Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Eon-Avacon beruft sich auf BGH-Urteil vom 14.03.2012

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Christian Guhl:
Eon-Avacon beruft sich nun in Mahnungen auf das BGH-Urteil vom 14.März und fordert die Widerspruchskunden zur Zahlung des "unstreitigen Sockelbetrages" auf. Es wird eine völlig undurchsichtige Ermittlung dieses Betrages vorgenommen und dann mit Sperrandrohung zur Zahlung aufgefordert. Als Sockelbetrag wird der Preis angenommen, der bei Widerspruch gültig war. Ich meine, da der Widerspruch für die Vergangenheit galt, müsste der Preis von drei Jahren zuvor angenommen werden.

RR-E-ft:
Es gibt keinen Automatismus, welcher zu einer ergänzenden Vertragsauslegung wie in den Urteilen vom 14.03.12 führt (vgl. BGH, B. v. 24.04.12 Az. VIII ZR 278/11 Rn. 6).

http://forum.energienetz.de/index.php/topic,17284.0.html

courage:
Darüber hinaus verstößt das vom BGH am 14.03.2012 propagierte Richterrecht, welches seitdem von den Versorgern durchweg in den Instanzen generell ins Feld geführt wird, gegen EU-Verbraucherrecht. Man kann beobachten, dass Richter an den Amts- und Landgerichten reihenweise den "juristischen BGH-Trojaner" unreflektiert übernehmen.

http://forum.energienetz.de/index.php/topic,17512.0.html

DieAdmin:
@ChristianGuhl, @bolli,

ich habe die Beiträge an den Thread  BGH-Richterrecht vom 14.03.2012 verstößt gegen EU-Verbraucherrecht umgehangen, da es sich um Feedback zu den Beitrag von @courage handelt.

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