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Autor Thema: Verrechnung zwischen Energieträgern möglich?  (Gelesen 9049 mal)

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Offline Kettner

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Verrechnung zwischen Energieträgern möglich?
« am: 12. Oktober 2012, 08:12:50 »
Hallo zusammen,

aus aktuellem Anlaß stellt sich mir die Frage, ob mein derzeitiger Versorger eine Verrechnung von noch ausstehenden Stromentgelten mit meinem Guthaben für Gas durchführen kann.
Hintergrund ist, daß ich bei der EV Limburg zunächst den Strombezug gekündigt habe und dafür eine JVA erhielt, die sich jedoch als falsch erwies, weil die EVL über ihre vielen Kundenkonton, die sie mir zugeordnet hat, offensichtlich den Überblick verlor und damit auch den Überblick über die eingegangenen Abschlagszahlungen. Jedenfalls entging der EVL, dass ich 92 EUR mehr bezahlt habe als der Versorger selbst in seinen Büchern finden kann. Insgesamt muß ich jedoch für Strom noch gut 150 EUR nachzahlen, was EVL gegen mein "Guthaben" in Höhe von 180 EUR für Gas verrechnen will.

Pikanterweise laufen unter einer Kundennummer Strom, Gas, Wasser und Abwasser, so daß Querverrechnungen Tor und Tür geöffnet scheinen. Mein Überweisungsauftrag definiert im Betreff nur diese Kundennummer.

Ich bin jedoch nicht der Meinung, daß Abschläge verschiedener Energiekonten miteinander verrechnet werden können. Liege ich da richtig? Und wenn ja, auf welches juristisches Schriftgut kann ich mich hier stützen?

Vielen Dank für die Hilfe.
Mit besten Grüßen
C. Kettner
Dr. Carsten Kettner
65551 Limburg

Offline gastrom

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Re: Verrechnung zwischen Energieträgern möglich?
« Antwort #1 am: 12. Oktober 2012, 18:02:17 »
@Kettner,

Zitat
Mein Überweisungsauftrag definiert im Betreff nur diese Kundennummer

Das scheint mir der "Haken" zu sein.

Grüße von gastrom
« Letzte Änderung: 12. Oktober 2012, 18:09:44 von gastrom »

Offline Kettner

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Re: Verrechnung zwischen Energieträgern möglich?
« Antwort #2 am: 06. November 2012, 14:04:40 »
@gastrom

Das war vor allem der Haken, der die Abrechnungsabteilung offenbar vor eine kleine Herausforderung stellte.

Jedenfalls scheint die Kuh vorerst vom Eis zu sein; nachdem ich der EVL detailliert Ist- und Soll-Zahlungen in Bezug auf Verbrauchsstelle und Kundennr. auseinanderklamüsert hatte, kam postwendend eine "Mahnung", kurioserweise um den korrekten Betrag korrigiert. Diese Nachzahlung, deren Betrag sich auch mit meiner Berechnung deckte, habe ich sogleich geleistet.
Mal sehen, wie's nun weitergeht, nachdem ich auch den Gasanbieter gewechselt habe. Beim Gas habe ich noch ein deutliches Guthaben, für Wasser werde ich nachzahlen müssen...

Mit besten Grüßen
C. Kettner
Dr. Carsten Kettner
65551 Limburg

 

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