Gasversorger bei Barzahlung Unkosten berechnen?
Nach dem Unbilligkeitseinwand gegen die Preiserhöhung (ca. 16 %) im Juni 2005 nach dem Musterbrief des BdE wurde nach einem Monat Verwirrspiel die vertraglich vereinbarte Einzugsermächtigung wieder genutzt - zu den vorherigen Preisen.
Im November wurde der Preis um ca. 19 % erhöht und ich nutzte wieder den - neuen - Musterbrief des BdE. Daraufhin kam jetzt ein Schreiben, in dem fälschlicherweise steht: \"wir bestätigen die mit Ihnen getroffene Vereinbarung über die Zahlung für unsere Forderungen ab dem 30.11.2005 wie folgt: Für Barzahlungen verwenden Sie bitte diese Bankverbindung ....\". - Reine Schikane!
Würde folgendes funktionieren? :
Ich widerspreche unter Hinweis auf den gültigen Vertrag und wegen der nicht getroffenen Vereinbarung und biete aber gleichzeitig an, gegen eine Unkostenerstattung von etwa 5 Euro je Überweisung die Abschläge bar zu zahlen (ich habe kein Online-Banking und die Bank ist nicht im Ort).
Bei Nichtzahlung der 5 Euro würde ich mahnen, eine Mahngebühr erheben - und so weiter.
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort!
Wolters