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Piratengesocks

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superhaase:

--- Zitat von: PLUS am 20. August 2012, 14:27:27 ---Ich würde einfach mal sachlich antworten und liefern oder aber die freche Klappe halten.
--- Ende Zitat ---
Es wäre hilfreich, wenn Sie mal sachlich beiben, und vor allem bei einem Thema bleiben könnten.

Da ist von dem Ankauf der Daten-CDs die Rede im Thread, uns Sie schwurbeln dauernd von "ungelösten Hausaufgaben" wie Geldverschwendung, Vorteilsannahme, straffreie Schmiergeldannahme, Betrug ....
Sodann polemisieren Sie weiter, dies wären doch wichtigere Betätigungsfelder für die Steuerfahnder und die Innenminister der Länder.
Hä?

Schließlich gipfelt Ihr Gemoser in dem bemerkenswerten Satz:
"Unser verkrustetes chaotisches betrugsfördernde Steuer- und Abgabensystem ist das wahre Übel. Von Rechtsstaatlichkeit kaum mehr eine Spur. Von Gerechtigkeit ist ohnehin nicht die Rede."
womit Sie wohl auch noch die Hinterziehung von Steuern rechtfertigen wollen, weil man ja wohl solche chaotischen und ungerechten Steuer- und Abgabensysteme als rechtschaffen(d)er Bürger auch nicht tatenlos hinzunehmen braucht, oder wie?

Da kann einem schon mal der Gedanke kommen, dass Sie da offenbar wie ein getrofffener Hund bellen, oder nicht?  ;)

@Christian Guhl:
Der Zweck heiligt sicher nicht immer die Mittel.
Es ist wohl schon noch eine Rechtsgüterabwägung erforderlich. Wie diese hier wohl auszufallen hat, dürfte aber für jeden unvoreingenommenen und selbst nicht betroffenen Bürger (scheinbar nicht für PLUS ;)) klar sein.

Ich würde aber auch die Deutsche Gesetzgebung hier in diesem Punkt radikal ändern:
Ich würde heute ankündigen, dass ab dem 1.10.2012 die Straffreiheit bei Selbstanzeige bei Steuerhinterziehungen abgeschafft wird - und zwar ausnahmslos und auch für alle in der Vergangenheit liegenden Steuerstraftaten (Verjährungsfrist midestens 30 Jahre - oder auch ganz ohne Verjährung).
Das würde bis Oktober eine finale Selbstanzeigewelle bewirken und Milliarden in die Staatskasse fließen lassen.
Ferner würde die Steuerhinterziehung ab dann viel weniger attraktiv und allein deshalb wohl schon weitgehend zurückgehen.
Dann wäre es völlig egal, wie sich die Schweizer in Zukunft verhalten, allein das Risiko, eine Haftstrafe auch durch Selbstanzeige nicht mehr abwenden zu können, dürfte die allermeisten potentiellen Steuerhinterzieher des "schweizer Modells" (die sich ja selbst nicht als "echte Kriminelle" sehen und auch bei voller Steuerlast noch ganz gut leben können) abschrecken.

Aber so eine Gesetzesänderung wäre wohl weder mit der CDU noch mit der FDP zu machen.
Rot-Grün sollte nach dem heutigen Getöse in der Schweizaffäre so eine Gesetzesänderung ins Wahlprogramm aufnehmen, wenn sie glaubwürdig bleiben wollen.

PLUS:
@Christian Guhl, in einem Rechtsstaat heiligt der Zweck nicht die Mittel. Das ist nur in Schurkenstaaten der Fall. Wollen Sie die Folter einführen. Sehr bedenklich und sehr einseitig Ihr Beitrag. Das was Sie hier von sich geben ist eindeutig verfassungswidrig.

@superhaase, Sie kommen doch gar nicht zum Thema. Verschleiern, Vernebeln und Ablenken, das ist Ihre Spezialität. Der Staatshaushalt besteht aus Einnahmen und Ausgaben. Beide sind rechtsstaatlich zu gestalten und Gesetzesbruch ist nicht einseitig oder nach dem Parteibuch zu ahnden.

Warum trägt Justitia wohl eine Augenbinde, eine Waage und ein Schwert? In einem Rechtsstaat ist das Recht, das Maß der Schuld,  ohne Ansehen der Person , nach sorgfältiger Abwägung der Sachlage festzustellen und mit der nötigen Gewalt vom Staat durchzusetzen. Es gibt auch anstatt des Schwertes die Darstellung mit dem Ölzweig als Symbol für den herzustellenden Rechtsfrieden.

Das Bundesverfassungsgericht hat vor ca. zwei Jahren lediglich entschieden, dass Finanzbehörden mit Hilfe illegal beschaffter Daten gegen mutmaßliche Steuerbetrüger ermitteln dürfen. Zulässig ist nur, dass gegen die auf den Daten-CDs  enthaltenen Personen ermittelt werden darf. Ein Beweis ist die CD noch nicht. Außerdem besteht die grundsätzliche Möglichkeit zu Hausdurchsuchungen.

Das Beweisverwertungsverbot wurde nicht aufgehoben.

Noch offen! Vielleicht klärt das die Anzeige der vier Piraten.

BVerfG: "Es bedarf keiner abschließenden Entscheidung, ob und inwieweit Amtsträger bei der Beschaffung der Daten nach innerstaatlichem Recht rechtswidrig oder gar strafbar gehandelt oder gegen völkerrechtliche Übereinkommen verstoßen haben."

Ausgewogener aber wohl überholter Kommentar  Das Abkommen wird nicht kommen.  Die Schweizer werden es per Volksabstimmung ablehnen.

Noch zur Information empfohlen: PM und Anzeige   und    Statement dazu

superhaase:

--- Zitat von: PLUS am 20. August 2012, 15:26:29 ---@superhaase, Sie kommen doch gar nicht zum Thema. Verschleiern, Vernebeln und Ablenken, das ist Ihre Spezialität. Der Staatshaushalt besteht aus Einnahmen und Ausgaben. Beide sind rechtsstaatlich zu gestalten und Gesetzesbruch ist nicht einseitig oder nach dem Parteibuch zu ahnden.
--- Ende Zitat ---
Im Gegensatz zu Ihnen war ich in diesem Thread ausschließlich beim Thema.
Abgelenkt haben bisher hauptsächlich Sie, wie ich Ihnen oben aufgezählt habe.

Und wer nun gefordert haben soll, Gesetzesbruch nach dem Parteibuch zu ahnden, wird wohl auch Ihr Geheimnis bleiben.  ::)


--- Zitat ---Warum trägt Justitia wohl eine Augenbinde, eine Waage und ein Schwert? In einem Rechtsstaat ist das Recht, das Maß der Schuld,  ohne Ansehen der Person , nach sorgfältiger Abwägung der Sachlage festzustellen und mit der nötigen Gewalt vom Staat durchzusetzen. Es gibt auch anstatt des Schwertes die Darstellung mit dem Ölzweig als Symbol für den herzustellenden Rechtsfrieden.
--- Ende Zitat ---
Schön gesagt.
Genau das ist die Grundlage für den Ankauf und die Nutzung der Steuerdate-CDs:
Es wird nach sorgfältiger Abwägung der Sachlage die nötige Gewalt angewendet, um Hinweisen auf Steuerbetrüger nachzugehen und deren Straftaten zu ahnden. Damit wird der Rechtsfrieden im Staat verbessert, weil für mehr Steuergerechtigkeit gesorgt wird.
Rechtsstaat wie er sein soll.


--- Zitat ---Das Bundesverfassungsgericht hat vor ca. zwei Jahren lediglich entschieden, dass Finanzbehörden mit Hilfe illegal beschaffter Daten gegen mutmaßliche Steuerbetrüger ermitteln dürfen. Zulässig ist nur, dass gegen die auf den Daten-CDs  enthaltenen Personen ermittelt werden darf. Ein Beweis ist die CD noch nicht. Außerdem besteht die grundsätzliche Möglichkeit zu Hausdurchsuchungen.
--- Ende Zitat ---
Ja.
Sehr schön.
Genau so wird es gemacht.

Und wo ist nun das Problem?

Wobei hier "illegal beschafft" heißen müsste "in den Augen der Schweizer illegal beschafft", denn eine Abfrage von Bankdaten ist in Deutschland ja nicht illegal, sondern durchaus üblich, und es gibt kein Abkommen und auch kein deutsches Gesetz, dass den deutschen Behörden verbietet, schweizer Bankdaten auszuwerten, wenn sie in deren Hände fallen.

Christian Guhl:

--- Zitat von: PLUS am 20. August 2012, 15:26:29 ---In einem Rechtsstaat ist das Recht, das Maß der Schuld,  ohne Ansehen der Person , nach sorgfältiger Abwägung der Sachlage festzustellen und mit der nötigen Gewalt vom Staat durchzusetzen.
--- Ende Zitat ---
Das war vielleicht mal so geplant. Wenn es tatsächlich so wäre, würde ein früherer Bundeskanzler im Gefängnis sitzen, wegen Beihilfe zur Geldwäsche. Meinte er doch, sein Ehrenwort würde über den Gesetzen stehen.

DieAdmin:

--- Zitat von: Christian Guhl am 20. August 2012, 14:34:18 ---...
Würde sich einer um deutsche Rechtsnormen  scheren, wenn auf der CD die Namen der Täter von unaufgeklärten Mordfällen wären ? Der Zweck heiligt die Mittel.

--- Ende Zitat ---

@Christian Guhl,

Sie wollen doch nicht ernsthaft, das Ermorden von Menschen mit der Steuerhinterziehung gleichsetzen? Ich bezweifle auch ganz stark, das die Schweiz in solchen Fällen die Zusammenarbeit mit den deutschen Behörden verweigern würde.

@superhaase,

ob genau, der Sachverhalt, den in der Strafanzeige der 4 schon vielfach vor Gericht stand, ist nicht zu erkennen, da derjenige, der das in entsprechenden Pressemeldungen verkündete, die Aktenzeichen schuldig bleibt, zwecks Nachprüfbarkeit, was in den vielen Fällen überhaupt zur Strafanzeige gekommen ist.
Da bin ich aber wahrscheinlich schon zu sehr "Generation Internet", die es gewohnt ist, bei solchen Behauptungen, Links zu folgen, die eine Aussage unterlegen bzw erkennen lassen, worauf sich das bezieht.

@all,
... und ob ein Bundeskanzler in der heutigen Zeit, bei solch erhobenen Vorwürfen, davon kommen würde, wag ich zu bezweifeln. Da man ja heutzutage nicht nur diverse Zeitungen als Infoquellen hat.
Aber wo kein Kläger, da auch kein Richter

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