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BGH, 15.05.2012, Az.: KVR 51/11 - Wasserpreise Calw
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tangocharly:
Nachdem sich die echten Monopolisten unter den Wasserversorgern wohl auffällig auf die Goldesel der Wasserverbraucher stützen, hat sich die Landeskartellbehörde B.-W. nun verstärkt auf diese Geschäftsidee konzentriert.
Bei den Exploraten befindet sich jetzt auch die EnBW-Vertriebsgesellschaft, die erst unlängst die Preise um 10% angehoben hat, weil in Stuttgart u.a. die Höhenlage für die gestiegenen Kosten verantwortlich sei.
Den Dagobert-Duck der Wasserpreise hat nun der BGH mit seiner Entscheidung vom 15.05.2012 abgehandelt.
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