In einer Wohngemeinschaft (3 Studenten) hat einer der drei Bewohner den Stromvertrag mit Bonus und einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen. Dieser Vertrag verlängerte sich nach ordnungsgemäßer Abrechnung (einschließlich Bonus) des ersten Lieferjahres um ein weiteres Jahr, weil er nicht rechtzeitig gekündigt wurde. Im zweiten Jahr gibt es also keinen Bonus mehr.
Nun zieht der, der den Vertrag abgeschlossen hat, im Verlauf des 2. Lieferjahres aus der Wohnung aus. Hat er ein Sonderkündigungsrecht?
Für den Fall, dass bei rechtzeitiger Kündigung der Wechsel zu einem anderen Anbieter mit Bonus gelungen wäre, wäre es sicher zweckmäßig, - Vertrauen unter den Bewohnern vorausgesetzt -, den Vertrag erst zum Ablauf dieses neuen Lieferjahres zu kündigen und mit den Bewohnern abzurechnen.
berghaus 09.06.15