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Umrechnung bei Flüssiggas

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Frank Busch:
Weiss nich. Bin kein Chemiker oder DIN-Kasper. Das hängt wahrscheinlich von Annahmen zu Temperatur und Luftdruck ab. Vielleicht auch noch von der Äquatornähe und der Wuppdität der Erdkruste. :-)

Frank Busch:
möglich ist auch dass mit Brennwertangaben gerechnet wird.
Oberer Heizwert, unterer Heizwert. Da kenn ich mich aber nicht aus.

gerpie:
Hallo Ready XL,
ich meinte, daß es Kilowattstunde und nicht Kilowatt pro Stunde heißt.
Gruß Gerhard

bruckschis:
mir wurde auf Anfrage (durch einen Flüssiggaslieferanten) die Auskunft gegeben, dass der ihre Techniker den Heizwert feststellen.
Dieser wird dann zu Grundlage genommen. Auf den oberen Heizwert gehen die gar nicht ein.
Ob der angegebene Wert korrekt ist oder nicht ist meines Erachtens nicht nachprüfbar.
Im übrigen wurde gesetzlich vorgeschrieben ausschließlich in Kwh abzurechnen (auch wenn der Vertrag beispielsweise auf EURO / qqm lautet). Damit soll die Qualität des Gases und nicht die Quantität dem Kunden berechnet werden.
Meines Erachtens vom Gesetzgeber gut gemeint, aber vom Lieferanten eikalt ausgenutzt. Schließlich darf man dem \"Mieter\" ja auch nur den Oberen Heizwert in Rechnung stellen.

Ready XL:
...hmm, also ich habe gehört bzw gelesen, daß bei \"leitungsgebundener Energieversorgung\", so steht es auf meiner Rechnung, lt. Gesetz in kWh abgerechnet werden muß. Ob das auch für Einzelabnehmer gilt weiß ich nicht.

Mein Lieferant berechnet allerdings für 1 qm Flüssiggas 29,5 kWh bei einer Gasqualität nach DIN 51622. Und da ist doch der obere Heizwert noch unter dem aus meiner Abrechnung. Nebenbei sei erwähnt, daß mein Lieferant den Kubikmeter mit dem Fakto 3,98 umrechnet um auf Liter zu kommen. Ist m.E. auch nicht korrekt, aber das werde ich bei der nächsten Abrechnung korrigieren lassen.

Ready XL, der seinem Lieferanten nicht traut

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