Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Weitergabe der zum 01.01.13 erhöhten EEG- Umlage durch Strompreiserhöhung?

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DieAdmin:
Ich möchte mal daran erinnern, dass dieser Bereich "Grundsatzfragen" heißt. Es ist vielleicht wesentlich übersichtlicher, die AGB der konkreten Versorger in deren Bereich zu posten und dann hierin zu verlinken. 
Wenn jetzt jeder anfängt, die AGB hierein zu kopieren, bläht das diesen Thread unnötig auf.

@Gerd,

dein Beitrag habe ich zu Stromio abgehängt

http://forum.energienetz.de/index.php/topic,17785.0.html

PLUS:

--- Zitat ---Die Weiterbelastung an den Kunden wird zu dem Zeitpunkt erfolgen, zu dem die Steuern, Abgaben oder hoheitlichen Belastungen neu eingeführt oder erhöht werden. Der Lieferant wird den Kunden unverzüglich über die Weitergabe der Mehrkosten informieren.
--- Ende Zitat ---
u.ä.

Es gibt sicher nicht wenige Verbraucher, die vor Kurzem den rechtzeitigen Wechsel zum 1. Januar 2013 eingeleitet haben und dabei eine sogenannte eingeschränkten Preisgarantie vereinbart haben. Diese erhalten jetzt, bevor die Lieferung überhaupt begonnen hat, schon die Preiserhöhungsmitteilung ihres künftigen Versorgers zum künftigen Liefertermin mit der bekannten Begründung.

Die grundsätzlich spannende Frage ist, wie oder wo soll denn der einfache Verbraucher erkennen, welche "hoheitlichen Kosten" denn in den Preisen der diversen Angebote einkalkuliert sind und welche nicht. Bzw. auf welcher Grundlage wurde denn der Preis jetzt vereinbart? Die Erhöhung der bekannten "hoheitlichen Kosten" war ja zum Angebotszeitpunkt vielleicht noch nicht exakt auf die letzte Kommastelle bekannt, aber der Höhe nach ja längst. Abgesehen von der juristischen Frage, kann man solche Angebote, die die bereits bekannten Kostensteigerungen übehaupt nicht berücksichigen noch als seriös bezeichnen.

... oder kommt da jetzt das im Gesetz genannte und hier schon diskutierte Rücktrittsrecht ins Spiel (vor Beginn der Abrechnungsperiode ;) ).

Auf jeden Fall, das "Energieverbraucherrecht" ist doch einfach ein tolles Geschäftsmodell für Rechtsanwälte ;)
"Wer weiß, wie Gesetze und Würste zu Stande kommen, kann nachts nicht mehr ruhig schlafen."
Otto von Bismarck
PS: Solche  _G_E_S_E_T_Z_E_  und dann dazu zu noch dieser Sch... Peter Altmaiers Stromsparinitiative - Geldverschwendung

Black:

--- Zitat von: PLUS am 22. November 2012, 11:48:04 ---
--- Zitat ---Die grundsätzlich spannende Frage ist, wie oder wo soll denn der einfache Verbraucher erkennen, welche "hoheitlichen Kosten" denn in den Preisen der diversen Angebote einkalkuliert sind und welche nicht. Bzw. auf welcher Grundlage wurde denn der Preis jetzt vereinbart? Die Erhöhung der bekannten "hoheitlichen Kosten" war ja zum Angebotszeitpunkt vielleicht noch nicht exakt auf die letzte Kommastelle bekannt, aber der Höhe nach ja längst.

--- Ende Zitat ---

Warum ist das wichtig?
--- Ende Zitat ---

PLUS:

--- Zitat von: Black am 22. November 2012, 13:43:37 ---
--- Zitat von: PLUS am 22. November 2012, 11:48:04 ---
--- Zitat ---Die grundsätzlich spannende Frage ist, wie oder wo soll denn der einfache Verbraucher erkennen, welche "hoheitlichen Kosten" denn in den Preisen der diversen Angebote einkalkuliert sind und welche nicht. Bzw. auf welcher Grundlage wurde denn der Preis jetzt vereinbart? Die Erhöhung der bekannten "hoheitlichen Kosten" war ja zum Angebotszeitpunkt vielleicht noch nicht exakt auf die letzte Kommastelle bekannt, aber der Höhe nach ja längst.

--- Ende Zitat ---

Warum ist das wichtig?

--- Ende Zitat ---
@Black, wenn das für den Verbraucher nicht wichtig wäre, würden die Vergleichsportale nicht in der Zwischenzeit explizit darauf hinweisen.

Die Antwort ergibt sich aus dem Text (Z.B. verivox):


--- Zitat --->Erhöhung der EEG-Umlage bereits berücksichtigt:

EEG-Umlage Januar 2013 bereits berücksichtigt :: Die EEG-Umlage für das Jahr 2013 steigt von 3,592 Cent/kWh auf 5,277 Cent/kWh. Bei diesem Tarif wurde die Erhöhung der EEG-Umlage bereits berücksichtigt. Das bedeutet, dass Sie zum 01.01.2013 nicht mit einer Preiserhöhung aufgrund der EEG-Umlage rechnen müssen."
--- Ende Zitat ---

--- Ende Zitat ---

Didakt:
Off Topic

Gut gebrüllt, Löwen!

Die hier erneut genannten rechtsgrundsätzlichen Anforderungen an rechtswirksame Preisanpassungsklauseln sind hinlänglich bekannt. Ich habe sie tatsächlich schon seit geraumer Zeit verinnerlicht. Ständige Wiederholungen nützen wenig, auch wenn sie von dem von mir sehr geschätzten Rechtsgelehrten mit süffisant begleitender Ironie zum hundertstel Mal vorgetragen werden, und hier speziell der Curarepfeil auf mich abgeschossen wurde. :)

Ich kann AGB lesen, nehme für mich in Anspruch, sie auch zu verstehen, ich ziehe meine Schlüsse daraus und handele nach eigenem Gusto. Denn zwischen Theorie und Praxis besteht bekanntlich ein großer Unterschied!

In meinem Fall hätte mich mein Stromversorger in rechtlicher Hinsicht bis spätestens 19.11.2012 über die anstehende Preiserhöhung ab 01.01.2013 mit Hinweis auf das gesetzlich verbriefte Sonderkündigungsrecht informieren müssen. Hat er aber nicht, weil er meinte, nach seinen AGB müsse er das nicht. Zu diesem Zeitpunkt bestand für beide Vertragspartner auch ein ordentliches Kündigungsrecht. Ich habe mich selbst schlau gemacht und in Erfahrung gebracht, welche Erhöhung auf mich zukommt, gleichzeitig auch in den Vergleichsportalen Alternativangebote geprüft. Was ich da in ersten Rubriken vorfand, entsprach nicht meinen Anforderungen an einen seriösen Anbieter. Preiskalkulationen und Geschäftsgebaren ala Flexstrom, Grünwelt, Avacon, ehemals EnergenSüd, EGNW usw. und die Angebote äußerst fragwürdiger Neukundenboni sind nicht mein Fall. Der Strompreis meines gegenwärtigen Versorgers ab 01.01.2013 geht in Ordnung und kann sich sehen lassen, die Geschäftsabwicklung und Kundendienst sind Spitze.

Und Sie wollen mir quasi einreden bzw. zu verstehen geben, es wäre für mich günstiger gewesen, von meinem Widerspruchsrecht ‒ zweckmäßigerweise nach dem 01.01.2013 datiert ‒ Gebrauch zu machen, und es möglicherweise auf eine Zahlungsklage des Versorgers über einen Streitwert von ca. 70 € mit ungewissem Ausgang ankommen zu lassen. Nein, Danke. Ich weiß inzwischen, mit welcher Ignoranz Dorfrichter bei solchen Streitwerthöhen ticken. Höchstrichterliche Rechtsprechung, was ist das denn, mich kann keiner, das bisschen Rechtsbeugung! ;D

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