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Autor Thema: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung  (Gelesen 90033 mal)

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Offline Amazone

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Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
« Antwort #15 am: 21. November 2012, 17:55:51 »
Ich persönlich würde schon deshalb niemals einen Paketvertrag abschließen, weil da Minderverbräuche nicht erstattet und Mehrverbräuche mit geradezu irrsinnigen Preisaufschlägen sanktioniert werden.

Offline dattelner

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Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
« Antwort #16 am: 21. November 2012, 18:58:57 »
OT:Ich hab jetzt das 3.Jahr annähernd den gleichen Verbrauch, +- 200 kwh, da rechnet sich das aber, selbst noch bei dem nächst höheren anbieter (Stromio), mit gut 200 Euro mehr.

Offline coca

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Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
« Antwort #17 am: 26. November 2012, 16:40:25 »
Darf Almado jetzt überhaupt die Preise zum 01.01.12 erhöhen? Ich dachte jeder Stromanbieter muss diese Erhöhung mindestens 6 Wochen vorher ankündigen. Es sind aber nur 5 Wochen ab heute als diese Meldung kam! Oder habe ich das falsch verstanden, ich kann ja nichts für den Fehler von Almado.

Offline khh

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Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
« Antwort #18 am: 26. November 2012, 18:59:30 »
Fraglich könnte sein, ob die Preisänderungsklausel inhaltlich der AGB überhaupt wirksam ist !?

Dazu RR-E-ft unter "Grundsatzfragen > Rechtslage bei undurchsichtiger Weitergabe hoheitlicher Abgaben/Umlagen" :
Zitat
Die zentrale Frage ist, ob eine solche Klausel es dem Lieferanten ermöglicht, seinen Gewinnanteil am Preis nachträglich zu erhöhen.
Ist eine solche Möglichkeit nicht sicher ausgeschlossen, so handelt es sich idR. um eine unangemessene Benachteiligung für den Kunden, die dazu führt, dass die Klausel der Inhaltskontrolle nicht standhält.
Eine solche Möglichkeit zur nachträglichen Erhöhung des Gewinnanteils ist dann nicht ausgeschlossen, wenn der Klauselverwender seine Preise stärker erhöhen kann als seine Gesamtkosten tatsächlich gestiegen sind.

d.h., in der Klausel muss zum Ausdruck kommen, dass bei einer Weiterreichung von Umlagenerhöhungen auch die möglicherweise rückläufige Entwicklung der anderen Preisfaktoren berücksichtigt wird!

Siehe auch "Grundsatzfragen > Weitergabe der zum 01.01.13 erhöhten EEG- Umlage durch Strompreiserhöhung?" ! 


« Letzte Änderung: 26. November 2012, 19:03:36 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline synoptra

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Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
« Antwort #19 am: 27. November 2012, 09:59:33 »
Ich habe von almado-energy ein Schreiben erhalten, nach dem lediglich die EEG Umlage durchgereicht wird, womit ich leben kann. In meinem Vertrag (eingeschränkte Preisgarantie) steht auch, dass die Umlagen jederzeit weitergegeben werden können.

Die 6-Wochenfrist gilt dann wahrscheinlich nur für andere Preiserhöhungen?

Frage ist aber, ob eine solche Klausel zulässig ist, da doch generell alle Stromanbieter dazu verpflichtet sind, Preiserhöhungen mindestens 6 Wochen vorher anzukündigen.
Dazu gibt es im Falle von almado 2 Varianten:
1.) Die erste Erhöhung auf über 28 Cent war kein Versehen --> Dann habe ich Sonderkündigungsrecht.
2.) Die erste Erhöhung war ein Versehen und es greift nur die zweite (am 25.11.) --> Dann ist die Preiserhöhung zum 01.01.2013 unwirksam, weil die Frist von 6 Wochen nicht eingehalten wurde.

In jedem Fall will ich weg von almado. Meinetwegen zum 01.01.2013. Meine Kündigung habe ich seinerzeit per Einwurfeinschreiben versendet - und ich gehe davon aus, dass diese auch gilt (auch wenn almada 10 Tage später behauptet, es sei ein Versehen).
Oder sehe ich das falsch??

Offline coca

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Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
« Antwort #20 am: 27. November 2012, 10:29:16 »
Frage ist aber, ob eine solche Klausel zulässig ist, da doch generell alle Stromanbieter dazu verpflichtet sind, Preiserhöhungen mindestens 6 Wochen vorher anzukündigen.
Dazu gibt es im Falle von almado 2 Varianten:
1.) Die erste Erhöhung auf über 28 Cent war kein Versehen --> Dann habe ich Sonderkündigungsrecht.
2.) Die erste Erhöhung war ein Versehen und es greift nur die zweite (am 25.11.) --> Dann ist die Preiserhöhung zum 01.01.2013 unwirksam, weil die Frist von 6 Wochen nicht eingehalten wurde.

So waren auch meine Überlegungen und deshalb die Frage ob es rechtens ist!?

zu Punkt 1: Almado hat ja selbst erklärt, dass das erste Schreiben ein Versehen war.

Also wer kann uns helfen und sagen ob die Preiserhöhung zu spät angekündigt war oder nicht?

Offline Amazone

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Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
« Antwort #21 am: 28. November 2012, 00:28:54 »
Zitat
Dann ist die Preiserhöhung zum 01.01.2013 unwirksam, weil die Frist von 6 Wochen nicht eingehalten wurde.

Falsch! Für die Weitergabe von hoheitlich bestimmten Preisbestandteilen gibt es (vgl. AGB) keine 6-Wochen-Frist, sie ist jederzeit möglich.

Die Unwirksamkeit einer Preiserhöhung kann sich aber aus einer unwirksamen Preisanpassungsklausel ergeben (vgl. die Ausführungen von RR-E-ft)

Offline coca

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Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
« Antwort #22 am: 30. November 2012, 19:03:14 »

Ist euch mal aufgefallen, dass Almado täglich die Preise und Konditionen ändert! Was macht das für einen Sinn?
« Letzte Änderung: 29. Mai 2015, 13:10:38 von energienetz »

Offline Amazone

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Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
« Antwort #23 am: 08. Dezember 2012, 13:31:21 »



"Einer falschen Kundengruppe zugeordnet"? Und deswegen eine falsche Preisänderung erhalten? Dass ich nicht lache!  Denn wenn tatsächlich einer anderen Kundengruppe die unrechtmäßige Preiserhöhung sogar dann noch als rechtens "verkauft" worden wäre, nachdem deren kundengruppenunabhängige Rechtswidrigkeit durch Kundenbeschwerden und kritische öffentliche Diskussion klar offengelegt worden war, dürfte die  von Almado wohl klar erwiesen sein.  Etwaig Betroffene bitte melden!
« Letzte Änderung: 14. Juli 2015, 11:27:24 von energienetz »

Offline Primagas-Kunde

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Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
« Antwort #24 am: 08. Dezember 2012, 21:20:17 »
Habe der Preisanhebung widersprochen und dann auch die obige Rückruder-E-Mail erhalten.

Gestern kam der neue Brüller der Firma Almada: Sie sandte mir eine vertrauliche E-Mail mit dem Betreff Kündigungsbestätigung in welcher sie meine Kündigung zum 31.12.2012 bestätigte.

Ich habe nie zum 31.12.2012 sondern nur zum 31.03.2013 gekündigt. Es drängt sich der Verdacht auf, die wollen die 12-Monats-Vertragsdauer unterlaufen, um sich damit den 25%-Neukundenrabatt zu ersparen.

Sehr geehrte Firma Almado,
widerspruch auf ihre e-mail vom 07.12.2012 17 uhr 41
wir haben nie zum 31.12.2012 sondern mehrfach zum 31.03.2013 gekündigt. was soll das spielchen? bitte weisen sie uns die angebliche kündigung zum 31.12.2012 nach, ansonsten erfüllen sie ihren vertrag wie vereinbart.
gruss
« Letzte Änderung: 29. Mai 2015, 13:11:57 von energienetz »

Offline berghaus

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Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
« Antwort #25 am: 11. Dezember 2012, 15:20:45 »
Ist so was nicht...?

Wo kann man das melden?

berghaus 11.12.12
« Letzte Änderung: 25. Februar 2015, 15:03:37 von DieAdmin »

Offline Amazone

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Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
« Antwort #26 am: 11. Dezember 2012, 15:34:31 »
Strafanzeigen und -anträge nimmt jede Polizeidienststelle und Staatsanwaltschaft entgegen. Empfehlenswert ist, sich direkt und schriftlich an die Staatsanwaltschaft zu wenden.

Allerdings sollte man einen hinreichenden Tatverdacht auch sauber darlegen und begründen können, sonst wird da nicht viel passieren. Zudem messen Staatsanwälte Strafanzeigen, die über Rechtsanwälte eingereicht werden, regelmäßig höhere Bedeutung zu.

Offline Amazone

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Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
« Antwort #27 am: 08. Januar 2013, 14:15:33 »
@ Primagas-Kunde

Sie machen in meinen Augen zwei Fehler:

1. Sie reagieren zu emotional und damit zu persönlich und zu wenig sachlich.

2. Sie werfen mit allerlei juristischen Dingen um sich, die auf sehr wackligen Füßen stehen.

Übergeben Sie die Sache lieber in fachkundige juristische Hände.
« Letzte Änderung: 08. Januar 2013, 16:38:06 von Amazone »

Offline khh

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Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
« Antwort #28 am: 08. Januar 2013, 14:53:59 »
... Ich werde mir - ... – die letzten 2 Lastschriften (erfolgt am 15.10.2012 und 16.11.2012) über insgesamt 108 € zurückholen, falls ...
... Sollte dies ... , werde ich die 2 o.g. Lastschriften widerrufen, eine Möglichkeit welche mir bis zum 15. Febr. 2013 offen steht und ...

@Primagas-Kunde

Mit der Rückgabe der genannten Lastschriften bis zum Termin 15.02.2013 dürften Sie ein Problem bekommen, da sich die Lastschriftbedingungen der Banken/Sparkassen mit Wirkung ab 09.07.2012 geändert haben !
Bis dahin galt die Rückgabefrist "innerhalb von 6 Wochen nach Rechnungsabschluss", welcher bei Privatkunden üblicherweise jeweils zum Quartalsende erfolgt.
Seit 09.07.12 gilt die Rückgabefrist "innerhalb von 8 Wochen nach Abbuchung. Wenn Sie sich beeilen, dann können Sie gerade noch die Lastschrift vom 16.11.12 zurückbuchen lassen !!   ;)
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Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Primagas-Kunde

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Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
« Antwort #29 am: 08. Januar 2013, 15:18:18 »
"Bis dahin galt die Rückgabefrist "innerhalb von 6 Wochen nach Rechnungsabschluss", welcher bei Privatkunden üblicherweise jeweils zum Quartalsende erfolgt.
Seit 09.07.12 gilt die Rückgabefrist "innerhalb von 8 Wochen nach Abbuchung. Wenn Sie sich beeilen, dann können Sie gerade noch die Lastschrift vom 16.11.12 zurückbuchen lassen !!"


Schade, dann kann ich halt nur einen Monat die Kohle zurückholen. Wenn überhaupt, da ja eh alles auf wackligenFüßen stehe.


 

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