael Eckardt, Geschäftsführer, Stadtwerke Leipzig
 Gunar Friedrich - Verwaltung - Geschäftsführer der Stadtwerke Schneeberg
 
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Re: BDEW zur aktuellen Strompreisdiskussion
« Antwort #4 am: 27. März 2013, 22:12:13 »
Auf welcher Seite steht der GA Canty ?
Hier auf Seiten der Verbraucher, aber das ist marginal, so gut wie unerheblich.

Man muss da schon in die Tiefen des deutschen Steuerrechts hinabsteigen und da wird es selbst vor Expertenaugen duster. Ein Fehler war, dass das Gerechte und dem Grundgesetz entsprechende Anrechnungsverfahren aufgegeben wurde. Die vom eigenen Unternehmen bezahlte Körperschaftsteuer wurde beim Eigentümer als eine Vorauszahlung auf seine Einkommensteuer angerechnet und der ausgeschüttete Ertrag so individuell versteuert. So sieht das heute eigentlich immer noch unser Grundgesetz zwingend vor. Besteuert werden muss nach dem Leistungsfähigkeits- und nach dem Gleichheitsprinzip. Da sind wir nach meiner Meinung weit davon entfernt. Wer wehrt sich dagegen? Was entspricht denn noch unserer Grundordnung wenn man sich die Entwicklungen ansieht. EEG, GEZ, Steuern, Abgaben ...? Es wird nur noch dem vermeintlichen Sachzwang (Kassenlage) anpassend interpretiert. Gefühlt machen selbst Richter da selten noch eine Ausnahme.

Die Besteuerung ist nun wie sie ist. Wer kann aber schon zu seiner Bank gehen und eine Verzinsung seiner Anlage unter Berücksichtigung der Steuerbelastung verlangen?

Verbindliche Zinsen und Renditen lassen sich nicht nur von Kreditinstituten nur vor Steuern festmachen. Es ist schon ein Fehler, dass hier Einkommens- oder Körperschaftssteuern überhaupt berücksichtigt werden. Der entscheidende Fehler ist aber die völlig überzogene, an ungeeigneten Referenzen fixierte Eigenkapitalverzinsung. Warum wohl will jedes Dorf seine eigenen Stadtwerke mit Strom- und Gasnetz. Strom- und Gasnetze sind heute lukrative und garantierte Goldgruben.

Zitat
Am 7.7.2008 gab die Bundesnetzagentur ihre Entscheidung bekannt, den Eigenkapitalzinssatz für Strom- und Gasnetzanlagen auf einheitlich 9,29 % festzulegen

Erstmals wirksam wird dieser Zinssatz mit Beginn der Anreizregulierung am 1.1.2009. Er gilt für die Dauer einer Regulierungsperiode (5 Jahre für Stromnetze und 4 Jahre für Gasnetze) und bildet die Grundlage für die Bestimmung der Höhe der Eigenkapitalverzinsung im Rahmen der Ermittlung der zulässigen Erlösobergrenzen während der Regulierungsperiode. Entsprechend § 7 Abs. 4, 5 StromNEV setzt sich der Eigenkapitalzinssatz zusammen aus dem Zehnjahresdurchschnitt der jährlichen Umlaufsrenditen festverzinslicher Wertpapiere inländischer Emittenten und einem Zuschlag zur Abdeckung netzbetriebsspezifischer unternehmerischer Wagnisse (der sogenannte „Wagniszuschlag“).

Die Grundlage sollten die jeweiligen Zinsen für Kommunalkredite sein. Die oben als Referenz genommene Umlaufrendite liegt heute bei noch knapp einem Prozent (vor Steuern !). Nach Steuern braucht man nicht mehr rechnen. Berücksichtigt man als privater Anleger die Inflationsrate, sieht man, dass man zu Gunsten der Staatskasse schleichend enteignet wird. Manchmal werden Anleger auch direkt und unter Mitwirkung der deutschen Regierung gleich ganz "freiwillig" enteignet. Siehe die quasi mündelsicheren Eurostaatsanleihen des Euromitgliedstaates Griechenland. Zypern war für Sparer, Anleger und Kreditgeber nicht der erste Sündenfall!

Also, wo gibt es eine riskoärmere und gleichzeitig so lukrative Anlage wie ein Strom- und Gasnetz in Deutschland. Da kommt vielleicht nur noch eine PV-Anlage mit. ;) Aber ja, die und die Renditen, bezahlen ja auch per Zwang die nicht privilegierten Verbraucher. ;)

 

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