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Autor Thema: Richtiges Verhalten bei Preiserhöhung Nachtspeicheröfen zum 01.01.2013  (Gelesen 2435 mal)

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Offline sgrund

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Hallo,

ich habe eine Nachtspeicherheizungder Lieferant ist RWE. Zum 1.1.13 soll es jetzt wegen des EEG eine Preiserhöhung geben, zusätzlich gibt es ein Angebot bis Ende 2015 mit Preisgarantie zu gleichen Konditionen (NT 17,71 Cent, HT 21,52 Cent / KWh).
Ich zahle aber seit 2009 nur NT 12,5 und HT 14,8 Cent aufgrund einer schriftlichen Nichtakzeptanz der ab dann folgenden Preiserhöhungen wegen nicht erfolgtem Nachweis der Notwendigkeit der Erhöhungen seitens RWE. Außer blablabla hat die RWE bisher nichts unternommen den aus ihrer Sicht vollen Preis rechtlich von mir nachzufordern.
Wie soll ich mich jetzt richtig verhalten, weiterhin ab 1.1.13 den bisherigen Preis unter Hinweis meiner bisherigen Schreiben (Musterschreiben hier von der Seite) zahlen oder den Betrag, welcher als Umlagenerhöhung nach dem EEG ab 1.1.13 durch die Medien ging, draufschlagen?

 

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