Energiepreis-Protest > FirstCon
Lastschriften durch die FirstCon
masterflok:
--- Zitat von: h'berger am 30. Juli 2012, 12:32:00 ---Siehe Protokoll der GV Seite 3 "Frau S..... aus der Versammlung bemängelt..." .
--- Ende Zitat ---
Wären Sie bei der Versammlung persönlich anwesend gewesen, hätten Sie gewusst, in welchem Zusammenhang diese Frage geäußert wurde. Das bezog sich nämlich NICHT auf die FirstCon! ::)
--- Zitat von: h'berger am 30. Juli 2012, 11:33:10 ---Womöglich § 164 StGB (falsche Verdächtigung) ? ...... Und WER veranstaltet eine "Hexenjagt" ?
--- Ende Zitat ---
Ich zitiere Herr Kreye
--- Zitat von: FirstCon am 09. Juli 2012, 20:31:01 ---Selbstverständlich existiert ein rechtsgültig unterzeichneter Vertrag zwischen der EGNW und FirstCon
--- Ende Zitat ---
Und im Rahmen dieses Vertrages sind die Kundendaten übertragen worden, wie es auch bei EnergenSüd und der SchwäbischHall der Fall gewesen ist.
Die Hexenjagt veranstaltet "Neu-Genosse", denn sein Beitrag hat doch ausschließlich einen rufschädigenden Zweck! Halte ich für äußerst unklug zum aktuellen Zeitpunkt, denn noch ist überhaupt nicht geklärt wer im Recht ist!
userD0003:
--- Zitat von: masterflok am 30. Juli 2012, 12:45:42 ---... Die Hexenjagt veranstaltet "Neu-Genosse", denn sein Beitrag hat doch ausschließlich einen rufschädigenden Zweck! ...
--- Ende Zitat ---
Was man natürlich hinsichtlich Ihrer niveauvollen Beiträge wie z.B. "Chaoshaufens" bzgl. EGNW gar nicht behaupten kann !? ;D
Neu-Genosse:
@masterflok
Wenn mir 2 Fälle der unautorisierten Abbuchungen durch die FirstCon bekannt sind kann das wohl kaum Verleumdung sein, es fehlt einfach an der Unwahrheit.
Wenn jemand unautorisiert auf das Bankkonto einer alten Dame zugreift ist das nach meinem Rechtsempfinden das gleiche, als ob derjenige das Geld aus deren Handtasche zieht, nämlich eine kriminelle Handlung.
WEn Sie eine NAchfrage nach evtl. ähnlich gelagerten Fällen als Hexenjagd bezeichnen ist das schon eine recht eigenwillige Auslegung dieses Begriffes.
Wenn Beschäftigte einen Vertrag unterschreiben und von Ihrem Dienstherrn vor der Unterschrift ausdrücklich darauf hingewiesen wurden, dass die für diese Unterschriften keine Vollmacht haben, sind diese Unterschriften nicht rechtmässig sondern vorsätzlich unrechtmässig. Darauf folgert dann die persönliche Haftung ohne das eine evtl. abgeschlossene Haftpflichtversicherung eintritt.
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