Energiepreis-Protest > ExtraEnergie

Tarif-Änderung nur als SPAM Mail verschickt - nicht erhalten, was nun?

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craigs:
Danke für die Kommentare!

Man kann m.W. Rückbuchungen von eingezogenen Abschlägen nur 6 Wochen rückwirkend durchführen. Damit kann ich bestenfalls 2 der überhöhten Monatsbeiträge 'retten',  zum Ende der Vertragslaufzeit, da zZ aufgrund des exorbitanten Überhanges von 400Euro keinerlei Abbuchungen stattfinden, bis Jan 2013.

Nach meinem Rechts-Kenntnisstand sind 'indviduelle' Klauseln in AGB bzgl. der Tarif-Information NICHT rechtens, es gelten für alle Stromanbieter die Regeln des GVV. Eine schriftliche Information zur Tarifanpassung ist POSTALISCH per BRIEF vorgesehen, Emails gelten NICHT (eben wg des Mißbrauchs, zB Bulk-Mail als SPAM-Kaschierung).

Dies sah das OLG Hamm genauso, Zitat:
"23.11.2011 Oberlandesgericht Hamm kippt vage Strom- und Gaspreis-Klauseln: Preiserhöhungsankündigung per E-Mail unwirksam
Vertragsklauseln von Energieversorgern, die nicht einmal die vom Bundesgerichtshof festgelegten Mindestanforderungen an die ohnehin vagen Preisanpassungsregeln der Strom- und Gas-Grundversorgungsverordnung (Strom- bzw. Gas-GVV) erfüllen, sind unwirksam: Strom- und Gaspreiserhöhungen, die den Kunden nur per "individueller Bekanntgabe" angekündigt werden, genügen damit nicht den gesetzlichen Vorgaben. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm auf Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen die Energiehoch3 GmbH (AZ: I-19 U 51/11) sowie die Gelsenwasser AG (AZ: I-19 U 122/11) jetzt entschieden. Die Richter ließen keine Revision zu; damit sind die Entscheidungen vom 22.11.2011 praktisch rechtskräftig."


Daß hier böswillige Absicht seitens des Anbieters dahintersteckt, erkennt man an vergleichbaren Fällen anderer Betroffener sowie der Tatsache, daß alle anderen Emails dieses Anbieters KEIN SPAM-Kriterium enthielten und ordnungsgemäß zugestellt wurden.
Um dies zu beweisen, würde ich EIN solches Beispiel-Email benötigen (meines wurde ja vom Mail-Dienst als Müll entsorgt). Man kann es dann gezielt an diverse Mail-Dienste senden und deren SPAM-Reaktion testen.
Damit wäre die Firma ggf. auch des versuchten Betruges überführbar.

Aber das ist letztendlich nicht der springende Punkt. Es geht um das JETZT notwendige richtige Vorgehen gegen  das Unternehmen, das sich solcher perfiden Tricks bedient.

Nochmals:
MUSS ich jetzt wissen, daß ein neuer Tarif angekündigt war, nur weil ein abweichender Wert im Anhang der 1.Jahresabrechung für das Folgejahr erwähnt war? Muß ich DIESEM und JETZT schriftlich widersprechen, ohne je offiziell und formell korrekt darüber informiert worden zu sein? Gilt es als stillschweigende Anerkennung, wenn ich einer nur indirekt mitgeteilten Tarifanpassung nicht schriftlich widerspreche? Wieviel Zeit habe ich zum Einspruch in solch' einem Fall, wo die "Info" in einer Vorjahres-Abrechnung versteckt wurde?
 
ODER

Kann ich die (dann falsche) 2.Jahresabrechnung zu ihrem Zeitpunkt in 2013 anfechten mit Verweis auf die geltende Gesetzes- und Rechtslage, und es ggf auf Klage ankommen lassen? Und zeitnah 2 Raten rückbuchen lassen, damit das Konto zum Vertragsende keinen unnötigen Überhang enthält?






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