Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Gaspreiserhöhung der Gasversorgung-Westerwald!  (Gelesen 8431 mal)

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Offline wulfus

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Gaspreiserhöhung der Gasversorgung-Westerwald!
« am: 27. Juni 2005, 23:29:16 »
Hallo Gasverbraucher!

Auch die Gasversorgung-Westerwald (GVW) beteiligt sich an der neuen Preiserhöhungskampagne regionaler Versorger zum 1. Juli 2005!

Nach einer Arbeitspreiserhöhung zum 1. Dez. 2004 um 11,3 % (der ich per Musterschreiben widersprach) folgt nun zum 1. Juli eine weitere Preiserhöhung
um 0,48 ct/Kwh, entsprechend 13,5 %!

Mit der folgenden banalen Begründung glaubt man, den treuen Kunden (Werbeslogan der GVW: \"Wer unser Kunde ist, ist unser Nachbar\") von der Billigkeit der neuen, saftigen  Preisanpassung zu überzeugen:
\"Seit Jahresbeginn sind die Energiepreise auf dem Weltmarkt noch einmal kräftig gestiegen. Dadurch haben sich zwangsläufig auch unsere Einkaufspreise erhöht.
Eine Entspannung der Situation ist nicht erkennbar. Deshalb können wir die längst notwendige Preiserhöhung leider nicht mehr hinauszögern.\"


Zwischen den Zeilen steht auch schon die nächste Preiserhöhung - vielleicht zum 1. Oktober?
Ich hoffe, daß noch viel mehr Westerwälder sich derartiges nicht mehr bieten lassen und vermehrt Widerspruch einlegen.

Unser Wirtschaftsminister von Rheinland-Pfalz Hans-Arthur Bauckhage
hat im SWR-Magazin Ländersache (24. Januar 2005) Verständnis für Verbraucher geäußert,
die die höheren Gasrechnungen nicht bezahlen wollen:
\"Ich kann die Verbraucher nur dazu ermuntern, das zu tun\", sagte der Minister.
Nicht gelten ließ Bauckhage die als Grund dafür genannte Ölpreisbindung.
 
Wäller, wacht auf!  Traut euch!  Dieses Forum zeigt euch, wie´s geht.

wulfus

Offline RR-E-ft

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Gaspreiserhöhung der Gasversorgung-Westerwald!
« Antwort #1 am: 27. Juni 2005, 23:50:13 »
@Wulfus




Sie müssen die Verbraucher außerhalb dieses Forums auf dieses aufmerksam machen, Ihre Freunde, Nachbarn, Kollegen wachrütteln.

Ihren Gasversorger verweisen Sie einfach auf Stiftung Warentest, ARD- Ratgeber Recht aus Karlsruhe (Da muss man es ja genau wissen!) usw. usf.  
 


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Cremer

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Gaspreiserhöhung der Gasversorgung-Westerwald!
« Antwort #2 am: 28. Juni 2005, 18:10:53 »
Hallo Wulfus,

Wir, die BIFEP, sind bereits in RP recht aktiv tätig und werden vermutlich demnächst regional tätig werden, aufgrund des Zuspruchs der Mitglieder.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
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gerd@cremer-kreuznach.de

Offline wulfus

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Gaspreiserhöhung der Gasversorgung-Westerwald!
« Antwort #3 am: 01. Juli 2005, 20:48:03 »
@ Mitstreiter und Moderatoren

In einer erstaunlich schnellen Antwort auf meinen neuen Widerspruch
gegen die Gaspreiserhöhung der GVW zum 1. Juli wird mir nun das Koblenzer
Amtsgerichtsurteil entgegengehalten und nochmals mit  § 30 AVBGasV gedroht.
Zitat
„Amtsgericht Koblenz: § 315 BGB nicht anwendbar\"
Das Amtsgericht Koblenz hat die Rechtsauffassung der deutschen Gaswirtschaft
zur Anpassung der Erdgaspreise bestätigt, dass Feststellungsklagen zur Prüfung
von Gaspreisanpassungen unzulässig sind. Eine entsprechende Klage gegen eine
Gaspreiserhöhung wurde in allen Punkten abgewiesen. Danach ist die Anpassung
der Erdgaspreise gerechtfertigt und de Kläger zu Zahlung des vollen Rechnungsbetrags
verpflichtet. Er trägt außerdem die Kosten des gesamten Rechtsstreits.

Auch unter kartellrechtlichen Gesichtspunkten hat das Gericht keine Bedenken
geäußert. Die Berufung ist nicht zugelassen.

Ich kenne das Urteil nicht im Detail; ist die Interpretation der GVW eigentlich richtig?

Zitat
Hinsichtlich zur Preisüberprüfung durch das Bundeskartellamt fügen wir ein
Schreiben der Landeskartellbehörde vom 17.3.2005 zur Kenntnisnahme bei.

Min Baukhage stellte darin fest, \"dass kartellrechtliche Versachtsmomente
hinsichtlich eines Preishöhenmissbrauchs (zum 1. Januar 2005) nicht bestehen\".

Zitat
Im Hinblick auf die von Ihnen angekündigte Kürzung der erhöhten Abschlagsbeträge
weisen wir darauf hin, dass eine solche Zurückbehaltung eines Teilbetrages rechtlich
nicht zulässig ist. Gemäß § 30 AVBGasV sind die Kunden verpflichtet, den
Rechnungsbetrag vollständig innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und etwaige
Einwände im Rahmen eines Rückforderungsprozesses geltend zu machen.
Eine einseitige Kürzung der Abschlagszahlungen ist daneben nicht möglich.

Unterliege ich wirklich dem §30 der AVBGasV nach einem Unbilligkeitseinwand?
Ich meine ich hätte hier im Forum das Gegenteil gelesen.

wulfus

Offline Graf Koks

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Gaspreiserhöhung der Gasversorgung-Westerwald!
« Antwort #4 am: 01. Juli 2005, 23:11:01 »
§ 30 AVBGasV betrifft nur Einwendungen gegen die Abrechnung ... die Frage des geschuldeten Preises geht der Abrechnung voraus und taucht in ihr nur noch als Faktor auf. Es wird bei § 315 BGB, vorbehaltlich einer gerichtlichen Bestimmung, von Anfang an nur der bisherige Preis geschuldet ... was aber schon nicht geschuldet wird, kann aber auch nicht abgerechnet werden i.S.v. § 30 AVBGasV !

Soviel zum Thema \"methodisch argumentieren für Gasversorger, Teil 1\". :idea:  Der BGH sieht dies genau so, vgl. BGH VIII ZR 278 und 279/02. Den EVU\'s schmeckt diese Haltung nicht sonderlich gut und deswegen wird sie gerne als systemwidrig dargestellt, um den Kunden dorthin zu bekommen, wo der EVU ihn gerne sieht ... in die Herrlichkeit der Vorleistung + anschließenden Rückforderungsprozess mit eigenem Kostenrisiko ...



M.f.G. aus Berlin
der Graf

Offline RR-E-ft

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Gaspreiserhöhung der Gasversorgung-Westerwald!
« Antwort #5 am: 02. Juli 2005, 00:17:01 »
@Wulfus

Sieht so aus, als hätte sich jemand das Koblenzer Urteil für die weiteren Preiserhöhungen bestellt.

Lesen Sie dazu den entsprechenden Thread.

Dort finden Sie am Ende einen Link zur BGW- Mitteilung.


Über diesen Link kommen Sie auch zu dem Urteil selbst.
 
Dieses wurde unter dem 22.06.2005 auf der BGW- Seite eingestellt.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline RR-E-ft

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Gaspreiserhöhung der Gasversorgung-Westerwald!
« Antwort #6 am: 02. Juli 2005, 12:34:26 »
@Wulfus

Teilen Sie Ihrem Versorger mit, dieser möge sich das Koblenzer Amtsgerichts-  Urteil genau durchlesen, um zu erkennen, dass die dortige Klage als unzulässig angewiesen, in der Sache deshalb gar  nichts entscheiden wurde.

Er kann es sich aber auch gleich sonstwo hinklemmen.


Verweisen Sie im Gegensatz dazu auf das Urteil des LG Mannheim vom 16.08.2004 - 24 O 41/04, mit welchem die Zahlungsklage eines Gasversorgers wegen der Nichtoffenlegung der Preiskalkulation nach dem Unbilligkeitseinwand gem. § 315 BGB als unbegründet zurückgewiesen wurde.

Das ist doch ganz eindeutig.




Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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