@berghaus
M. E. ist bei diesen Sonderverträgen der im Vertrag festgehaltene Preis je kWh maßgebend. Das war und ist, wenn 1975 abgeschlossen, der verbindliche Preis, der für die Belieferung mit Gas anzusetzen ist bei den jeweiligen Jahresrechnungen, wobei man überlegen kann, ob die dreijährige oder eine fünfjährige Frist der Verjährung anzunehmen ist. Da unterscheidet das Urteil des OLG Frankfurt (siehe RR-E-ft) von dem des LG Köln.
In jedem Falle jedoch gilt, wenn man den Auffassungen der gerade ergangenen Urteile folgt, der Preis bei Vertragsabschluss.
Mein Vertrag stammt aus dem Jahre 1990 mit einem damaligen Preis je kWh von 3,3 Pfg. und einem Leistungspreis von 20,00 DM/Monat.
Da ich das Urteil des LG Köln 8 O 303/09 zugrunde lege, so scheint eine Vorgehensweise mit fünf Jahren Zurückrechnen richtig zu sein, d. h. dass man Lieferungen 2005/2006 bereits auf den Urspungspreis kürzen kann, wenn -wie in vielen Fällen, die sog. Jahresrechnungen aus den Zeiträumen dieser beiden Jahre entstanden sind.
Das würde in Ihrem Falle bedeuten
2005/2006 kWh Verbrauch x Ursprungspreis plus Urspungs-Leistungspreis
2006/2007 dito
2007/2008 dito
2008/2009 dito
2009/2010 dito
Es kann natürlich passieren, dass Ihr EVU plötzlich die Auffassung vertritt, dass Sie in der Grundversorgung beliefert worden seien (warum auch immer).
Dann sollten Sie, sofern noch vorhanden, Ihren damaligen Sondervertrag in Kopie präsentieren und diesen als den allein Verbindlichen darlegen.
Und falls Ihr Versorger glaubt, dem etwas entgegensetzen zu müssen, so sollte er gefälligst eine Feststellungsklage einreichen.
Ihre damalige Aussage bezügl. Wuchers wird man heute nicht mehr vorzubringen in der Lage sein, da die Versorger dreist die Behauptung aufstellen, dass es genügend Wettbewerb gäbe. (siehe Energiedepesche 4/10)
Dabei wird aber verschwiegen, wie mafiös die Verflechtungen der großen Vier organisiert sind und wie man trickreich sog. Billiganbieter in ihre Strategien eingebunden hat. Damit sichert man sich ja zunächst die Kunden, die z.B. von RWE zu dem günstigen Mitgas wechseln, damit aber indirekt im eigenen Hause bleiben.
Vergleicht man den Preis von Mitgas mit dem der RWE, so lässt dies den Schluß zu, dass selbst bei dem Mitgas-Preis noch eine gehörige Marge übrig bleibt, um das komfortable Überleben Beider zu sichern.
Und die Sahne wird von den RWE abgeschöpft.