Energiepreis-Protest > eins energie in sachsen
EINS Energie gibt (hoffentlich) auf
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fsgj6:
In zumindest einem, noch anhängigen Verfahren gegen die verbliebenen Einzelbeklagten hat EINS Energie, nachdem der Beklagte die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt und gleichzeitig eine Widerklage auf Rückzahlung von überzahlten, noch nicht verjährten Beträgen eingereicht hatte, kurz vor der dem angesetzen Termin zur Haupverhandlung, die Rücknahme der Klage erklärt. Bezüglich der Widerklage des Kunden wurde jetzt von EINS Energie angeboten, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, den vollen Betrag zurückzuerstatten und die Kosten dieses Rechtstreites, sowie auch die Kosten, die dem Mandanten durch die Klage von Eins Energie entstanden sind zu übernehmen.
Vielleicht scheint doch die Erkenntniss gereift zu sein, das ein weiterer Rechtsstreit sehr wenig Aussicht auf Erfolg hätte und man will auf diese Weise ein Urteil zuungunsten von EINS Energie vermeiden.
fsgj6:
Mein Fall ist abgeschlossen - 3160€ gespart
Ich hatte die Vergleichsangebote von Anfang 2012 abgelehnt, dann kam nichts mehr von EINS Energie. Da in meinem Fall noch eine Forderung von 190€ zu meinen Gunsten offenstand und diese Ende 2012 verjähren würde habe ich im vergangenen Oktober EINS Energie über meinem Anwalt selbst ein "Vergleichsangebot (Klagerücknahme)" gemacht und gleichzeitig mitgeteilt, dass ich bei ablehnender Haltung ihrerseits das Verfahren wieder in Gang bringen und gleichzeitig Widerklage bezüglich meiner Forderung erheben werde.
Daraufhin kam von EINS Energie das Angebot eines gegenseitigen 100%tigen Verzichts auf alle Forderungen, die sich aus meinem, seit April 2011 beendeten Vertrag ergeben. D.h. ich verzichte auf 190€ und EINS Energie auf 3350€ offene Forderungen. Anwalts- und Gerichtskosten sollten 20/80% zu meinen Gunsten geteilt werden. Dies wurde von mir abgelehnt. Schlussendlich erklärte sich EINSEnergie bereit auch diese Kosten zu 100% zu übernehmen. Zu diesen Bedingungen haben wir uns nun vergleichsweise geeinigt.
Wie das Verfahren in einem weiteren Fall endete habe ich schon im Thread vom 19.11.2012 beschrieben.
In beiden Fällen stammten die Verträge aus den 90ziger Jahren und waren eindeutige Sonderverträge.
Ich kann sagen: Sich nicht mit weniger als 100% zufriedengeben oder auf Klagerücknahme drängen. EINS Energie weiss genau, dass ihre Aussicht einen Klage zu gewinnen äußerst gering ist.
Clubauto:
na mein Glückwünsch, bei mir rührt sich gar nix mehr.
khh:
--- Zitat von: Clubauto am 02. Februar 2013, 20:42:39 ---... bei mir rührt sich gar nix mehr.
--- Ende Zitat ---
Oje, Sie Ärmster ! ;)
thomasmuckus:
mal als Mutmacher :
http://forum.energienetz.de/index.php/topic,16582.15.html?PHPSESSID=07omdmdaa5t5osr1k7qt02b8b0#msg99085
LG
Thomas der Muckus
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