da übermittelt man Jahr für Jahr nach Eingang der jew. Jahresrechnung seinen Einwand gegen die Billigkeit des Energiepreises und kalkuliert auf der gebilligten Basis den zu vergütenden Preis sowie die künftigen monatlichen Abschlagzahlungen mit dem Hinweis, diese nicht anderweitig verrechnen zu dürfen und muss nun wieder feststellen, dass statt der zweckgebundenen Gesamt-Abschlagzahlung von 1.572,00 € lediglich 290,26 Euro als Zahlungen anerkannt wurden. Daneben fordert man offene Rechnungsbeträge in Höhe von 895,57 €.
Als Reaktion darauf die eingegangene Rechnung im Original zurück mit dem Hinweis auf Fehlerhaftigkeit und damit Nichtfälligkeit,
wobei anzumerken ist, dass gem. gebilligten Energiepreis insgesamt eine Überzahlung von 175,26 € erfolgt ist.
Mit Spannung wird auf die Reaktion des Versorgers gewartet.