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Autor Thema: Beginn der Verjährung manipulierbar ?  (Gelesen 21280 mal)

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Offline khh

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Re: Beginn der Verjährung manipulierbar ?
« Antwort #15 am: 02. April 2013, 12:54:16 »
Diese Rechnung jedoch ist nie angekommen. Sie hätte bis zum 31.12. des betreffenden Jahres gestellt sein müssen, ...

OK, wenn das z.B. im Werkvertrag - oder wo auch immer - so festgelegt sein sollte. Aber was hat das mit dem "Fall" E.ON (Thema dieses Threads) zu tun?
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline bolli

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Re: Beginn der Verjährung manipulierbar ?
« Antwort #16 am: 02. April 2013, 13:21:31 »
@Harry01
WAS wollen Sie denn nun von uns für einen Rat hören. Sie sagen selbst, dass die 100 Fälle wohl der Normalfall sind, dass bei Ihnen aber ein Richter existiert, der eine eigene Rechtssprechung kreiert. Wenn dem so ist, müssen Sie selbst entscheiden, ob Sie sich darauf einlassen wollen. Je nachdem, um welchen Betrag es geht, besteht ja immer noch die Berufungsmöglichkeit oder kennen Sie auch schon einen Fall in der Berufungsinstanz, der ebenfall so entschieden wurde ? Wenn Sie nicht in die Berufung gehen können (< 600,-EUR) dann bleibt Ihnen nur das beliebte Würfelspiel zur Entscheidungsfindung.  ;)

Offline Harry01

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Re: Beginn der Verjährung manipulierbar ?
« Antwort #17 am: 02. April 2013, 15:36:45 »
Aber was hat das mit dem "Fall" E.ON (Thema dieses Threads) zu tun?

Äh...Moment...Sie haben mich doch nach den Einzelheiten gefragt!
Mit dem Thread hat es insofern zu tun, als daß die Verjährung manipulierbar ist, und das scheint
sie ja zu sein, wenn Amtsrichter hier Willkür walten lassen dürfen.

@Harry01
WAS wollen Sie denn nun von uns für einen Rat hören.
Gar keinen. Ich habe doch hier nur aufgezeigt, wie es auch laufen kann. Ich ereinere daran,
daß ich nicht der Threadersteller bin, der hier um Rat gebeten hat.

Sie sagen selbst, dass die 100 Fälle wohl der Normalfall sind, dass bei Ihnen aber ein Richter existiert, der eine eigene Rechtssprechung kreiert.
Ja und? Das ist also in Ordnung und da kann man während des laufenden Verfahrens nichts gegen machen?

Wenn dem so ist, müssen Sie selbst entscheiden, ob Sie sich darauf einlassen wollen.
Was hätte ich denn für eine Wahl? Einen anderen Richter wohl kaum. Es gibt dort nur den einen.

Je nachdem, um welchen Betrag es geht, besteht ja immer noch die Berufungsmöglichkeit
Vom Betrag her besteht in dem geschilderten Fall Berufungsmöglichkeit. Die wird aber nicht wahrgenommen werden, da
zu teuer.

oder kennen Sie auch schon einen Fall in der Berufungsinstanz, der ebenfall so entschieden wurde ?
Nein. Sie etwa?
« Letzte Änderung: 02. April 2013, 16:22:37 von Harry01 »

Offline Didakt

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Re: Beginn der Verjährung manipulierbar ?
« Antwort #18 am: 02. April 2013, 16:10:51 »
@ harry01,

meine folgende Aussage hat mit dem Thema dieses Threads zwar auch nichts zu tun, aber ich kann Ihre Intention sehr wohl nachvollziehen. Sie haben zwei Probleme an der Backe, zum einen das mit der Rechnungsstellung, zum zweiten das schlimmere mit dem Gericht, oder besser gesagt mit dem fraglichen Richter. Das ist einer, der seinem Berufsstand nicht zur Ehre gereicht. Sich dem zu entziehen, wäre bei Streitwerten unter 600 € nur durch einen Wohnortwechsel möglich, darüber hinaus könnte zwar die Berufungsinstanz einen Ausweg bedeuten, aber die Kostensituation spielt dabei naturgemäß eine zu bedenkende Rolle. Ihre Wut im Bauch teile ich uneingeschränkt! >:(

Offline Harry01

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Re: Beginn der Verjährung manipulierbar ?
« Antwort #19 am: 02. April 2013, 16:28:28 »
@Didakt

Danke für Ihre Zustimmung und Anteilnahme  ;)

Der abweichende Fall, den ich hier schilderte, betrifft mich nicht.

Und eine neue Rechnung aus vorangegangenen Zeiträumen habe ich auch (noch) nicht bekommen.

Es könnte aber sein, daß ich in Kürze wieder mit dem Gericht in Kontakt trete, um das Verfahren aus
dem Classic-Tarif mit der Einrede der Verjährung zum Abschluß zu bringen, da sich nach dem
Urteil des OLG Celle niemand mehr dazu gemeldet hat. Das Verfahren wäre dem Gesetz nach
definitiv verjährt, wohl aber nicht bei DEM Richter. Vielleicht hält EON da ja auch aktualisierte Rechnungen
neueren Datums parat, die nie zugestellt wurden, um die Verjährung zu kippen.
« Letzte Änderung: 02. April 2013, 17:18:39 von Harry01 »

Offline Didakt

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Re: Beginn der Verjährung manipulierbar ?
« Antwort #20 am: 02. April 2013, 17:37:36 »
Off Topic

@ Harry01,

weil Ihr alter EON-Fall nun wirklich nicht hierher passt. Aber trotzdem: Es ist ja nicht zu fassen, dass diese Sache noch nicht abgeschlosssen ist! Nerven haben Sie wohl keine mehr? ;)


Offline Harry01

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Re: Beginn der Verjährung manipulierbar ?
« Antwort #21 am: 02. April 2013, 18:28:40 »
Aber trotzdem: Es ist ja nicht zu fassen, dass diese Sache noch nicht abgeschlosssen ist! Nerven haben Sie wohl keine mehr? ;)
Doch, habe ich. Ich bin da noch immer mit vollem Elan bei der Sache.
Die kommen momentan mit ganz anderen Argumenten an, und das ist
nicht uninteressant. Wir (mein Anwalt und ich) haben uns schon köstlich
amüsiert. Wir haben sogar schon einen Verhandlungstermin.

Belassen wir es dazu erstmal dabei, es wäre in der Tat OT. Ich würde dazu
ja gern einen eigenen neuen Thread einstellen, aber ich habe ein paar Bedenken,
ob hier nicht doch jemand mitliest, der nicht mitlesen sollte, weil das für das Verfahren
Nachteile hätte.

Offline Didakt

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Re: Beginn der Verjährung manipulierbar ?
« Antwort #22 am: 02. April 2013, 20:19:33 »
@ Harry01

Zitat
…aber ich habe ein paar Bedenken, ob hier nicht doch jemand mitliest, der nicht mitlesen sollte, weil das für das Verfahren Nachteile hätte.

Die Bedenken sind fraglos angebracht. Ein Grund, weshalb auch ich mich zwangsweise mit meinen Äußerungen zurückhalte.
Aber wenn ich den Verhandlungstermin wüsste, dem würde ich wegen seines „Unterhaltungswertes“ gerne beiwohnen. Insistieren möchte ich allerdings nicht und den Termin auch nicht herausfinden. Ich kann verstehen, dass Sie auf Zuhörer keinen Wert legen. ;) Viel Erfolg und lassen Sie sich von dem AR nicht unterkriegen!

Offline Christian Guhl

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Re: Beginn der Verjährung manipulierbar ?
« Antwort #23 am: 02. April 2013, 21:58:42 »
Ich würde dazu ja gern einen eigenen neuen Thread einstellen, aber ich habe ein paar Bedenken,
ob hier nicht doch jemand mitliest, der nicht mitlesen sollte, weil das für das Verfahren
Nachteile hätte.
Das kann ich nur bestätigen. In meinem Verfahren wurde in der Klageschrift aus Beiträgen im Forum zitiert. Als einer der Initiatoren der Classic-Klage würde es mich doch schon interessieren, welche Ergüsse die Eon-Anwälte da wieder von sich geben. Wenn Sie wollen, können wir uns ja über PN austauschen.

 

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