Energiepolitik > Erneuerbare Energie
Halten BHKWs was sie versprechen?
berndh:
Naja, nicht alles so schlecht wie der Vorschreiber meint.
Subvention, ja, für 10 Jahre, aktl. 5,41Ct/KWh für Neuanlagen.
Stromgeführt fahren und die Wärme wegwerfen, theroretisch machbar,a ber jeder BHKW-Beteieber wird das tunlichtst vermeiden,
ausser er muss Geld verbrennen weil die Erlöse aus dem Stromverkauf dann nicht die Betriebkosten decken.
Einfach platt zu pauschalieren die sind ein ökologisches Hobby, naja...
Auch KleinBHKW's können Ihr Geld verdienen wenn sie in die passende Umgebung eingebaut werden.
Stichworte sind da einfach Nahbereichsversorgung, Reihenhaussiedlungen sind ideale BHKW Gebiete.
Zumal sie perfekt mit Thermosolar und Photovoltaik harmonieren.
Das senkt dann auch die "enormen" Mehrkosten des einzelnen.
Andiadm:
BHKWs können schon Sinn machen, allerdings im EFH nie im monovalenten sondern immer im bivalenten Betrieb mit einem Spitzenlastkessel. Das haben Vaillant, Viessmann & Co ja auch schon erkannt und bieten dementsprechende Bundles an.
Entscheidend ist, dass das BHKW viele Betriebsstunden schafft. Im Sommer wird das meistens eng, wenn nur WW gebraucht wird.
DieAdmin:
Ich vermisse bei solchen Diskussionen um die Rentibilität eines BHKW immer den Blick auf die Heizkosten, und im Besonderen auf die als Heiznebenkosten (Wartung) in der Abrechnung erscheinen, was dann auf die Mieter zukommt. Und dann wird noch gedankenlos zugemutet (Spitzenlastkessel), faktisch für zwei Gasheizungen auch noch zu zahlen.
Mag gar manches gängige Praxis sein, aber ob das auch rechtlich so korrekt ist? Glücklich der Mieter, der unter zu Hilfenahme einer Mietrechtschutzversicherung versierten Rat von einem RA und den gegebenfalls den Gang vor Gericht wagen kann.
Zumindest weiß ich, dass wohl im Zusammenhang Heizkostenabrechnung/BHKW da schon Verfahren anhängig waren/sind.
Anderen bleibt nur in einem solchen Fall, um zumindest künftig dieser hohen Kosten (im Vergleich zu normalen Gasheizungen) zu entgehen, auszuziehen.
Edit: Hab mal Thread eröffnet :
Gerichtsurteile zu Heizkostenabrechnung/BHKW
Andiadm:
Also, das ist ein schwaches Argument. Wenn ein Vermieter sich ein BHKW in den Keller stellt, den Strom einsteckt und die Mieter das Gas zahlen lässt, dann ist das Betrug und hat nix mit der Technologie BHKW zu tun. Bei entsprechendem Wärmebedarf kommt man im Mietshaus schnell an einen Punkt, wo man ein normales BHKW reinstellen kann und nicht nur ein Nano-BHKW. Dann entfält auch die Spitzenlastproblematik.
berndh:
Spitzenlastproblematik?
Da merkt man das sich gar nicht mit dem Thema auseinander gesetzt wurde.
Ein BHKW erzeugt Strom der am besten in der Liegenschaften verbraucht wird, da er dort den Bezugsstrom der über 20 Ct/Kwh liegt verdrängt.
Da dies am besten über die Grundlast geht, auch in Hinblick auf den Sommer, ist ein monovalent ausgelegte BHKW mit dann Evtl.nur 2000 Betriebsstunden kontraproduktiv.
Eine Spitzenlastthefme kann die benötigte Fernwärme günstiger produzieren.
Zumal sie als Backup für einen Systemausfall dient.
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