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Autor Thema: Sperrandrohung n. § 19 StromGVV bei Photovoltaik  (Gelesen 8736 mal)

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Offline Nerv-Bert

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Sperrandrohung n. § 19 StromGVV bei Photovoltaik
« am: 13. November 2012, 22:42:04 »
Hallo,

EON bringt mich wieder in Schwierigkeiten. Ich würde mich über Hilfe sehr freuen.
Im Jahre 2010 wurde durch Eon Netz ein Doppelzähler ACE 3000 f. meine Solaranlage eingebaut. Die Anlage speist nur ein. Vertragsgrundlage ist nur das EEG.
Für den Zähler zahle ich an Eon Netz eine jährliche Zählergebühr. Im Frühjahr 2011 meldet sich Eon Vertrieb und möchte für den Bezugsstrom Geld und ebenfalls eine Zählergebühr. Es wird mir vom Eon Vertrieb eine Kontonummer für den Bezugsstrom zugeteilt. Verwundert wende ich mich an beide Firmen. Wie kann man für einen Zähler 2 Gebühren verlangen, zumal bis dahin nur Eon Netz mein Ansprechpartner war.
Ich habe seit dem den Rechnungen von Eon Vertrieb ständig widersprochen - auf welcher Basis habe ich mit denen einen Vertrag? Auf mehrere Schreiben, bis an die Geschäftsleitung v. Eon Vertrieb, keine Antwort. Durch die Mahnkosten sind jetzt knapp 100 € überschritten und die Sperrung ist angedroht.

Zwischenzeitlich hat Eon Netz den Mietzähler ausgetauscht. Seit dem habe ich auch keinen Bezugsstrom mehr. Vorher war der Wert 10 KW/h in 1 1/2 Jahre. Der ACE 3000 ist nach meinen Recherchen als ungeeignet für Wechselrichterbetrieb verlässlich seit 2007 der Eon bekannt. Also der Bezugsstrom ist ein Mangel des Zählers. Aber dieser Bezugsstrom ist die Basis und der Anschluss als solcher (den keiner will und braucht) für die Forderungen der Eon Vertrieb.

Wie würdet Ihr Euch in diesem Fall verhalten? Ist die Sperrandrohung ernst zu nehmen? Wie kann ich die Angelegenheit bereinigen ohne zu zahlen? Auf meine Briefe, Telefonate, Erklärungen wird bei Eon Vertrieb nicht eingegangen. Immer die gleichen Standardschreiben ...

Ich weiß nicht mehr weiter.
 
Vielen Dank!

Offline Netznutzer

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Re: Sperrandrohung n. § 19 StromGVV bei Photovoltaik
« Antwort #1 am: 13. November 2012, 23:17:58 »
Wechselrichter benötigen Strom. Bei einem "schwarzen" Zähler ohne Rücklaufhemmung drehen sie rückwärts, wenn die Anlage Strom benötigt, sonst werden sie von der Anlage versorgt. Durch den Wechsel auf 2 Richtungszähler entstehen 2 Sachen. Du bekommst nun für sämtl. produzierten Strom deine Einspeisevergütung, die höher liegen dürfte als der Bezugsstrom. Auf der anderen Seite entsteht ein Grundversorgungsvertrag für den Bezug, da die Anlage per Definition ein Haushaltskunde ist. Darauf hat der Grundversorger Anspruch! Dieser Grundversorgung kann nur durch Setzen eines "alten, schwarzen" Zählers ohne Rücklaufhemmung entgegnet werden, oder durch Lieferantenwechsel. Ob es sinnvoll ist für 10 kWh dieses Zählerkonstrukt zu setzen, mag dahingestellt sein, sieht man nur die Fakten, hing dort ein elektr. Zweitarifzähler, für den der Vertrieb Netzentgelte zahlen musste und diese nun plus Stromlieferung von dir verlangt.

Gruß

NN

Offline userD0005

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Re: Sperrandrohung n. § 19 StromGVV bei Photovoltaik
« Antwort #2 am: 14. November 2012, 07:51:27 »
Hallo,

EON bringt mich wieder in Schwierigkeiten. Ich würde mich über Hilfe sehr freuen.
Im Jahre 2010 wurde durch Eon Netz ein Doppelzähler ACE 3000 f. meine Solaranlage eingebaut. Die Anlage speist nur ein. Vertragsgrundlage ist nur das EEG.
Für den Zähler zahle ich an Eon Netz eine jährliche Zählergebühr. Im Frühjahr 2011 meldet sich Eon Vertrieb und möchte für den Bezugsstrom Geld und ebenfalls eine Zählergebühr. Es wird mir vom Eon Vertrieb eine Kontonummer für den Bezugsstrom zugeteilt. Verwundert wende ich mich an beide Firmen. Wie kann man für einen Zähler 2 Gebühren verlangen, zumal bis dahin nur Eon Netz mein Ansprechpartner war.
Ich habe seit dem den Rechnungen von Eon Vertrieb ständig widersprochen - auf welcher Basis habe ich mit denen einen Vertrag? Auf mehrere Schreiben, bis an die Geschäftsleitung v. Eon Vertrieb, keine Antwort. Durch die Mahnkosten sind jetzt knapp 100 € überschritten und die Sperrung ist angedroht.

Zwischenzeitlich hat Eon Netz den Mietzähler ausgetauscht. Seit dem habe ich auch keinen Bezugsstrom mehr. Vorher war der Wert 10 KW/h in 1 1/2 Jahre. Der ACE 3000 ist nach meinen Recherchen als ungeeignet für Wechselrichterbetrieb verlässlich seit 2007 der Eon bekannt. Also der Bezugsstrom ist ein Mangel des Zählers. Aber dieser Bezugsstrom ist die Basis und der Anschluss als solcher (den keiner will und braucht) für die Forderungen der Eon Vertrieb.

Wie würdet Ihr Euch in diesem Fall verhalten? Ist die Sperrandrohung ernst zu nehmen? Wie kann ich die Angelegenheit bereinigen ohne zu zahlen? Auf meine Briefe, Telefonate, Erklärungen wird bei Eon Vertrieb nicht eingegangen. Immer die gleichen Standardschreiben ...

Ich weiß nicht mehr weiter.
 
Vielen Dank!

Bitte wende Dich an:
www.photovoltaikforum.com
Dort gibt es sicher andere Betreiber von PVA innerhalb EON Netzgebiet

Es ist recht untypisch, das für solch kleine Anlage für den Bezugsstrom des WR ein eigener Zähler+Abrechnung verlangt wird. Ich betreibe auf meinem Haus/Grundstück eine 25kWp Anlage
ohne das ein extra Zähler und Kosten für den Bezugsstrom vorhanden sind (im Netz der Envia Mitnetz).
Meine zweite Anlage 200kWp hat einen Bezugsstromzähler. Für Diesen, die Grundgebühr, die Abrechnung und die verbrauchten kWh (ca. 3-5 pro Monat) kassiert Envia/Mitnetz 90€+Ust.
« Letzte Änderung: 14. November 2012, 11:12:32 von Evitel2004 »

Offline Nerv-Bert

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Re: Sperrandrohung n. § 19 StromGVV bei Photovoltaik
« Antwort #3 am: 14. November 2012, 15:31:17 »
Vielen Dank für die Antworten.

Ich habe im Photovoltaikforum die Angelegenheit eingestellt.

Allerdings dachte ich hier an eine Hilfestellung in Richtung Schutzbrief/Hausverbot oder so. Ich habe leider nichts gefunden.

Da eine Kommunikation mit beiden Firmen nicht möglich ist (Vertrieb schweigt, Netz will den Zähler nicht durch einen Einrichtungszähler ersetzen bzw. einen eigenen akzeptieren, lässt sich ganz lange Zeit mit Antworten) werde ich zwischen den Fronten zerrieben. Dagegen möchte ich mich schützen.

MfG

@NN
"Wechselrichter benötigen Strom." Wieso zeigt der neue Zähler (auch Doppelzähler) bei der gleichen Anlage seit einem 1/2 Jahr den gleichen Wert 0 an?
« Letzte Änderung: 14. November 2012, 15:53:35 von Nerv-Bert »

Offline Ben

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Re: Sperrandrohung n. § 19 StromGVV bei Photovoltaik
« Antwort #4 am: 29. Juli 2014, 15:27:17 »
Die Schlichtungsstelle Energie will demnächst eine Empfehlung zum Thema Netzkappung veröffentlichen.

http://www.photovoltaikforum.com/magazin/recht/rechtliche-grauzone-netzunterbrechung-aufgrund-unbezahltem-bezugsstroms-2064/

Offline Ben

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