Ich möchte fragen, wie es inzwischen um die EUGH-Entscheidung steht, Liegt die schon vor, oder wartet man noch?
Hintergrund ist auch der, dass die EnBW immer wieder protestierende Kunden, die wg. §315 Zahlungen kürzen, mit Sperrandrohung drangsalieren. (Erst heute neuer Fall in Stuttgart, Sperrandrohung 19.Oktober!
Deshalb wäre es wichtig zu erfahren, ob diese EuGH-Entscheidung auf die Reaktion des Kunden einen Einfluß hat!
Hintergrund ist die Meldung aus der Energiedepesche 4/1, S.15:
Feuerpause im Energiepreis-Krieg
(07. Dezember 2011) Alle Gerichtsverfahren um Gas- und
Strompreiserhöhungen ruhen derzeit. Verbraucher, Richter und Anwälte
können aufatmen und sich über die Pause freuen. Die Gerichte setzen alle
Klagen von Versorgern und Verbrauchern aus, bis der Europäische
Gerichtshof EuGH seine Entscheidung gefällt hat. Bis diese Entscheidung
vorliegt, kann leicht ein Jahr oder sogar noch längere Zeit ins Land
gehen. Hintergrund: Der Bundesgerichtshof war sich unsicher, ob die im
deutschen Energierecht formulierte Grundlage für einseitige
Preiserhöhungen des Versorgers dem Transparenzgebot des EU-Rechts
entspricht.
In den Aussetzungsentscheidungen der Gerichte heißt es ziemlich
einmütig: Die Entscheidung über den Zahlungsanspruch hängt nach den
Ausführungen des Bundesgerichtshofs davon ab, ob das gesetzliche
Preisänderungsrecht dem Transparenzgebot des EU-Rechts genügt. Zwar
binden die Entscheidungen des EuGH die Gerichte nicht, ihnen kommt auch
keine Gesetzeskraft zu. Allerdings gibt es eine Verpflichtung,
Gemeinschaftsrecht zu befolgen. Daraus folgt mittelbar eine sogenannte
Präjudizwirkung: Innerstaatliche Gerichte dürfen von einer Auslegung des
EuGH nicht abweichen (so zum Beispiel Landgericht München, Az 8 S
1318/11
<http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2920/>
vom 21. Juli 2011).