@Schwalmtaler
Eine Billigkeitsprüfung klagt man nicht ein. Man lässt sich verklagen, wenn der andere die Preise (faktisch) einseitig bestimmt, um diesen zur Offenlegung der Kalkulation zu zwingen.
Örtliche Versorger müssten sich hierzu zunächst auf die Europa- und Kartellrechtswidrigkeit und somit Nichtigkeit bestehender Verträge berufen, um hiernach in einem sog. Interimsverhältnis weiterbeliefert zu werden, um sodann sämtliche weitere Preiserhöhungen mit Berufung auf Unbilligkeit zu verweigern bzw. sogar Geld zurückzufordern.
Ein Gasversorger käme dann im Hinblick auf den Vorlieferanten in eine ähnliche Situation wie ein Gaskunde gegenüber dem örtlichen Versorger.
Und die ist ja offensichtlich so schlecht nicht, wenn man nur seine Rechte als Verbraucher kennt.....
Sie können Ihren Versorger jedoch auffordern, seiner gesetzlichen Verpflichtung zu einer
preisgünstigen Versorgung nachzukommen und Ihnen ggf. die Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtung durch Offenlegung der Preiskalkulation nachzuweisen.
Es heißen jedoch nicht alle Versorger
E.ON Hanse und wollen sogleich eine
Vorreiterrolle für Preistransparenz übernehmen.
Das Quickborner Unternehmen ist in dieser
Mission auch erst seit dieser Woche unterwegs und wird deshalb noch nicht alle
der ca. 700 mit ihm im harten Wettbwerb stehenden Gasversorgungsunternehmen davon überzeugt haben, das Preistransparenz das beste Argument für Kundenvertrauen ist:
http://www.fr-aktuell.de/ressorts/frankfurt_und_hessen/frankfurt_und_hessen/?cnt=746746&Da muss man auch E.ON Hanse noch etwas Zeit geben, damit es sich mit dieser fortschrittlichen Einstellung in der Branche durchsetzen kann.
Ein Unternehmen hat es immer leichter, sich zunächst im eigenen Konzern durchzusetzen, wenn es eine eigene Meinung für richtig erkannt hat.
Ich hoffe deshalb, dass E.ON Hanse zunächst die E.ON Energie, deren Töchter E.ON Avacon, E.ON edis, E.ON Mitte, E.ON Thüringen, E.ON Bayern und E.ON Mitte und natürlich auch E.ON Ruhrgas wie auch Thüga von seiner Auffassung überzeugt.
Man wird sehen, wie weit die Überzeugungskraft des Vorstandes der E.ON Hanse insoweit tatsächlich reicht.
Wenn aber alle diese Unternehmen
\"mitziehen\", wird man auch die anderen Akteure auf dem deutschen Erdgasmarkt wohl von der Notwendigkeit der Preistransparenz überzeugen können.
Immerhin
E.ON Ruhrgas soll sich ja im Zusammenhang mit den Erdgaspreisen schon seit Jahren Gedanken um den besten
Verbraucherschutz machen.
Mit dessen
bisheriger Auffassung dazu, konnte sich das Unternehmen anscheinend auch in der gesamten Branche durchsetzen.
Es ist gar kein Grund dafür ersichtlich, weshalb das nun bei einer
\"neuen Linie\" von E.ON anders sein sollte.
Allein die aktuelle Infokampagne des E.ON- Konzerns zu den Strom- und Erdgaspreisen hat man wohl bisher vergessen, enstprechend umzustellen.
Das Unternehmen ist jedoch ersichtlich sehr flexibel.
Vielleicht gibt es schon im November neue Plakataktionen und große Zeitungsinserate.
Die großen Plakate und ganzseitigen Zeitungsinserate eignen sich nämlich
hervorragend, um die Preiskalkulation in einem Kurzabriss den Verbrauchern verständlich zu erläutern.
Es steht wohl zu erwarten, dass man in seinem großen Bemühen um
Preistransparenz nicht nachlassen wird.
Immerhin senkt man auch weitflächig die
Netznutzungsentgelte beim Strom und wird den Kunden sicherlich auch ebenso mit umfangreicher Öffentlichkeitsarbeit verdeutlichen wollen, dass logische Konsequenz die
Senkung der Strompreise sein muss, wenn man die Vorteile an die
eigenen Kunden weitergeben möchte.
Wir befinden uns also ersichtlich in einer Umbruchphase und in entlegenen Gebieten, sieht man bestimmte Zeichen vielleicht erst etwas später.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt