Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung

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Netznutzer:
@ KKRUBIN

Ich konnte vor ein paar Tagen lesen, dass die Vetragslaufzeit mit Vertragsbestätigung beginnt und nicht mit dem Lieferbeginn. Dies wurde von einem Gericht so entschieden, da es dem Verbraucher nicht zuzumuten ist, solche Dinge zu unterscheiden. Anscheinend machen sich die Lieferanten diese Unwissenheit zu nutze. Ich werde morgen mal suchen, ob ich den Link wiederfinde.

In diesem Fall ist klar, dass der Lieferant jeweils seinen Vertrag am 19.03 eines Jahres als beendet ansieht, und der Vertrag sich entsprechend verlägert, wenn man nicht mit einer vereinbarten Frist vor dem Vertragsstart (19.03.) gewkündigt hat.

Gruß

NN

bolli:
Wenn dieses allgemeine Rechtssprechung würde hätte es natürlich, wie KKRUBIN in seiner Erklärung andeutete, Auswirkungen auf viele Boni-Angebote, da diese vielfach nicht an die Vertragslaufzeit sondern an die Belieferungszeit anknüpfen. Diese ist dann aber nie identisch mit der Vertragslaufzeit, die ggf. nach einem Jahr endet.  Da bin ich mal gespannt, ob sich diese Idee eines Richters allgemein durchsetzt.
Aber wichtig ist wohl das Gesamtkonstrukt Vertrag - Vertragslaufzeit - Kündigung. Solange dieses stimmig (für den Verbraucher) ist, hab ich damit kein Problem.

KKRUBIN:
Ich habe jetzt meine gesamte Korrespondenz durchgesehen. Seit 4 Jahren wechsel ich jährlich
aus Kostengründen den Stromlieferanten. Alle Lieferverträge enden durch meine Kündigung oder
durch Kündigung des Nachlieferanten jeweils zum 30.04. mit Beendigung der Strombelieferung
und der neue Vertrag beginnt jeweils mit dem 01.05. eines Jahres, außer bei Almado AG, da
endet der Vertrag mitten im Monat? Und dann ist da noch ein Punkt, wenn die Vertragslaufzeit
vom 20.03.12 bis zum 19.03.13  gerechnet wird (siehe Auflistung oben) also 12 Monate
Laufzeit, dann fehlen wesentliche Bestandteile des Vertrages, es fehlen ca. 2,5  Monate
Strombelieferung durch Almado AG (Erstbelieferung zum 01.06.12) und es fehlen 2
Abschlagszahlungen durch mich als Kunde (1.Zahlung am 15.05.12 für Juno 12). Es ist
fraglich, ob unter diesen Voraussetzungen ein Vertrag überhaupt zustandegekommen ist.

khh:

--- Zitat von: KKRUBIN am 08. März 2013, 00:11:05 ---Es ist fraglich, ob unter diesen Voraussetzungen ein Vertrag überhaupt zustandegekommen ist.
--- Ende Zitat ---

Die Ihrer Meinung nach "fehlenden wesentlichen Bestandteile des Vertrages" dürften wohl eher nicht die Kriterien sein, die für ein wirksames Zustandekommen des Vertrages maßgeblich sind.

Ich würde der Kündigungsbestätigung zum 19.03.2014 per Email und Einwurf-Einschreiben widersprechen und unter Fristsetzung von max. 2 Wochen eine Kündigungsbestätigung zum 31.05.2013 mit Zusicherung der Bonuszahlung verlangen. Kommt ein negativer Bescheid, würde ich mich an die Schlichtungsstelle Energie e.V. wenden (spätestens nach 4 Wochen, wenn eine Antwort ausbleibt) und darlegen, dass ich mich bzgl. der Vertragslaufzeit und der Voraussetzungen für die Bonuszahlung von Almado getäuscht fühle.

Die nachstehende Argumentation von @Amazone erscheint mir schlüssig und erfolgsversprechend zu sein.


--- Zitat von: Amazone am 25.01.2013 ---Die ursprüngliche AGB-Forrmulierung bestimmt nur das Datum des Zustandekommens des Vertrages, nicht jedoch dessen Beginn, der typischerweise mit dem Start der Belieferung identisch ist. Eine abweichende Interpretation halte ich für unwirksam. Warum sollte auch sonst eine Notwendigkeit bestanden haben, die bestehende Formulierung (in der neuen AGB-Version) nachträglich zu ergänzen?
--- Ende Zitat ---
[Hervorhebung und Ergänzung in ( ) durch khh]

nelly:
Ich komme zurück auf meinen Beitrag vom 6.2.13 an dieser Stelle. Nachdem ich auf meine Sonderkündigung zum 01.04.2013 zunächst eine Kündigungsbestätigung zum 18.02.13 bekommen habe, legte ich Widerspruch ein. Dann bekam ich -  unter Zugrundelegung der gleichen Kündigung - eine Bestätigung zum 08.03.2013 (immer noch ein Datum vor Ablauf der 12-monatigen Belieferung). Wieder Einspruch, darauf eine Nachricht von almado in der u. a. folgender Satz stand:

"Nach erneuter Durchsicht des Schriftverkehrs hatten wir dann mit Schreiben vom 27.02.2013 das Beendigungsdatum auf den 08.03.2013 angepasst. Sie berufen sich in Ihrem Schreiben vom 27.02.2013 auf das zugesagte Sonderkündigungsrecht. Dieses haben wir umgehend für Sie umgesetzt. Eine Sonderkündigung wird zum nächstmöglichen Termin ausgesprochen „ohne Einhaltung von Fristen bis zum Wirksamwerden der Erhöhung“.

In dem Schreiben vom 25.11.2012 von almado (s. mein Beitrag vom 25.01.13) stand aber:

"Aufgrund dieser Preisanpassung haben Sie das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung
zu kündigen."

Das sind doch zwei verschiedene Aussagen. Der gravierende Unterschied liegt doch in den von mir in der ersten Aussage rot markierten Stellen.
Kommen die damit durch ?? Wer weiß hier Rat ?

Inzwischen habe ich auch schon die Abrechnung zum 8.3.13 von almado erhalten. Gleich Widerspruch eingelegt, vier Wochen Frist gesetzt und angekündigt den Vorgang der Schlichtungsstelle zu übergeben.

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