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Autor Thema: Gastarif Eon Classic - ich will mein Geld zurück!  (Gelesen 7033 mal)

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Offline dakiha

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Gastarif Eon Classic - ich will mein Geld zurück!
« am: 06. September 2012, 06:31:39 »
Wir hatten von 2005 bis 2009 bei der Firma Eon Avacon
den Gas-Tarif Classic. Wir haben bereits im Jahr 2010
bei der Eon eine schriftliche Rückzahlungsforderung
eingereicht, die uns auch schriftlich bestätigt worden
ist. Allerdings nahmen wir uns keinen Anwalt und haben
somit auch nicht durch Klageeinreichung den Rechtsweg
beschritten. Nun habe ich gehört, dass wir aus diesem
Grunde keine Chance haben mehr an das zu viel gezahlte
Geld zu kommen; das Stichwort heißt hier Verjährung.
Wir haben uns halt darauf verlassen, das Eon freiwillig
nach dem Musterurteil an ehemalige Kunden zu viel
erhaltenes Geld zurückzahlt.

Vielleicht ist hier ja ein ähnlicher Fall bekannt,
wo ehemalige Kunden keine Klage rechtzeitig eingereicht
haben, aber dennoch “irgendwie anders“ zu ihrem verdienten
Geld gekommen sind.


Offline bolli

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Re: Gastarif Eon Classic - ich will mein Geld zurück!
« Antwort #1 am: 06. September 2012, 07:56:51 »
An dieses Geld noch vollständig dran zu kommen dürfte schwierig werden.  :(
Ggf. haben Sie noch Chancen, an das 2008er und 2009er Geld ranzukommen, wenn die entsprechende Rechnungen erst 2009 bzw. 2010 gestellt und fällig wurden, da die Verjährungsfrist nach herrschender Meinung wohl 3 Jahre nach Fälligkeit der entsprechenden Rechnung läuft, und zwar jeweils bis zum Jahresende.
Also Rechnung für 2008, erstellt und fällig in 2009, Verjährungsfrist beginnt zu Jahresende 2009 (§ 199 Abs. 1 BGB) und läuft 3 Jahre (§ 195 BGB), läuft also Ende 2012 ab.
Denken Sie aber daran, dass die Prozessführung für Rückzahlungsansprüche in der Grundversorgung, falls Sie in einer solchen waren (ich kenne die EON-Tarife nicht so, aber "Classic" könnte darauf hindeuten) eher besonders schwierig ist, da IHNEN die Beweisführung obliegt, dass die Preise unbillig waren. Das ist meines Wissens bisher noch nicht geglückt. Die meisten behalten Geld ein und lassen sich vom Versorger verklagen. DANN muss dieser die Billigkeit seiner Preise nachweisen. Sie kommen aber in der Regel gar nicht an alle Infos vom Versorger, die Sie benötigen, um eine komplette Beweisführung zusammen zu bekommen, auch wenn Sie möglicherweise gewisse Auskunftsrechte haben. ALLES werden die Ihnen sicher nicht freiwillig mitteilen. Was Sie aber nicht wissen, können Sie nicht einfordern. Das wird mehr als schwierig.

Offline Christian Guhl

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Re: Gastarif Eon Classic - ich will mein Geld zurück!
« Antwort #2 am: 06. September 2012, 14:53:15 »
Der Classic war ein Sondervertrag, dass hat das LG Hannover fesgestellt. Die Preisänderungsklausel war ungültig. Auch das wurde vom LG Hannover so im Urteil ausgeführt. Beide Ansichten bestätigte das OLG Celle. Die Nichtzulassungsbeschwerde von Eon-Avacon wurde zurückgezogen. Die Rechtslage dürfte also klar sein. Zur Verjährung ist anzumerken, dass Eon-Avacon im Febr. 2006 durch die Presse bekanntgab, dass jeder Kunde bei einem entsprechenden Urteil sein Geld zurück bekommt. Niemand wird deswegen klagen müssen, propagierte der damalige Pressesprecher in der hiesigen Presse.
Heute soll davon nichts mehr wahr sein. Der Vorstand lässt auf Nachfrage verkünden, es sei unredlich, sich auf einen Zeitungsartikel von 2006 zu berufen. Man könne nicht mehr nachvollziehen, wie es zu dieser Aussage gekommen ist. Eins dürfte aber klar sein : Nach diesem Artikel kann Eon-Avacon sich nicht mehr auf eine ergänzende Vertragsauslegung berufen und somit nur den Preis von drei Jahren vor dem ersten Widerspruch zu Grunde legen. Übrigens haben noch nicht einmal die Beteiligten an der Sammelklage ihr Geld zurück bekommen (sofern sie nicht gekürzt hatten). Eon-Avacon ließ mitteilen, dass sie trotz des Urteils die Preise als gerechtfertigt ansehen und das Gericht nichts zur Rückzahlung gesagt hat. 

Offline bolli

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Re: Gastarif Eon Classic - ich will mein Geld zurück!
« Antwort #3 am: 07. September 2012, 07:52:35 »
Übrigens haben noch nicht einmal die Beteiligten an der Sammelklage ihr Geld zurück bekommen (sofern sie nicht gekürzt hatten). Eon-Avacon ließ mitteilen, dass sie trotz des Urteils die Preise als gerechtfertigt ansehen und das Gericht nichts zur Rückzahlung gesagt hat.
Manchmal kommt man bei genauem Überlegen zu dem Schluss, dass eine ganze Menge an "Gesindel", welches anscheinend an und für sich "hinter Gittern" gehört leider wohl noch frei rum läuft.

@dakiha
Da es ein Sondervertrag zu sein scheint, dürfte eine Prozessführung grundsätzlich wohl einfacher sein (zumal ja schon obergerichtlich entschieden) aber gehen Sie nach dem von Christian Guhl geschriebenen nicht davon aus, dass  Sie ohne Klage an Ihr Geld kommen. Inwiefern der von ihm geschilderte Sachverhalt tatsächlich später bei einer rechtlichen Bewertung dazu führen wird, dass keine Verjährung eingetreten ist, wird wohl erst durch die Gerichte geklärt. Zumindest wenn ich eine Rechtsschutzversicherung hätte, würde ich mich darauf nicht verlassen. Wahrscheinlich aber auch sonst nicht (da die Rechtslage ja weitestgehend klar scheint). Weiterer Zeitverzug kann höchstens noch weitere Aufweichung der Rechtssprechung durch den BGH bedeuten (wie zuletzt durch die "Widerspruchspreise" bzw. "ergänzende Vertragsauslegung" bei Nichtwiderspruch gegen nicht vereinbarte Preisanpassungen im Sondervertrag). Aber manches hängt natürlich auch davon ab, um was für Summen es geht.  ;)

 

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