Hartz IV: Stromschulden durch Selbstverschuldenhttp://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-stromschulden-durch-selbstverschulden-18914.htmlDie Entscheidung:
LSG der Länder Berlin und Brandenburg · Beschluss vom 12. September 2012 · Az. L 14 AS 2105/12 B ER auf Openjur:
http://openjur.de/u/542503.html...
Die im Gesetz vorgesehene Möglichkeit der Übernahme von Schulden hat nicht den Sinn, den Leistungsberechtigten immer von der Verantwortlichkeit für sein eigenes Handeln freizustellen. Wer sehenden Auges die von ihm eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nur im unzureichenden Maß auch durch einen unangemessenen Verbrauch, der auch nicht sonst erklärt werden kann, erfüllt, muss die Folgen tragen.
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Das LSG geht bei einen 1-Personen-Haushalt von einen Durchschnittsverbrauch von 2.050 kWh aus. Im konkreten Fall hatte dieser aber über 6.000 kWh als reinen Haushaltsstrom-Verbrauch