Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Aus der Primagas GmbH wird die Primagas Energie GmbH & Co KG  (Gelesen 215987 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Ursel

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 2
  • Karma: +0/-0
Re: Aus der Primagas GmbH wird die Primagas Energie GmbH & Co KG
« Antwort #15 am: 03. Januar 2013, 20:05:06 »
Auch wir wurden zweimal aufgefordert der Übertragung der vertraglichen Vereinbarungen zuzustimmen. Ich habe dann bei PRIMAGAS nachgefragt was passiert wenn wir nicht zustimmen und zwei Sacharbeiter haben mir unabhängig voneinander die Auskunft gegeben, daß der Vertrag dann von ihrer Seite aufgelöst und der Tank abgeholt wird. Auf die Frage wer die Kosten für die Tankabholung tragen muß wurde mir zugesagt, daß dies zu Lasten von Primagas gehen würde. Super dachten wir, da wir den Tank sowieso nicht mehr brauchen, habe sofort einen Brief hingeschrieben und mitgeteilt:
" hiermit teilen wir ihnen mit, daß wir einer Übertragung der vertraglichen Vereinbarungen von der PRIMAGAS GmbH auf die PRIMAGAS ENERGIE GmbH & Co. KG nicht zustimmen."
Heute kam nun ein Brief von Primagas zurück: " schade, dass Sie den Vertrag von PRIMAGAS beenden möchten. Ihre Kündigung haben wir erhalten". Ich habe nie eine Kündigung erwähnt und soll nun die Kosten für die Tankabholung und das Abpumpen des Gases bezahlen. Hat jemand  Ahnung ob das Rechtens ist?

Offline Watzl

  • Moderator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 873
  • Karma: +7/-0
Re: Aus der Primagas GmbH wird die Primagas Energie GmbH & Co KG
« Antwort #16 am: 03. Januar 2013, 21:47:53 »
Ärgerlich, sehr ärgerlich das Ganze!
Lesen sie ihren Vertrag und sie werden finden, wer die Kosten für den Fall der Kündigung zu übernehmen hat - der Mieter.
Das ist in diesen Flüssiggasverträgen immer so. Wäre man sich dieser Sache vor der Unterschrift bewußt gewesen, so hätte man so einen Vertrag nie unterschrieben.
Aber nun liegt das Kind im Brunnen. Was ist zu tun? Sich wehren mit allem was man sich denken kann: bei einer Rechtsschutzversicherung, die da mitmacht, ist das ein gangbarer Weg.
Ohne Rechtsschutz und ohne einen wirklich guten Anwalt werde sie immer verlieren.

Also: End mit Schmerzen statt Schmerz ohne Ende.

Ich kenne zahlreiche solcher Fälle. Die Erfolgsquote ist erschreckend gering. Da gibt es einen Vertrag und der trägt ihre Unterschrift.......

Mit der Wut um Bauch neigt man zuerst einmal zum Kämpfer zu werden. Besser ist es, diese Gelegenheit als Chance zu sehen und sich von diesen Vertragsleuten zu verabschieden.

Schreiben sie einen Dankesbrief an Primagas und bedanken sich für das Ausstiegsangebot.

Wenn sie mir wenig Glauben schenken, dann durchforsten sie dieses Forum und sie werden mir evtl. Recht geben.

Die Verträge hören sich immer gut an, sind aber eher vergleichbar mit dem Gesang der Sirenen. Diese hätte mit dem alten Odyseus auch nichts schönes vorgehabt, hätte sie ihn zu fassen bekommen.

Ihre Gefühle in dieser Situation sind nachvollziehbar. Ziehen sie aber einen Schlussstrich unter ihren Vertrag. Das wird ihnen langfristig mehr bekommen.

Guten Erfolg

H. Watzl

Offline Ursel

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 2
  • Karma: +0/-0
Re: Aus der Primagas GmbH wird die Primagas Energie GmbH & Co KG
« Antwort #17 am: 04. Januar 2013, 09:19:28 »
Danke für die Auskunft, eine Rechtschutzversicherung haben wir leider nicht.  Was mir allerdings noch nicht so ganz klar ist, kann denn eine Nichtzustimmung der Übertragung der vertraglichen Vereinbarungen mit einer Kündigung meinerseits gleichgestellt werden? Löst dann nicht Primagas den Vertrag auf?

Offline Pumuckel

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 8
  • Karma: +0/-0
Re: Aus der Primagas GmbH wird die Primagas Energie GmbH & Co KG
« Antwort #18 am: 04. Januar 2013, 12:56:16 »
Hallo Ursel,

meiner Ansicht nach haben Sie "nur" der Vertragsübertragung nicht zugestimmt, von einer Kündigung Ihrerseits war wie Sie schreiben nicht die Rede. Also hat Primagas die Kosten zu tragen. Trotzdem ist hier der sicherste Weg einen Anwalt einzuschalten. Habe cih inzwischen auch schon getan. Noch ein Tipp: Rufen Sie mal bei der kostenlosen Beratungshotline des Bundes der Energieverbaucher an. Da ist ein Anwalt dran der zumindest eine Richtung vorgeben kann.

Offline Sachsenelch

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 1
  • Karma: +0/-0
Re: Aus der Primagas GmbH wird die Primagas Energie GmbH & Co KG
« Antwort #19 am: 25. März 2013, 11:48:19 »
Moin,

bin mehr oder weniger zufällig hierher gekommen und bin ganz froh zu erfahren, dass ich scheinbar nicht allein der "Preisgestaltung" der P******s ausgesetzt bin.
Voran stellen möchte ich, dass ich seit 1992, damals noch unter dem Namen Pamgas, einen Liefervertrag habe. Zwischenzeitlich wurde der immer mal wieder angepasst (wegen Modemeinbau u.ä.). Nachdem ich nun bei stolzen 84 ct pro Liter Flüssiggas angekommen bin, hatte ich dem Kundenbetreuer mal auf den Zahn gefühlt, wie man denn der stetig steigenden Gaspreise entgegenwirken kann. Völlig überraschend wollte er von sich aus die letzte Gaspreiserhöhung rückgängig machen. Das gab mir dann doch zu denken und ich habe mal eine Kündigung losgeschickt.
Bin nun mal gespannt was die von sich aus anbieten, denke aber mittlerweile auch darüber nach den Gastank (Bj.1991) zu kaufen, oder notfalls mir einen eigenen Gastank zu kaufen.
Werde hier bestimmt jetzt des Öfteren reinschauen und auch weiter berichten.....

Gruß der Sachsenelch
"Toleranz ist der Verdacht, dass der Andere Recht haben könnte!" (Tucholsky)

Offline Watzl

  • Moderator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 873
  • Karma: +7/-0
Re: Aus der Primagas GmbH wird die Primagas Energie GmbH & Co KG
« Antwort #20 am: 26. März 2013, 07:21:16 »
Es ist immer das Gleiche!!!

Da ändert eine Firma ihren Namen, fussioniert mit einer anderen, ändert ihr Geschäftsmodel wegen Gewinnmaximierung usw. .......

Die Kunden werden angeschrieben und um ihre Unterschrift gebeten.
Die Kunden wittern nun eine Chance auszusteigen oder zumindest einmal Dampf abzulassen, zu meckern oder es der Firma zu zeigen . Vergebene Liebesmüh´

Dieses Spiel hat schon zigmal stattgefunden und  - die Kunden haben immer verloren. Wer glaubt, dass diese Gasfirmen blöd sind hat sich ordentlich getäuscht. Da ist Geld da, mit dem man Anwälte bezahlen kann (und zwar die guten oder vielleicht sogar die besten). Da überlegt man sich jeden Schritt genau. Als Otto-Normal-Gaskunde ist man für die gar kein Gegner, nicht einmal nur Luft, sondern Vakuum.

Wer nicht unterschreibt und damit zustimmt, der fliegt raus. Die Kosten für diesen "Flug" zahlt er dann auch noch selbst: Rückbau der Anlage usw ---- Rechnung an den Kunden. Diese Game gewinnt immer die Vertragsfirma.

Also:  wer es kann, der sollte die Chance nutzen, auszusteigen. Das ist mit Schmerzen im Geldbeutel verbunden aber es tut nur einmal weh. Die Vertragsverlängerung mit einer umgetauften Vertragsfirma verursacht einen chronischen Schmerz im Geldbeutel und in der Seele des Kunden. Diese Gefühl, ausgeliefert zu sein - nein, das ist kein gutes.

Natürlich gibt es Situationen, wo man z.B. als Mieter zwar einen Vertrag hat aber letztlich nicht aussteigen kann, weil das der Mietvertrag und die Eigentumsverhältnisse nicht hergeben. Das ist schlimm, vor allem wenn der Vermieter nicht die Bohne an Bereitschaft entwickelt, bei einer Änderung mitzuziehen.

An alle Kämpfer: schont eure Nerven und spart das Geld für den Anwalt. Steigt aus, wo es geht, denn damit rechnen die Vertragsfirmen eigentlich nicht. Obwohl! Ganz sicher bin ich mir da doch nicht, weil es jeden Tag wieder einen Neuen gibt, der einen Flüssiggasvertrag unterschreibt und damit einen Aussteiger ersetzt.

Zugegeben, das ist keine frohe Botschaft, aber etwas Wahrheit darf schon sein.

Nach fast 20 Jahren Einsicht in viele viele Fälle ist das meiner Weisheit letzter Schluss.

Schade, dass viele dieses Forum erst dann finden, wenn der Gastank in den Brunnen gefallen ist.



Allen Aussteigern einen guten Erfolg.
Allen Zögernden und Zauderer eine gute Einsicht.


H. Watzl

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Re: Aus der Primagas GmbH wird die Primagas Energie GmbH & Co KG
« Antwort #21 am: 26. März 2013, 11:53:57 »
@Ursel

Die Nichtzustimmung zum Austausch des Vertragspartners ist keine Vertragskündigung.
Eine Kündigung ist eine einseitige, empfansgebdürftige Willenserklärung, die darauf gerichtet ist, ein bestehendes Vertragsverhältnis zu beenden.
Der Vertrag kann also allenfalls durch eine Kündigung Ihres bisherigen Vertragspartners, der GmbH, erfolgen.
 
@Watzl

Wer nicht zustimmt, werde gekündigt und habe deshalb finanzielle Risiken zu besorgen.
Und deshalb solle man besser selbst kündigen?
Ist es für die besorgten finanziellen Risiken nicht belanglos,
welcher Vertragsteil den Vertrag durch Kündigung beendet? 

Klingt ein wenig  nach Selbstmord aus Angst vor dem Tode.

Wird ein Vertragsverhältnis - etwa infolge fehlender Zustimmung - tatsächlich  nicht wirksam von der GmbH auf die neue KG (nämlich die GmbH & Co. KG) übertragen,
so bleibt die GmbH Vertragspartner und kann den Vertrag wohl nur so kündigen, wie nach dem bestehenden Vertrag Kündigungsrechte der GmbH gerade  bestehen.

Fehlen die Zustimmungen sämtlicher GmbH- Kunden, fehlt für die neue KG (nämlich die GmbH & Co. KG) wohl die Geschäftsgrundlage.   
« Letzte Änderung: 26. März 2013, 12:09:12 von RR-E-ft »

Offline Watzl

  • Moderator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 873
  • Karma: +7/-0
Re: Aus der Primagas GmbH wird die Primagas Energie GmbH & Co KG
« Antwort #22 am: 26. März 2013, 20:56:32 »
Zugegeben, ich bin kein Jurist und habe ordentlichen Respekt vor dem, der sich auf diesem Gebiet bewegt.

Mein Anliegen ist es, den Menschen keine falschen Hoffnungen zu machen.
In wievielen Fällen wurde eine Änderung der Unternehmensform wirklich verhindert? Haben jemals alle Kunden ihre Zustimmung verweigert?
Alles läuft auf einen evtl. langen Rechtsstreit mit allen Risiken für den Kunden hinaus. Wer rechtsschutzversichert ist und einen guten Fachanwalt zur Hand hat, mag diesen Weg beschreiten.

Dem Otto-Normal-Gaskunden rate ich, diese Zesur zu nutzen und über den Ausstieg nachzudenken. Als Kunder einer neuerweckten KG usw. wird sich das Verhältnis Kunde Vertragsfirma nicht ändern. Der Vertrags bleibt das, was an anderer Stelle schon einmal als Knebelvertrag bezeichnet worden sein soll.

Die Kündigung durch den Kunden oder durch die Vertragsfirma bedeutet immer, dass der Kunde die ganze Last des Rückbaus zu tragen hat. Einen Vertragstank in sein Eigentum zu übernehmen gelingt eigentlich heute niemanden mehr.

Selbstmord aus Angst vor dem Tode ist das nicht. Eher schon zu vergleichen damit, wenn der Henker den Strick vom Halse löst und dabei noch einige schmerzhafte Schrammen hinterlässt.

Wie gesagt, ich bin ein bescheidener Nichtjurist. Aus meinem Sicht der Dinge wird eine geänderte Unternehmensform nicht am Verständnis der Vertragsfirma zu ihren Kunden ändern.

Weshalb ändert eine Firma ihre Geschäftsform? Steuern sparen, Gewinne erhöhen, ....... Bei all diesen Überlegungen kommt wahrscheinlich nie vor, den Kunden als denjenigen zu begreifen, von dessen Aufträgen man selber lebt und ihn dementsprechend zu behandeln. Die Philosophie der Verträge ist es vielmehr, den Kunden ein einziges Mal einzulullen und dann sich immer wieder auf die Vetragsbedingungen zu berufen.

Nix für ungut.

H. Watzl

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Re: Aus der Primagas GmbH wird die Primagas Energie GmbH & Co KG
« Antwort #23 am: 26. März 2013, 23:07:05 »
Ohne Zustimmung des Kunden können die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag grundsätzlich nicht von der GmbH als Vertragspartner auf einen Dritten, hier eine Kommanditgesellschaft in Form einer GmbH & Co. KG, übertragen werden.

Ausnahmsweise könnte sich in den AGB des Vertrages eine Rechtsnachfolgeklausel finden, wonach der Kunde die Zustimmung zur Übertragung nicht verweigern kann, wenn es sich etwa  um die Übertragung auf ein verbundenes Unternehmen im Sinne von § 15 AktG handelt.
 
Im Falle der wirksamen  Einbeziehung einer Rechtsnachfolgeklausel stellt sich die Frage nach deren Wirksamkeit. Wenn sie sich als wirksam erweist, hätte man eine Klage auf Verurteilung zur Erteilung der Zustimmung (§ 984 ZPO) zu besorgen.

Wenn man sich hingegen sorgt, dass der Vertrag bei Nichtzustimmung vom Lieferanten gekündigt werde und man durch diese Kündigung bzw. nach derselbenaus genannten Gründen  finanzielle Nachteile erleidet, so lässt sich diese Sorge m. E. schwerlich durch eine Eigenkündigung aus der Welt schaffen, welche haargenau die selben finanziellen Nachteile zur Folge hat.

Denn:

Wenn man dem Austausch des Vertragspartners nicht zustimmt, wäre eine etwa mögliche Kündigung der GmbH und damit der Eintritt der gemeinten finanziellen Nachteile ungewiss (lediglich eine Möglichkeit/ Option der GmbH).

Sind mit der Eigenkündigung die gleichen finanziellen Nachteile verbunden, so ist deren Eintritt bereits (halbwegs) sicher und keinesfalls mehr so ungewiss wie im vorgenannten Fall der Nichtzustimmung. Denn die maßgebliche Voraussetzung (Vertragsbeendigung durch Kündigung) hätte man selbst gesetzt.

Die Frage, ob der Vertrag überhaupt durch Kündigung beendet wird, ist dann nicht mehr offen.   
« Letzte Änderung: 26. März 2013, 23:11:29 von RR-E-ft »

Offline Watzl

  • Moderator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 873
  • Karma: +7/-0
Re: Aus der Primagas GmbH wird die Primagas Energie GmbH & Co KG
« Antwort #24 am: 27. März 2013, 09:22:23 »
Warten wir also ab, was passiert, wenn der Kunde nicht zustimmt.

Ich hoffe dieser berichtet wie die Sache weitergeht oder gegangen ist.

H. Watzl

Offline KlausHardy

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 20
  • Karma: +0/-0
Re: Aus der Primagas GmbH wird die Primagas Energie GmbH & Co KG
« Antwort #25 am: 03. April 2013, 17:17:17 »
Im Vertrag steht nur, dass der Kunde die Kosten zu tragen hat.
Lassen Sie sich eine Adresse nennen, wo der Tank abzuliefern ist.
Nirgendwo ist festgelegt, dass die Gasfirma selbst die Arbeiten auszuführen hat.
So hab ich es gemacht.
Gerne werden dann später noch Forderungen geltend gemacht, angeblich sei die Isolierung beschädigt oder sonstwas.
Also bitte Spedition beauftragen, nicht selbst mit Anhänger fahren.

Offline Pumuckel

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 8
  • Karma: +0/-0
Re: Aus der Primagas GmbH wird die Primagas Energie GmbH & Co KG
« Antwort #26 am: 19. Mai 2013, 19:15:04 »
Geschafft. Ich habs geschafft. Primagas hat nachgegeben und mir den Tank verkauft. Ich habe denen mitgeteilt, dass Sie meinen Tank ausgraben müssen, wenn Sie ihn haben wollen, und dass die alle Kosten tragen müssen. Die Zukunft wird weisen ob die Entscheidung richtig war. Auf jedenfall bin ich jetzt vogelfrei und kann mir von allen Angebote einholen. Wer aus seinem Vertrag raus will, dem kann ich nur raten hartnäckig zu bleiben. Allerindings mit der Konsequenz, das u.U. der Garten umgegraben wird.

Offline Syncro

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 10
  • Karma: +0/-0
Re: Aus der Primagas GmbH wird die Primagas Energie GmbH & Co KG
« Antwort #27 am: 13. Juni 2013, 08:06:49 »
@ Pumuckl

Schreib mal wie Du das gemacht hast.

Ich habe mal gesucht und etwas gefunden. Der benannte Gas-Anbieter hat wohl mit Salzgitter-Gas fusioniert. Und wenn man dann mal sucht warum das so gewesen sein könnte, kommt wieder die Sache mit dem Kartellamt ins Spiel.

http://www.juve.de/nachrichten/verfahren/2013/04/mammutprozess-olg-dusseldorf-fahrt-harte-linie-gegen-flussiggaskartellanten

Ich habe ja nun auch gekündigt und der Ärger geht los....
« Letzte Änderung: 13. Juni 2013, 08:50:03 von Syncro »

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Re: Aus der Primagas GmbH wird die Primagas Energie GmbH & Co KG
« Antwort #28 am: 31. Januar 2017, 13:24:46 »
Es gab ein gemeinsames Schreiben der alten und der neuen Gesellschaft, dem die Kunden schriftlich zustimmen sollten.

Hierdurch sind die Verträge mit allen Rechten und Pflichten durch dreiseitigen Vertrag von der alten auf die neue Gesellschaft übergegangen, wenn der Kunde schriftlich zugestimmt hatte.

Hiernach wurde die alte Gesellschaft aus den Registern gelöscht und ist erloschen.

Preiswidersprüche etwa wegen unwirksamer Preisänderungsklauseln gegen die alte Gesellschaft haben deshalb im ununterbrochenen Vertragsverhältnis weiter Bestand. 

Rückforderungsansprüche, die sich gegen die alte Gesellschaft richteten, richten sich nun gegen die neue Gesellschaft.

 
« Letzte Änderung: 31. Januar 2017, 13:30:02 von RR-E-ft »

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz